Olaf Lehne zu TOP 3 "Kommunen in Nordrhein-Westfalen fair beteiligen – Kommunalquote aus dem Bundes-Sondervermögen festlegen!"

17.09.2025

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Forderung nach einer Kommunalquote aus dem Sondervermögen des Bundes in Höhe von 80 Prozent zeigt wieder einmal beeindruckend: Die SPD hat keine Ahnung von lösungsorientierter, nachhaltiger und praxisnaher Finanzpolitik.
Schon die Vergangenheit hat gezeigt: Die strukturelle Unterfinanzierung unserer Kommunen lösen wir nicht mit Gießkannenpolitik, wie sie hier gefordert wird. Daran ändert auch die Verfügbarkeit von Bundesmitteln in Höhe von etwa 21 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität nichts.

Auch der Vorwurf, wir ließen unsere Kommunen im Regen stehen, ist völlig haltlos:

Erst kürzlich haben wir mit der Altschuldenlösung bewiesen, dass wir an der Seite unserer Kommunen stehen. Von der SPD kam zu Regierungszeiten nichts – wie üblich!

Hier ist nun die Bundesregierung in der Pflicht, ihren Teil der Verantwortung zu übernehmen – das betrifft CDU und SPD im Bund gleichermaßen. Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag des Bundes zum Einstieg in die Altschuldenlösung ist ein Anfang – nun müssen diesen Worten auch Taten folgen!

Und ein Hinweis an die SPD: Auf Bundesebene stellt Ihre Partei den Vizekanzler, der zugleich Bundesfinanzminister ist. Es wirkt schon widersprüchlich, hier in Düsseldorf einfache Lösungen zu fordern, während in Berlin die Feinabstimmung noch läuft. Man kann nicht gleichzeitig Mitverantwortung tragen und so tun, als stünde man außen vor.

Fakt ist zudem: Kommunen können im kommenden Jahr mit rund 16,5 Milliarden Euro aus der Gemeindefinanzierung des Landes rechnen. Dies ist ein Zuwachs von 684 Millionen Euro gegenüber 2025. Wir halten unser Wort und stellen jährlich 250 Millionen Euro für die Altschuldenlösung bereit – eine Entlastung in Milliardenhöhe über die kommenden Jahrzehnte.
Insgesamt sollen über 40 Milliarden Euro aus dem Landeshaushalt an die Städte und Gemeinden fließen – mehr als jeder dritte Euro. Das ist konkrete Unterstützung, das ist echte kommunalfreundliche Politik.

Sie sehen: Wir lassen unsere Kommunen keineswegs im Regen stehen. Im Gegenteil: Insbesondere mit der Altschuldenlösung haben wir einen im Bundesgebiet bisher beispiellosen Vorstoß gewagt, der sich sehen lassen kann!

Der Vorschlag, die Verteilung der Bundesmittel allein über das GFG vorzunehmen, scheint auf den ersten Blick praktisch, erfüllt jedoch in der Praxis nicht den gewünschten Zweck. Dass eine Verteilung allein nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz nicht ausreicht, haben die Kommunen längst selbst klargemacht.

Denn das GFG stellt im Wesentlichen auf die generelle Finanzkraft der Kommunen ab. Die kommunale Infrastruktur sowie der damit einhergehende Investitionsbedarf steht und fällt hingegen mit Bevölkerungszahl und Fläche der betroffenen Kommune.

Der Versuch der SPD-Fraktion, sich mit einem solchen Vorschlag als Heilsbringer der nordrhein-westfälischen Kommunen zu inszenieren läuft ins Leere.

Wir haben uns in Berlin dafür stark gemacht, dass es überhaupt ein Sondervermögen gibt – und wir werden in Nordrhein-Westfalen im engen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden eine faire und tragfähige Verteilung erarbeiten. Das ist seriös, das ist nachhaltig, und das verschafft den Städten und Gemeinden echte Planungssicherheit.

Einmal mehr wird deutlich: Solide Finanzpolitik bleibt auch weiterhin ein Fremdwort für die Sozialdemokraten.

Statt den Umstand zu würdigen, dass sich nicht nur die Kommunen in haushaltspolitisch herausfordernden Zeiten befinden, sondern auch wir als Land mit sinkenden Steuereinnahmen und steigenden Ausgaben konfrontiert sind, fordern Sie eine landesseitige Aufstockung der vorgesehenen Bundesmittel.

Vorschläge zur Gegenfinanzierung? Fehlanzeige!

Wieder einmal erleben wir einen SPD-Antrag, der groß klingt, aber bei genauerem Hinsehen vor allem eines ist: politisches Schaulaufen.

Selbstverständlich werden wir jeglichen finanzpolitischen Verpflichtungen, die uns im Zusammenhang mit der Zuweisung aus dem Sondervermögen übertragen werden, nachkommen. Wir sind und bleiben uns unserer Verantwortung bewusst!

Schließlich sind wir nicht zuletzt per Grundgesetz dazu aufgefordert, eine angemessene Finanzausstattung unserer Kommunen zu gewährleisten. Daran halten wir uns und werden dies auch zukünftig tun.

Der Antrag ist überflüssig. Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag ab!

Vielen Dank!

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