Als erstes Flächenland erhält Nordrhein-Westfalen ein Landesantidiskriminierungsgesetz. Als schwarz-grüne Koalition setzen wir damit ein klares Zeichen für mehr Chancengleichheit und Gleichbehandlung. Dazu erklären Peter Blumenrath, Mitglied im Integrationsausschuss für die CDU-Fraktion, und Gönül Eğlence, stellvertretende Vorsitzende sowie Sprecherin für Migration und Teilhabe der Grünen Landtagsfraktion:
Peter Blumenrath: „Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz setzt Nordrhein-Westfalen ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Das Gesetz ist ein klares Bekenntnis gegen Antisemitismus, Rassismus und jede Form der Diskriminierung. Angesichts der steigenden Zahl antisemitischer und rechtsextremer Vorfälle in NRW setzen wir damit ein starkes Signal: Unser Rechtsstaat schützt alle Menschen – unabhängig von Herkunft, Religion oder Weltanschauung. Dabei schaffen wir keine neue Bürokratie. Zugleich stärkt das Gesetz die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes: Wer faire Chancen schafft, gewinnt Fachkräfte, Innovation und Wachstum. Nordrhein-Westfalen übernimmt mit dem LADG eine Vorreiterrolle unter den Flächenländern. Wir setzen ein deutliches Zeichen für Respekt, Chancengleichheit und Zusammenhalt.“
Gönül Eğlence: „NRW ist das Zuhause von Menschen mit den unterschiedlichsten Hintergründen und Lebensmodellen. Diese Vielfalt macht unser Bundesland aus. Doch Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Hautfarbe, Herkunft, Behinderung oder sexueller Orientierung ist Alltag für viele Menschen. Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz schließen wir die Lücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes des Bundes und gehen neben Berlin voran. Das Ziel: Staatliche Institutionen, wie etwa die Schule oder die Polizei, sollen sichere Orte vor Diskriminierung sein. Betroffene Personen sollen künftig besser beraten und bei rechtlichen Schritten stärker unterstützt werden. Zudem erhalten die Mitarbeitenden von Behörden mehr Klarheit und Orientierung für diskriminierungsfreies Verwaltungshandeln.“

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