Martin Lucke zu TOP 12 "Siebtes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)"

07.05.2026

Sehr geehrter Herr Präsident/sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir beraten heute abschließend über den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Siebten Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes.

Im Kern geht es um eine grundsätzliche Frage: Wollen wir den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gesetzlich untersagen, eine kommunale Verpackungssteuer einzuführen?

Es geht heute nicht darum, ob jede Kommune eine Verpackungssteuer einführen sollte. Sondern darum, ob Städte und Gemeinden überhaupt selbst entscheiden dürfen, ob ein solches Instrument vor Ort sinnvoll ist.
Meine Damen und Herren, das sogenannte Littering ist ein drängendes Problem in unseren Städten und Gemeinden. Achtlos weggeworfene Verpackungen, Becher, Tüten oder Essensreste belasten unsere Innenstädte, Parks, Plätze und Wohnquartiere.

Das führt zu einem ungepflegten Stadtbild. Es verursacht zusätzliche Kosten bei Reinigung und Entsorgung. Es belastet die Umwelt.

Gerade in stark betroffenen Stadtteilen spüren die Menschen ganz konkret, was Vermüllung bedeutet: weniger Lebensqualität, weniger Sicherheitsgefühl und weniger Identifikation mit dem eigenen Umfeld.

Klar ist aber auch: Dieses Problem löst man nicht mit einem einzigen Instrument und schon gar nicht allein mit einer Steuer.
Mehrwegangebote können beispielsweise ein wichtiger Beitrag zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen sein. Sie können helfen, Abfall zu vermeiden.

Aber sie funktionieren nur dann, wenn die Infrastruktur stimmt, wenn die Angebote alltagstauglich sind und wenn Bürger sowie Betriebe sie akzeptieren und nutzen.

Genau deshalb kommt es auf die konkreten Bedingungen vor Ort an.

Und damit sind wir beim Kern dieser Debatte: Wer soll entscheiden, welche Maßnahmen in einer Kommune geeignet sind?

Unsere Antwort ist klar: Die Kommunen sollen das selbst entscheiden können.

Eine Verpackungssteuer kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes grundsätzlich auf kommunaler Ebene eingeführt werden. Ob sie im konkreten Fall sinnvoll, praktikabel und verhältnismäßig ist, muss aber vor Ort beurteilt werden.

Die Ratsmitglieder, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kennen ihre Städte und Gemeinden. Sie kennen die betroffenen Plätze. Und sie kennen die örtlichen Betriebe.

Genau diese differenzierte Betrachtung wurde auch in der Sachverständigenanhörung deutlich.

Der Verband kommunaler Unternehmen hat ausgeführt, dass eine Verpackungssteuer grundsätzlich ein zulässiges und potenziell wirksames Instrument sein kann. Zugleich wurde betont, dass die Entscheidung über eine Einführung vor Ort getroffen werden muss.

Auch die kommunalen Spitzenverbände haben ein gesetzliches Verbot abgelehnt.

Und auch die Stellungnahme des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes macht deutlich: Eine Verpackungssteuer kann unter bestimmten örtlichen Voraussetzungen einen ergänzenden Beitrag zur Abfallvermeidung leisten.
Klar ist aber, dass solche Entscheidungen rechtssicher getroffen und die praktischen Folgen sorgfältig berücksichtigt werden.

Meine Damen und Herren, daraus folgt für uns:
Den Kommunen bleibt die Entscheidung unbenommen. Aber wir raten den nordrhein-westfälischen Kommunen klar zur Zurückhaltung.

Neben Belastungen für Betriebe und Verbraucher, handelt es sich bereits um ein stark reguliertes Politikfeld. Schon heute müssen im Verpackungsrecht weitreichende europa- und bundesrechtliche Vorschriften beachtet werden. Weitere bundes- und europarechtliche Entwicklungen sind zudem in Bewegung.


Zusätzliche Belastungen, insbesondere für kleinere, inhabergeführte Betriebe aus Gastronomie, Bäcker- und Metzgerhandwerk sowie dem Einzelhandel, sollten vermieden werden.
Hinzu kommt: Die Erfahrungen aus Städten wie Tübingen, Konstanz und Freiburg sind noch begrenzt.

Längerfristige Evaluierungen liegen noch nicht in ausreichendem Umfang vor. Auch die praktischen Vollzugsfragen sind erheblich.

Die meisten Kommunen in Nordrhein-Westfalen werden deshalb sehr genau abwägen und vermutlich gute Gründe haben, eine Verpackungssteuer nicht einzuführen.

Aber genau diese Entscheidung muss vor Ort getroffen werden können.

Der Gesetzentwurf der FDP hingegen setzt an der falschen Stelle an. Er löst kein Littering-Problem. Er schafft keine Mehrwegsysteme. Er verbessert keine Stadtsauberkeit. Er stärkt auch nicht die Betriebe vor Ort.

Er nimmt den Kommunen lediglich einen Handlungsspielraum, den sie nach geltendem Recht haben.

Und die Einschränkung von Freiheit und Eigenverantwortung ist doch sonst gar nicht so ihr Ding!

Wir lehnen den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ab.

Herzlichen Dank

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