
Sehr geehrter Herr Präsident/sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
heute ist ein durchaus historischer Tag für unser Bundesland:
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur anteiligen Entschuldung der Kommunen setzen wir ein klares Zeichen: Wir lassen unsere Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen nicht allein und entlasten sie nach mehr als zwei Jahrzehnten in einem sehr großen Umfang von ihren Altschulden.
Die Kommunen sind nicht nur Verwaltungseinheiten – sie sind das Herzstück unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens, der Maschinenraum – ja, das Fundament unseres Landes.
Es ist entscheidend, dass sie die notwendigen Entscheidungskompetenzen, Freiheiten und vor allem finanzielle Mittel besitzen.
Viele Kommunen in unserem Land sahen sich über Jahre hinweg gezwungen, auf Liquiditätskredite zurückzugreifen, um ihre laufenden Ausgaben überhaupt decken zu können. Diese sogenannten Kassenkredite, wurden in der Praxis vielerorts dauerhaft zur Finanzierung des laufenden Betriebs eingesetzt – mit gravierenden Folgen:
Besonders strukturschwache Städte gerieten dadurch in eine gefährliche Abwärtsspirale. Es lässt sich nicht anders sagen: Ohne externe Unterstützung ist für viele dieser Kommunen eine vollständige Tilgung der Altschulden nicht realistisch.
Vor diesem Hintergrund haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, eine substanzielle Entlastung der betroffenen Kommunen herbeizuführen.
Unser Ziel war und ist eine Lösung im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft – gemeinsam mit dem Bund.
Unabhängig von den Planungen des Bundes, stellt NRW den Kommunen ab diesem Jahr jährlich 250 Millionen Euro zur anteiligen Übernahme kommunaler Liquiditätsverbindlichkeiten bereit. Wichtig ist dabei: Das ist kein Geld, das wir den Kommunen wegnehmen. Es ist frisches Landesgeld, das wir gezielt einsetzen, um besonders belasteten Kommunen Luft zum Atmen zu geben. Damit gehen wir einen bedeutenden Schritt nach vorn und verpflichten uns – erstmals in der Geschichte Nordrhein-Westfalens – aktiv zur Lösung der Altschuldenproblematik beizutragen.
Die vorgesehene Entlastung sieht wie folgt aus:
Erstens übernimmt das Land 50 Prozent der geprüften übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung.
Zweitens erhalten alle betroffenen Kommunen eine einheitliche Mindestentlastung.
Drittens darf nach Durchführung der Maßnahme keine Kommune mehr als 1.500 Euro berücksichtigungsfähige Schulden je Einwohner aufweisen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der heute vorliegende Gesetzentwurf wurde im Rahmen einer Anhörung sowie im Ausschuss ausführlich diskutiert – mit einem durchweg positiven Ergebnis.
Die kommunalen Spitzenverbände würdigten das Gesetz als dringend notwendige Kraftanstrengung in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten und lobten ausdrücklich die Eigeninitiative des Landes.
Aus der kommunalen Praxis wurde das Gesetz als sachgerecht, notwendig, praxistauglich und zugleich bürokratiearm bezeichnet.
Spätestens seit der letzten Ausschusssitzung am vergangenen Freitag ist ebenfalls klar, dass ausreichend Wirtschaftsprüfer zur Verfügung stehen.
Wie seinerzeit angekündigt beantragen wir unter TOP 15 u.a. die Änderung des § 89 Absatz 4 der Gemeindeordnung und berücksichtigen damit die Bedenken vieler Kommunen.
Vor diesem Hintergrund ist es mehr als verwunderlich, dass mit den beiden Entschließungsanträgen von SPD und FDP zu einem kommunalen Rundumschlag ausgeholt wird.
Natürlich ist es so, dass drei Jahre Rezession in Folge – befeuert durch die verfehlte Wirtschaftspolitik der Ampel - auch an den Kommunen nicht spurlos vorübergehen. Die neue Bundesregierung geht neue wirtschaftspolitische Wege. Aber Veränderungen brauchen Zeit. Sobald die Maßnahmen Wirkungen entfalten, wird sich dies auch in den Kommunen positiv bemerkbar machen.
Gerne erinnere ich daran, dass die Kommunen von 2017 bis einschließlich 2022 in der Summe Finanzmittelüberschüsse in den Kommunalhaushalten verzeichnen konnten, sodass die Kommunen ihre Liquiditätskredite im Vergleich zu 2016 um 25% zurückführen konnten. Maßgeblich ist und bleibt also die wirtschaftliche Entwicklung.
Ihre Ausführungen zum Stichtag lassen einen konstruktiven Vorschlag vermissen. Zudem stellt der Bund der Steuerzahler klar, dass der Stichtag im Zusammenspiel mit § 3 Abs. 4 des Gesetzentwurfs gewährleistet, dass nur Kommunen von Liquiditätskrediten entlastet werden, welche auf diese Entlastung angewiesen sind.
Des Weiteren ist die Antragsfrist bereits nach der Verbändeanhörung von drei auf vier Monate verlängert worden.
Vor diesem Hintergrund lehnen wir die Entschließungsanträge ab.
Meine Damen und Herren,
das ASEG NRW ist ein Meilenstein für die kommunale Finanzpolitik in Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich nicht um eine kurzfristige Entlastung, sondern um eine langfristige Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Dieses Gesetz gibt unseren Städten und Gemeinden die Möglichkeit zurück, Zukunft zu gestalten – statt lediglich Mängel zu verwalten.
Ich werbe daher heute um eine Wiederholung der breiten Zustimmung, wie sie bereits letzte Woche in der Ausschusssitzung zum Ausdruck kam – wir alle tragen gemeinsam Verantwortung für unsere Kommunen und die Menschen, die dort leben.
Herzlichen Dank!
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