
Sehr geehrte Präsidentin/ sehr geehrter Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Titel des FDP-Antrags:
„Organisierten Missbrauch von Sozialleistungen im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit konsequent bekämpfen – von Armutszuwanderung betroffene Kommunen besser unterstützen!“
erweckt bei mir den Eindruck, die Landesregierung würde nichts gegen Sozialleistungsmissbrauch tun. Das stimmt doch nicht.
Aber schön, dass die Antragsteller dies auf den nachfolgenden drei Seiten auch feststellen.
Nordrhein-Westfalen setzt seit Jahren auf wirksame Instrumente wie MISSIMO mit der Task Force NRW. Kommunen wie Leverkusen, Duisburg oder Wuppertal nutzen dieses Projekt bereits erfolgreich und decken damit Missbrauch auf.
Kern von MISSIMO ist ein strukturierter Datenaustausch zwischen den beteiligten Ämtern der betroffenen Kommune, der Familienkasse, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Jobcenter.
Meldungen der Jobcenter über abwesende Familien mit Kindern werden erfasst und an Familienkassen und Kommunen weitergegeben. So können Melderegister bereinigt und Leistungsansprüche kritisch überprüft werden. Wird ein Missbrauch festgestellt, fließen die Informationen zurück an die Jobcenter.
Der Austausch von Daten zwischen Melde- und Sozialbehörden hängt also nicht am fehlenden Willen des Landes, sondern an den teilweise bestehenden bundes- und europarechtlichen Vorgaben, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln. Doch mit MISSIMO helfen wir bei dieser Problematik und machen genau diese Vernetzung möglich.
Um die Chancen des Projekts landesweit zu nutzen, haben Ministerin Scharrenbach und Minister Reul im November 2023 die Kommunen mit einem gemeinsamen Rundschreiben ermutigt, MISSIMO einzusetzen. Seither ist die Zahl der Durchführungen in den Städten und Kreisen angestiegen.
Das zeigt, wir unterstützen die Kommunen nicht nur punktuell, sondern schaffen Strukturen, die dauerhaft wirken.
Ein gutes Beispiel liefert auch Gelsenkirchen.
Dort gibt es seit 2021 in Zusammenarbeit mit dem MHKBD eine fälschungssichere Schulbescheinigung mit QR-Code. Laut einem WDR-Bericht wurden seit Oktober 2024 rund 1.500 Bescheinigungen geprüft. Keine einzige davon war gefälscht.
Genau auf solche praxisnahen Lösungen vor Ort setzen wir.
Im Antrag steht weiter, dass die Stadt Münster auf MISSIMO verzichtet. Das stimmt, Münster hat sich bewusst entschieden, MISSIMO nicht einzuführen. Das ist ein legitimer Ausdruck kommunaler Selbstverwaltung und wir respektieren die Entscheidung der Kommunen, die dieses Instrument nicht einführen möchten.
Im Übrigen: Wer pauschal die EU-Freizügigkeit verantwortlich macht, verkennt die Realität.
Denn: Zwei Drittel der Sozialleistungsbetrugsfälle betreffen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit.
EU-Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien machen nur etwa 5,6 Prozent aus.
Zugleich gilt: Nordrhein-Westfalen kann, wie Sie wissen, nur begrenzt Einfluss auf die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit nehmen. Wir bringen uns über den Bundesrat dort ein, wo wir Handlungsbedarf sehen.
Erlauben Sie mir noch ein Wort zum Kommunalen Integrationsmanagement (KIM). Die Integration von Zugewanderten erfolgt in Nordrhein-Westfalen bereits über die Regelstrukturen des KIM, das rechtskreisübergreifende und bedarfsorientierte Beratung durch das KIM-Case Management sicherstellt, sodass wir eine zusätzliche vierte Säule für nicht erforderlich halten.
Wir greifen außerdem bei Problemimmobilien durch und unterstützen die Kommunen dabei, solche unansehnlichen Plätze und Schrottimmobilien zu entfernen. Das wurde auch im FDP- Antrag anerkannt. Immerhin.
Ich stimme Ihnen zu, dass es diesbezüglich Probleme in unserem Bundesland gibt. Die AfD schlägt daraus leider Kapital. Auch ein Grund, dass wir uns diesem Thema verstärkt widmen.
Wir stellen uns nämlich den Fragen der Armutsmigration, der Gerechtigkeit der Sozialsysteme und den Problemen durch Schrottimmobilien. Darum stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss zu, um dort darüber zu diskutieren.
Vielen Dank.
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