Marco Schmitz zu TOP 6 "Gesetz zur Sicherung von Tarifentgelten bei öffentlichen Vergaben in Nordrhein-Westfalen (Tarifentgeltsicherungsgesetz – TESG)"

07.05.2026

Sehr geehrte Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beraten wir ein wichtiges Vorhaben für faire Arbeit, faire Vergaben und fairen Wettbewerb in Nordrhein-Westfalen.

Es geht um eine klare Grundüberzeugung: Öffentliche Aufträge werden mit Steuergeld finanziert. Deshalb muss der Staat darauf achten, dass dieses Geld verantwortungsvoll eingesetzt wird. Verantwortlich heißt: wirtschaftlich, sparsam und zugleich fair.

Wer im Auftrag des Landes arbeitet, muss angemessen bezahlt werden. Und wer als Unternehmen Tariflöhne oder vergleichbare Löhne zahlt, darf im Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Genau darum geht es beim Tarifentgeltsicherungsgesetz.

Unser Ministerpräsident Hendrik Wüst hat zum Tag der Arbeit zu mehr Pragmatismus und zu einer engeren Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Arbeitgebern aufgerufen. Er hat deutlich gemacht: Ein starkes Bündnis aus Gewerkschaften, Arbeitgebern und Politik kann eine Antwort auf Frust und Sorgen der Menschen geben. Das ist ein wichtiger Gedanke. Denn gerade in Zeiten großer Verunsicherung brauchen wir nicht mehr Gegeneinander, sondern mehr gemeinsames Handeln.

Das gilt auch beim Thema Arbeit. Das Geschimpfe auf Arbeitgeber ist genauso falsch wie das Geschimpfe auf Arbeitnehmer. Unsere soziale Marktwirtschaft lebt davon, dass beide Seiten Verantwortung übernehmen. Die Unternehmen schaffen Arbeitsplätze, bilden aus, investieren und tragen Risiken. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer halten unser Land jeden Tag am Laufen. Beides gehört zusammen.

Deshalb ist dieser Gesetzentwurf auch ein Signal für die soziale Marktwirtschaft. Er sagt: Gute Arbeit verdient faire Bezahlung. Und fair zahlende Betriebe verdienen faire Chancen im Wettbewerb.

Der Gesetzentwurf beschreibt sehr deutlich, worin das Problem liegt. Die Tarifbindung ist zurückgegangen. In Nordrhein-Westfalen profitierten 2018 noch 60 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers. Bundesweit arbeiten aktuell nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen. Diese Entwicklung hat Folgen für Beschäftigte, aber auch für den Wettbewerb.
Denn bei öffentlichen Vergaben gewinnen häufig diejenigen Unternehmen, die besonders niedrige Personal und Lohnkosten kalkulieren. Das kann dazu führen, dass gut zahlende und tarifgebundene Unternehmen ausgebremst werden. Kleine und mittelständische Unternehmen bewerben sich teilweise gar nicht mehr, weil sie gegen Billiganbieter kaum eine Chance sehen. Das können und wollen wir nicht länger hinnehmen.

Der faire Lohn ist der Tariflohn. Tarifverträge werden von den Sozialpartnern verhandelt. Sie sind Ausdruck gelebter sozialer Marktwirtschaft. Wenn wir öffentliche Aufträge an Tarifentgelte binden, stärken wir also nicht nur Beschäftigte. Wir stärken auch die Tarifautonomie, die Sozialpartnerschaft und die Unternehmen, die Verantwortung übernehmen.

Dabei ist wichtig: Das Gesetz ist bewusst zielgenau ausgestaltet. Es geht ausschließlich um Entgelte. Es geht nicht um zusätzliche Vorgaben zu allen Arbeitsbedingungen. Es gibt keine neuen allgemeinen Berichts- oder Meldepflichten. Es gibt kein aufwendiges Antragsverfahren. Und es wird keine Verkomplizierung der Vergabeunterlagen geben.

Die Regelungen gelten für Dienstleistungen ab 50.000 Euro und für Bauleistungen ab 100.000 Euro. Erfasst werden Branchen, in denen öffentliche Aufträge eine besondere Rolle spielen und in denen Lohnkosten den Wettbewerb verzerren können. Dazu gehören unter anderem das Baugewerbe, die Gebäudereinigung, Sicherheitsdienstleistungen, Garten und Landschaftsbau, Handwerk, Bildung, Logistik und Transport.

Wichtig ist auch: Für die Kommunen bleibt die aktuelle Rechtslage unverändert. Die neue Regelung gilt verpflichtend für das Land Nordrhein-Westfalen und für die seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften. Das ist ein maßvoller Ansatz. Das Land geht mit gutem Beispiel voran, ohne den Kommunen neue Vorgaben aufzuerlegen.

Auch für die Unternehmen ist die praktische Umsetzung klar. Tarifgebundene Unternehmen und Unternehmen, die ohnehin oberhalb der ausgewiesenen Entgelte zahlen, müssen sich nicht umstellen. Für sie ändert sich durch das Gesetz im Kern nichts. Unternehmen, die bisher unterhalb dieser Entgelte zahlen, müssen bei öffentlichen Aufträgen entsprechend kalkulieren. Das ist keine unzumutbare Belastung, sondern Ausdruck fairer Wettbewerbsbedingungen.

Besonders wichtig ist die digitale und bürokratiearme Umsetzung. Es wird ein einheitliches digitales Portal geben. Dort finden Unternehmen und Vergabestellen die Rechtsverordnungen, Formulare und Unterstützung. Die Lösung soll in das bestehende Vergabesystem in Nordrhein-Westfalen integriert werden. Damit schaffen wir Klarheit, Transparenz und weniger Aufwand in der Praxis.

Auch die Kontrolle ist schlank angelegt. Die Prüfstelle wird bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und Westfalen eingerichtet. Damit nutzen wir vorhandene Kompetenz und schaffen keine unnötigen neuen Strukturen. Geprüft wird anlassbezogen, digital und auf Grundlage von Unterlagen, die Unternehmen ohnehin für Betriebsprüfungen vorhalten müssen. Tarifgebundene Unternehmen werden nicht geprüft. Der Nachweis der Mitgliedschaft genügt.

Das ist der richtige Ausgleich. Wir sichern faire Entgelte, aber wir vermeiden unnötige Bürokratie. Wir schützen Beschäftigte, aber wir denken die Unternehmen mit. Wir stärken die Tarifbindung, aber wir greifen nicht in die Tarifautonomie ein. Und wir sorgen dafür, dass öffentliche Vergabe nicht zum Wettbewerb über niedrige Löhne wird.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch Nachunternehmen und Verleiher. Das ist notwendig. Faire Vergabe darf nicht an der ersten Vertragsstufe enden. Wenn Leistungen weitergegeben werden, müssen die Regeln auch dort gelten, wo die Arbeit tatsächlich geleistet wird. Zugleich ist vorgesehen, dass nachgeschaltete Unternehmen eigenständig erfasst und kontrolliert werden. Auch das zeigt: Der Entwurf ist auf Praxistauglichkeit angelegt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
dieses Gesetz ist ein Beitrag zu mehr Fairness. Es ist ein Beitrag zu guter Arbeit. Es ist ein Beitrag zur Stärkung der Tarifbindung. Und es ist ein Beitrag zum Schutz der Betriebe, die ordentlich zahlen und trotzdem erfolgreich am Wettbewerb teilnehmen wollen.

Oder, um den Gedanken des Ministerpräsidenten aufzugreifen: Bei uns zählt nicht billig um jeden Preis. Bei uns zählt faires Geld für gute Arbeit.

Öffentliche Aufträge dürfen nicht diejenigen belohnen, die soziale Standards unterlaufen. Sie müssen diejenigen stärken, die Verantwortung übernehmen: für ihre Beschäftigten, für ihre Unternehmen und für unser Land.

Deshalb ist dieser Gesetzentwurf richtig, notwendig und ausgewogen.

Vielen Dank.
 

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