Hendrik Schmitz zu TOP 15 „Konsequente Bekämpfung von Finanz- und Organisierter Kriminalität durch rechtskonforme Weiterentwicklung der Vermögensabschöpfung“

28.01.2026

Sehr geehrte Frau Präsidentin / sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

organisierte Kriminalität hat kein politisches Programm.
Sie hat ein Geschäftsmodell. Und dieses Geschäftsmodell heißt: Profit.

Nicht Ideologie treibt diese Täter an.
Nicht „kleine Delikte“.
Sondern systematischer Gewinn durch Kriminalität.

Und genau deshalb ist die entscheidende Frage nicht allein:
Wie hoch ist die Haftstrafe? Sondern: Bleibt das Geld bei den Gangstern – oder holt es sich der Rechtsstaat zurück?

Denn was erleben Bürgerinnen und Bürger heute?
Der Strafzettel liegt nach wenigen Tagen im Briefkasten.
Aber der Täter, der Millionen verdient hat, steigt nach seiner Haftstrafe wieder in seinen Lamborghini.

Das erzeugt Frust. Und: Es beschädigt Vertrauen.
Denn solange Täter ihr Vermögen behalten, entsteht der Eindruck: Kriminalität lohnt sich.

Wer einmal gesehen hat, wie organisierte Kriminalität arbeitet, weiß: Diese Netzwerke sind hochprofessionell.

Sie nutzen Strohmänner, Firmengeflechte, Schein-Darlehen, Offshore-Konstruktionen und Bargeldströme,
die im Nichts verschwinden.

Bei organisierter Kriminalität ist Geld kein Beifang. Geld ist der Zweck.

Und deshalb gilt: Wer den Geldhahn zudreht, nimmt diesen Netzwerken die Macht.

In Nordrhein-Westfalen haben wir genau das verstanden.
Wir haben der organisierten Kriminalität den Kampf angesagt – mit starker Polizei und
mit dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität.


Wir haben Strukturen geschaffen. 
Wir haben Zuständigkeiten gebündelt.
Wir haben Schlagkraft aufgebaut.

Aber unsere Ermittlerinnen und Ermittler sagen uns auch klar:
Die Vermögenswerte sind da.
Der Lebensstil ist offenkundig nicht erklärbar. Doch der Nachweis jeder einzelnen Vortat ist oft
der Schutzschild der Täter.

Das Ergebnis ist bitter:
Der Staat sieht das Unrecht – kann aber nicht zugreifen.

Und das ist nicht nur frustrierend für die Behörden.

Das untergräbt die Akzeptanz unseres Rechtsstaates insgesamt.

Denn Menschen fragen sich zu Recht:
Warum kann der Staat bei Offensichtlichem nicht handeln? Warum bleibt der Eindruck, dass Kriminalität sich am Ende doch rechnet?


Deshalb sage ich sehr klar:
Eine wirksamere Vermögensabschöpfung ist kein „Nice-to-have“. Sie ist Kern moderner Kriminalitätsbekämpfung.

Und genau deshalb brauchen wir eine grundrechtskonforme Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft.

Es darf nicht sein, dass jemand in Saus und Braus lebt, aber nicht erklären muss, woher dieses Geld stammt.

Wichtig ist mir dabei eines – und das sage ich ausdrücklich:
Es geht nicht um eine Vorverurteilung. Und: Es geht nicht um eine Umkehr des Schuldprinzips.

Wer ehrlich wirtschaftet, hat nichts zu befürchten.
Probleme bekommen nur diejenigen, die ihr Vermögen bewusst verschleiern.

In solchen Fällen muss der Staat konsequent handeln können:

mit klaren Schwellen, verhältnismäßig und selbstverständlich richterlich kontrolliert.

Ich weiß, was Kritiker sagen werden:
„Beweislastumkehr – das geht doch nicht!“
Doch: Das geht.
Und: Es ist verfassungskonform möglich.

Denn wir verurteilen keine Menschen ohne Straftat.
Wir entziehen der organisierten Kriminalität ihre finanzielle Grundlage.

Weil die zentralen Regelungen im Bundesrecht liegen, handeln wir aus Nordrhein-Westfalen heraus.
Mit unserer Bundesratsinitiative setzen CDU und Grüne gemeinsam ein Zeichen.
NRW geht voran, damit der Rechtsstaat nicht hinterherläuft.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Rechtsstaat lebt von einem Versprechen:
Wer sich an Regeln hält, wird geschützt. Wer sie bricht, wird nicht belohnt.

Unsere Botschaft an organisierte Kriminalität ist klar:
Ihr könnt euch nicht länger verstecken! Euer Geld ist nicht sicher!
Wir holen es zurück.

Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Antrag.

Vielen Dank.

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