Daniel Hagemeier zu TOP 12 "NRW muss funktionieren: Zeit für echte Inklusion auf dem Arbeitsmarkt"

17.09.2025

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir befassen uns heute mit einem Antrag, der grundsätzlich ein wichtiges und selbstverständliches Thema aufgreift.

Politik sollte jedoch immer mit der Wahrnehmung der Realität beginnen. Auf den zweiten Blick geht dieser Antrag an den tatsächlichen Gegebenheiten vorbei.

Realität ist, dass die Weichen in Nordrhein-Westfalen richtig gestellt sind.

Die sogenannte Inklusionsinitiative – offiziell: Gemeinsame Initiative zur Stärkung der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt Nordrhein-Westfalens – ist ein starkes Bündnis.

Seit April 2024 arbeiten unter der Führung von Minister Karl-Josef Laumann die Landesregierung, die Bundesagentur für Arbeit, die Inklusionsämter, Kammern, Sozialversicherungsträger und zahlreiche weitere Partner eng zusammen.

Ziel ist es, Menschen mit Behinderung und offene Stellen noch besser zusammenzubringen

Dauerhaft und nachhaltig.

Und dass das gelingt, zeigen ganze konkrete Beispiele:

Viele verantwortungsbewusster Unternehmer gehen mit gutem Beispiel voran – wie zum Beispiel in Supermärkten oder auch in Inklusionshotels. 

Diese Unternehmen werden durch die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, das Inklusionsamt und die Bundesagentur für Arbeit unterstützt.

Das ist ein vorbildliches Zusammenspiel von privatwirtschaftlichem Engagement und staatlicher Unterstützung, die unsere Anerkennung verdient.

Meine Damen und Herren,
allein in den letzten drei Jahren hat die Landesregierung rund 12,8 Millionen Euro für die Förderung von Inklusionsbetriebe zur Verfügung gestellt.

Ziel ist, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen zu ermöglichen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung besondere Unterstützung benötigen.

Und diese Politik ist kein Placebo. Sie wirkt.

In Nordrhein-Westfalen gibt es über 320 Inklusionsunternehmen mit mehr als 4.000 Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung.
Tendenz: steigend.

Hinzu kommen individuelle Unterstützungsleistungen wie Lohnkostenzuschüsse, Minderleistungsausgleiche, behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung und professionelle Beratungen – finanziert aus der Ausgleichsabgabe.

Und wir gehen weiter:
Mit dem Programm „Integration unternehmen!“ unterstützen wir gezielt Neugründungen von Inklusionsbetrieben.

Je Arbeitsplatz können Unternehmen bis zu 20.000 Euro investive Förderung erhalten – plus flankierende Beratung.

Auch damit setzen wir ein klares Signal:
Inklusion ist kein Sonderthema.
Sie ist Teil unserer aktiven Arbeitsmarktpolitik.

So ist auch KAoA STAR ein weiterer wichtiger Bestandteil der Inklusionsinitiative und der Fachkräfteoffensive der Landesregierung.

Ziel der Landesregierung ist es auch, mehr Menschen mit Behinderungen in die Landesverwaltung einzustellen und ihnen damit die bestmögliche Teilhabe am Arbeitsleben im öffentlichen Dienst zu ermöglichen.

Was uns von der antragstellenden Fraktion unterscheidet:
Wir setzen nicht auf Symbolpolitik.

Sondern auf Struktur.
Auf Praxis.
Auf Vertrauen in starke Partner.

Und auf ein staatliches Unterstützungssystem, das vieles möglich macht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben seitens der CDU-Landtagsfraktion in vielen Gesprächen mit Betroffenen, Trägern und Arbeitgebern erlebt, wie viel bereits erreicht wurde.

Aber wir wissen auch, wo wir weiter anpacken müssen.
Und genau das tun wir.

Nicht plakativ, sondern verlässlich.
Nicht laut, sondern wirksam.

Meine Damen und Herren,
unsere Verantwortung ist dabei klar:

Menschen mit Behinderung brauchen keine Sonderrolle.
Sie verdienen faire Chancen, die ihren Fähigkeiten gerecht werden. Das kann auch eine Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung sein.

Diese Wahlmöglichkeiten zu schaffen und zu sichern, daran arbeiten wir - CDU und Grüne - Tag für Tag.

Verlässlich, partnerschaftlich und gemeinsam mit allen, die Verantwortung übernehmen wollen.

Diesen Weg werden wir aus Überzeugung entschlossen weitergehen und uns weiterhin umfassend für einen inklusiven Arbeitsmarkt engagieren. Denn das ist im Interesse der Menschen und unseres Landes.

Zur Würde des Menschen im Sinne des Art. 1 des Grundgesetzes gehört, dass die Menschen an der Gesellschaft teilhaben können. Das inkludiert auch die gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben.

Der Überweisung in den Ausschuss für Arbeit Gesundheut und Soziales stimmen wir zu - vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.