Martin Lucke zu TOP 2 "Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände..."

16.09.2026

Sehr geehrter Herr Präsident/sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein Gemeindefinanzierungsgesetz liest sich naturgemäß nicht wie ein Spannungsroman. Für die Verantwortlichen in unseren Kommunen ist allerdings kaum eine Lektüre spannender. Denn die darin geregelten Landeszuweisungen haben unmittelbare Auswirkungen darauf, was vor Ort finanziell möglich ist – bei Schulen, Sportstätten, Straßen oder der öffentlichen Verwaltung.

Das GFG entscheidet darüber allerdings nicht allein. Ebenso maßgeblich sind die eigene Steuerkraft, insbesondere die Einnahmen aus der Grund- und Gewerbesteuer, die wirtschaftliche Entwicklung und die finanziellen Folgen bundespolitischer Entscheidungen.
Zugleich stehen die Kommunen unter erheblichem Druck. Steigende Sozialausgaben, höhere Personal- und Sachkosten sowie ein über viele Jahre entstandener Investitionsbedarf belasten ihre Haushalte.

Die Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit ist deshalb eine gemeinsame Aufgabe aller staatlichen Ebenen. Der Bund muss die von ihm veranlassten Leistungen auskömmlich finanzieren. Die Kommunen tragen mit ihren eigenen Einnahmen und Entscheidungen Verantwortung. Das Land sorgt für verlässliche Rahmenbedingungen und eine angemessene Beteiligung an seinen Steuereinnahmen. Insgesamt fließt mehr als jeder dritte Euro des Landeshaushalts an die kommunale Familie.

Mit dem GFG 2027 stellen wir den Städten, Gemeinden, Kreisen und Landschaftsverbänden nach derzeitigem Stand rund 17,13 Milliarden Euro zur Verfügung.
Gegenüber dem GFG 2026 ist das ein Zuwachs von rund 1,7 Prozent. Damit erreicht der kommunale Finanzausgleich erneut einen Höchstwert.
Davon entfallen voraussichtlich rund 14,43 Milliarden Euro auf Schlüsselzuweisungen an Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände. Sie unterstützen insbesondere Kommunen, deren eigene Steuerkraft nicht ausreicht, um ihren ermittelten Finanzbedarf zu decken. So trägt das GFG dazu bei, unterschiedliche finanzielle Voraussetzungen auszugleichen.

Daneben erhalten die Kommunen verschiedene Pauschalen, über deren Verwendung sie innerhalb des gesetzlichen Rahmens selbst entscheiden können. Für die allgemeine Investitionspauschale sind rund 1,26 Milliarden Euro vorgesehen, für die Schul- und Bildungspauschale rund 913 Millionen Euro und für die Sportpauschale rund 78 Millionen Euro. Weitere 170 Millionen Euro stehen über die Aufwands- und Unterhaltungspauschale bereit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine besondere Weichenstellung innerhalb des GFG 2027 ist die Erhöhung des kommunalen Verbundsatzes von 23 auf 23,5 Prozent.

Das ist ein historischer Schritt. Die letzte Erhöhung erfolgte in den 1970er Jahren. Danach hatte eine SPD-Alleinregierung den Verbundsatz in den 1980er-Jahren schrittweise auf 23 Prozent abgesenkt. Seitdem blieb er Jahrzehnte lang unverändert. Jetzt leitet die Landesregierung unter Ministerpräsident Hendrik Wüst die Kehrtwende ein und greift damit eine langjährige Forderung der kommunalen Spitzenverbände auf.

Ein halber Prozentpunkt klingt zunächst nach finanzpolitischer Feinmechanik. In der kommunalen Wirklichkeit stehen dahinter - gegenüber einem unveränderten Verbundsatz -  allein im kommenden Jahr rund 360 Millionen Euro zusätzlich.

Das Land gibt künftig einen größeren Teil seiner Steuereinnahmen an die kommunale Ebene weiter. Angesichts der begrenzten Spielräume im Landeshaushalt ist das eine klare politische Prioritätensetzung. Und ein weiterer wichtiger Schritt für unsere Kommunen.

Diese Erhöhung löst nicht jede strukturelle Herausforderung, aber sie markiert die Richtung. Deshalb ist die Erhöhung ein erster Schritt der Kommunalen Modernisierungsagenda. In diesem Rahmen sollen auch kommunale Aufgaben und Standards überprüft, Verwaltungsverfahren vereinfacht und die kommunale Finanzausstattung weiterentwickelt werden.

Kommunalfreundliche Politik bemisst sich jedoch nicht allein am jährlichen Finanzausgleich. Sie muss auch langfristige Investitionen ermöglichen.

Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur setzt das Land deshalb bereits das größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm seiner Geschichte um. Über zwölf Jahre umfasst der Plan mindestens 31,2 Milliarden Euro. Davon entfallen 21,3 Milliarden Euro auf kommunale Investitionen.
Zehn Milliarden Euro werden den Kommunen unmittelbar über Pauschalen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich garantiert das Land das Niveau der investiven GFG-Pauschalen über die gesamte Laufzeit des Nordrhein-Westfalen-Plans. Damit werden weitere 27,6 Milliarden Euro an Investitionsmitteln langfristig abgesichert.
Ein weiterer wesentlicher Baustein ist die Altschuldenentlastung.

Vor einem Jahr haben wir an dieser Stelle über die Perspektive gesprochen, die wir besonders verschuldeten Kommunen eröffnen wollen. Heute ist die Umsetzung abgeschlossen – vier Monate vor dem gesetzlichen Zeitplan.

Alle 167 antragsberechtigten Städte und Gemeinden profitieren von der Entlastung. Insgesamt wurden 586 Verträge geschlossen. Das Land hat fast neun Milliarden Euro an übermäßigen kommunalen Liquiditätskrediten in die eigene Landesschuld übernommen.

Das ist die größte kommunale Entlastung in der Geschichte unseres Landes. Sie befreit die betroffenen Kommunen von Verbindlichkeiten und Zinslasten, die ihre Handlungsmöglichkeiten seit vielen Jahren erheblich einschränken.

Auch der Bund beteiligt sich inzwischen. Die für Nordrhein-Westfalen vorgesehenen 164 Millionen Euro jährlich werden vollständig an die Kommunen weitergegeben.

Damit die Altschuldenentlastung dauerhaft wirkt, müssen wir verhindern, dass neue Liquiditätskredite entstehen. Dafür müssen wir an die Ursachen der kommunalen Finanzprobleme heran.

Besonders die steigenden Kosten der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe stellen viele kommunale Haushalte vor erhebliche Herausforderungen.

Hier gilt für uns weiterhin der Grundsatz: Wer bestellt, muss auch bezahlen.

Eine föderale Finanzordnung kann auf Dauer nicht funktionieren, wenn der Bund Leistungen beschließt und die Rechnung anschließend in den Rathäusern abgibt.

Nicht zuletzt durch den konsequenten Einsatz der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist zwischen Bund und Ländern vereinbart worden, dass der Bund künftig 80 Prozent der finanziellen Folgen neuer Leistungsgesetze übernimmt, wenn die jährlichen Belastungen für Länder und Kommunen mindestens 200 Millionen Euro betragen.

Damit ist ein wichtiger Einstieg in eine fairere Lastenverteilung gelungen. Dieser Konnexitätsgrundsatz muss auch bei bestehenden Aufgaben stärker zur Geltung kommen. Gerade bei der Eingliederungshilfe brauchen wir eine stärkere und dauerhafte Beteiligung des Bundes.

Kommunalfreundlichkeit ist nicht allein eine Frage zusätzlicher Mittel. Sie zeigt sich auch darin, wie viel Freiheit das Land den Verantwortlichen vor Ort einräumt.

Mit dem eingebrachten Kommunalen Regelbefreiungsgesetz sollen Städte, Gemeinden und Kreise auf Antrag für bis zu vier Jahre von bestimmten landesrechtlichen Vorgaben abweichen können.
So lassen sich einfachere Verfahren erproben und bewährte Lösungen anschließend in das allgemeine Landesrecht übernehmen.

Das ist Bürokratieabbau aus der kommunalen Praxis – und zugleich ein Vertrauensbeweis in die kommunale Selbstverwaltung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das GFG 2027 steht nicht für sich allein. Der laufende Nordrhein-Westfalen-Plan, die abgeschlossene Altschuldenentlastung, der Abbau bürokratischer Hemmnisse und nun die erste Erhöhung des Verbundsatzes seit Jahrzehnten zeigen:
Diese Landesregierung ist ein verlässlicher Partner der kommunalen Familie.

Selbstverständlich stimmen wir der Überweisung des Gesetzentwurfs zu und freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss.

Herzlichen Dank!

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