Daniel Hagemeier zu TOP 9 "Gesundheitskompetenz und psychische Widerstandsfähigkeit stärken – Eigenverantwortung in den Mittelpunkt stellen"

09.10.2025

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

im vorliegenden Antrag geht es um das Thema psychische Gesundheit.
Grundsätzlich ist das ein wichtiges Thema.
Deswegen gibt es auf Landesebene auch viele Programme dazu.
Gerade die Prävention nimmt dabei eine bedeutende Rolle ein. 

Nehmen wir als erstes den Bereich Sport:
Die Landesregierung und der Landessportbund gestalten zusammen seit vielen Jahren
die Rahmenbedingungen für den Vereinssport. Die gemeinsamen Ziele und Schwerpunkte sind in der „Zielvereinbarung Sport 2023 bis 2027“ festgeschrieben.
Ein wichtiger Aspekt darin ist die Gesundheitsförderung. Es gibt wohl kaum einen Bereich,
in dem Gesundheit besser gestärkt wird als im Sportverein.
Und vor allem, sind die Angebote flächendeckend und niederschwellig.


Der vorliegende Antrag fordert die systematische Einbindung von Sportvereinen.
Das ist aber längst gängige Praxis. Unsere Sportvereine sind bereits heute gute und wichtige Partner des Landes. Ganz besonders bei den Themen Gesundheit und Prävention. 
Wir sollten unseren Ehrenamtlichen dafür dankbar sein: Für ihren Einsatz für die Gesundheit und für die Gemeinschaft.


Als Nächstes werfen wir einen Blick auf einen zweiten Bereich des Antrags.
Die Familienzentren: Es gibt bereits seit 2006 das Landesprogramm „Familienzentrum NRW“.  Kindertageseinrichtungen werden dabei zu zentralen Anlaufstellen entwickelt.
Sie sollen ein breites Beratungs- und Unterstützungsangebot für Eltern und Kinder bieten.
Das ist gelebte Prävention und frühzeitige Förderung.
Das macht deutlich: Wir haben die Bedeutung der Familienzentren auch für die Gesundheitsförderung erkannt.
Und auch hier sind wir dem Antrag bereits lange voraus.
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Ich möchte noch auf einen letzten Aspekt eingehen: Die betriebliche Gesundheitsförderung.
Laut Sozialgesetzbuch 5 ist die betriebliche Gesundheitsförderung keine gesetzlich verpflichtende Aufgabe.
Dabei handelt es sich um Bundesgesetzgebung. Daran können wir als Land nichts ändern.
Was wir aber können, ist es, Unternehmen zu beraten und zu informieren.
Und genau das machen wir auch!
Das Land Nordrhein-Westfalen arbeitet gemeinsam mit der Gesetzlichen Krankenversicherung und den Sozialversicherungsträgern an Präventionsangeboten.
Ziel ist es, die Gesundheitsprävention dort zu stärken, wo Menschen leben und arbeiten.
Auch hier wird im Antrag etwas gefordert, das es bereits gibt.

Lassen Sie mich noch einmal kurz zusammenfassen: Psychische Gesundheit ist in unserer Zeit ein wichtiges Thema.  Und Prävention ist da absolut unerlässlich. Deswegen gibt es bereits eine Vielzahl an Landesprogrammen. Den vorliegenden Antrag braucht es dafür nicht!

Wir kennen dieses Vorgehen aber bereits: Anträge, die erstmal wohlklingend sind.
Wenn man jedoch genauer hinschaut, fällt auf: Diese wohlklingenden Anträge, sind oft inhaltlich falsch. Sie enthalten überholte Forderungen und kaum mehr als hohle Phrasen. 

Der vorliegende Antrag ist daher überflüssig und wir lehnen ihn ab.