Sascha Lienesch zu TOP 10 "Schutz von Ezidinnen und Eziden aus humanitären Gründen in Nordrhein-Westfalen: Aufnahmeanordnung nach § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz"

09.10.2025

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,
Werte Kolleginnen und Kollegen,

wir sprechen heute über die Frage, die uns alle zutiefst berührt: die humanitäre Verantwortung Nordrhein-Westfalens gegenüber den Ezidinnen und Eziden. Es geht um eine religiös verfolgte Minderheit, deren Leid wir als Landtag nicht nur anerkennen, sondern auf das wir auch konkret reagieren müssen.

Der Deutsche Bundestag hat die vom sogenannten „Islamischen Staat“ verübten Gewalttaten an der ezidischen Bevölkerung im Irak als Völkermord anerkannt. Wir wissen um das unvorstellbare Trauma, die systematische Verfolgung, sexualisierte Gewalt und Versklavung, die diese Menschen miterleben mussten. Nordrhein-Westfalen hat eine große ezidische Gemeinschaft, die hier Zuflucht und gefunden hat. Mit unserem gemeinsamen Antrag bekennen wir uns klar zu unserer humanitären Verantwortung gegenüber diesen Menschen.

Denn die Situation in der Heimatregion Shingal ist nach wie vor instabil und gefährlich. Die Dörfer sind zerstört, viele Überlebende leben weiterhin unter teils katastrophalen Bedingungen in Flüchtlingslagern im Nordirak. Eine Rückkehr ist für Überlebende dieses Genozids schlicht unzumutbar.

Deshalb legen die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute einen gemeinsamen, rechtlich tragfähigen Antrag vor und handeln damit als Kraft der Vernunft.
Das bedeutet: Humanitäre Verpflichtung ja, aber nur mit klaren Regeln und Sicherheitsgarantien, wie im Antrag dargelegt.

Damit schaffen wir schaffen einen begrenzt-humanitären Schutz im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes, der Rechtssicherheit für Betroffene schafft und gleichzeitig die Interessen unseres Landes schützt.

Konkret geht es um eine Aufnahmeanordnung nach § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für eine klar definierte Personengruppe:

• Es geht um Ezidinnen und Eziden irakischer Staatsbürgerschaft, die bereits seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen leben.

• Die Regelung gilt nur für diejenigen, die ausreisepflichtig sind, aber keine Bleiberechts-Alternative haben.

• Und nicht zuletzt: Es darf kein Ausweisungsinteresse vorliegen und es dürfen keine staatsschutzrelevanten Erkenntnisse bekannt sein.

Damit vermeiden wir nicht nur neue, ungesteuerte Migration, sondern lösen somit ein humanitäres Problem für eine Minderheit, die hier bei uns in Nordrhein-Westfalen Schutz benötigt.

Durch diese klar definierte Personengruppen beugen wir etwaigem Missbrauch vor und gewährleisten weiterhin Sicherheit. Wir werden das notwendige Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat herstellen, um die Aufnahmeanordnung zu ermöglichen und die Bundeseinheitlichkeit zu wahren. Gleichzeitig stärken wir die
Eigenverantwortung der Betroffenen, denn wir ermöglichen ihnen ausdrücklich die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit. Das unterstützt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und entlastet gleichzeitig unsere Sozialsysteme.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,
mit diesem koalitionsübergreifen Antrag lösen wir ein humanitäres Problem für Menschen, die bei uns Zuflucht gesucht haben. Wir leisten Schutz für eine verfolgte Minderheit. Wir zeigen damit, dass NRW für eine pragmatische, vernünftige und verantwortungsvolle Politik steht, in der Humanität und Ordnung im Einklang stehen.

Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem Antrag auf Überweisung in den zuständigen Ausschuss und freuen uns auf eine konstruktive Beratung dort.

Vielen Dank.

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