Sehr geehrte Frau Präsidentin / sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn wir im Landtag über Kinderschutz sprechen, dann geht es nicht um abstrakte Zuständigkeiten oder Programme – sondern um konkrete Verantwortung.
Deshalb müssen wir bei dieser Debatte zuerst auf die Situation von Kindern schauen – und hier ganz konkret auf die von Mädchen, die in Nordrhein-Westfalen von dieser Gewalt bedroht sind.
Versetzen wir uns in die Lage eines Mädchens, das hier in Nordrhein-Westfalen lebt, eingebettet in ein soziales Umfeld ist und vermeintlich sicher ist –
und dennoch Angst davor haben muss, dass über ihren Körper gegen ihren Willen entschieden wird.
Weibliche Genitalverstümmelung ist eine der brutalsten Formen von Gewalt gegen Mädchen.
Sie ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, sie verursacht lebenslange körperliche und seelische Schäden –
und sie ist bedauerlicherweise auch bei uns in Nordrhein-Westfalen Realität.
Der Antrag, den wir heute fraktionsübergreifend vorlegen, setzt bewusst ein gemeinsames Signal – und macht deshalb sehr klar:
FGM/C ist zudem kein Randthema oder Aspekt kultureller Relativierung. Es geht nicht um Tradition oder Herkunft, sondern um eine schwere Verletzung grundlegender Menschen- und Kinderrechte.
Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Mädchen ist nicht verhandelbar – unabhängig von Herkunft, kulturellen Prägungen oder familiären Traditionen.
FGM/C ist kein Problem, das sich allein durch Strafbarkeit erledigt. Trotz klarer gesetzlicher Verbote bestehen Schutzlücken – in der Prävention, in der Früherkennung und in der Unterstützung Betroffener.
Viele Mädchen bleiben ungeschützt, weil Risiken zu spät erkannt werden oder Hilfeangebote nicht erreichbar sind.
Genau deshalb ist es unsere Verantwortung, genau dort hinzusehen und konkret zu handeln.
Gewalt muss verhindert werden, bevor sie geschieht – durch frühzeitige Prävention, klare Zuständigkeiten und wirksame Schutzmaßnahmen.
Unser Antrag setzt bewusst nicht auf Symbolpolitik, sondern auf konkrete, wirksame Maßnahmen entlang der gesamten Schutzkette:
Prävention, Früherkennung, Unterstützung und Begleitung.
Ein erster zentraler Punkt ist die Stärkung von Prävention und Aufklärung.
Wir wissen: Viele Taten könnten verhindert werden, wenn Gefährdungen früher erkannt würden.
Gerade sogenannte Ferienbeschneidungen zeigen, wie wichtig rechtzeitige Information ist – für Mädchen selbst, aber auch für ihr Umfeld.
Deshalb wollen wir mehrsprachige, kinder- und jugendgerechte Sensibilisierungsangebote ausbauen. Mädchen müssen wissen, dass sie ein Recht auf körperliche Unversehrtheit haben.
Und: Sie müssen wissen, dass sie Hilfe bekommen können – vertraulich und geschützt.
Ein wichtiges Instrument dabei ist der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung der Bundesregierung.
Er macht unmissverständlich deutlich: Diese Tat ist strafbar – auch dann, wenn sie im Ausland begangen wird.
Wir wollen prüfen, wie dieser Schutzbrief in Nordrhein-Westfalen bekannter gemacht und gezielter eingesetzt werden kann.
Gleichzeitig verankern wir das Thema FGM/C stärker in den bestehenden Kinderschutzstrukturen unseres Landes:
auf der Kinderschutz-Internetpräsenz,
bei der künftigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte sowie
in der Weiterentwicklung von Schutzkonzepten.
Kinderschutz funktioniert nur dann, wenn auch die Risiken benannt werden, über die man nicht gerne spricht.
Ein zweiter Schwerpunkt des Antrags ist die Sensibilisierung von Fachkräften.
Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, medizinisches Personal, Mitarbeitende in Jugendämtern und Beratungsstellen –
sie alle können eine entscheidende Rolle spielen, wenn sie sensibilisiert sind und Handlungssicherheit haben.
Deshalb setzen wir gezielt auf bestehende Fortbildungs- und Sensibilisierungsangebote und wollen deren Nutzung ausbauen.
Das gilt für pädagogische, medizinische und soziale Fachkräfte ebenso wie für Mitarbeitende in Jugendämtern, für Fachkräfte in der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten und auch für Personal an Flughäfen, wo Prävention im Ernstfall unmittelbar greifen kann.
Es geht nicht darum, Parallelstrukturen zu schaffen, sondern darum, vorhandenes Wissen besser zugänglich zu machen und FGM/C als Gewaltform klar zu benennen.
Ein dritter wichtiger Punkt ist die Stärkung von Hilfe- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene.
Für Mädchen und Frauen, die bereits betroffen sind, endet der Schutzauftrag nicht mit der Strafbarkeit der Tat. Sie brauchen spezialisierte Beratung, medizinische Versorgung, psychosoziale Begleitung und häufig auch langfristige Unterstützung.
Der Antrag sieht deshalb vor, zu prüfen, ob es ausreichend spezialisierte Hilfsangebote insbesondere für betroffene Mädchen gibt, bestehende Beratungs- und Präventionsangebote zu sichern und – wo notwendig – interdisziplinäre Beratungsstellen weiter auszubauen.
Dazu gehört ausdrücklich auch der Zugang zu Traumatherapie sowie die Frage nach zusätzlichen Schutzräumen für Mädchen, die von Gewalt betroffen sind.
Ein vierter Schwerpunkt liegt auf dem Schutz im migrationspolitischen Kontext.
Gerade bei geflüchteten und migrantischen Mädchen ist es entscheidend, dass staatliche Schutz- und Beratungsangebote klar, verständlich und tatsächlich erreichbar sind.
Deshalb wollen wir den barrierefreien Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten sicherstellen und die Sensibilisierung in Landesaufnahmeeinrichtungen weiter stärken. Auch medizinisches Personal muss besser auf die gesundheitlichen Folgen von FGM/C vorbereitet sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
dieser Antrag verzichtet bewusst auf neue Schlagworte und setzt stattdessen auf wirksame Maßnahmen, die vorhandene Strukturen nutzen, bewährte Angebote stärken und Schutzlücken schließen.
Mädchen haben Anspruch auf wirksamen staatlichen Schutz.
Daraus folgt die Verpflichtung, Risiken frühzeitig zu erkennen, Gewalt zu verhindern und das Wohl der Betroffenen konsequent in den Mittelpunkt zu stellen.
Mit diesem Antrag übernehmen wir Verantwortung für diejenigen, die sich selbst oft nicht schützen können.
Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Antrag.
Vielen Dank.

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