Bodo Löttgen zur Nennung eines falschen Datums in seiner Plenarrede vom 11. Oktober 2017

13.10.2017

In seiner Plenarrede am 11. Oktober zu TOP 2, „Die Stahlsparte von Thyssen Krupp muss in Nordrhein-Westfalen bleiben“, hatte Bodo Löttgen Kritik an der ehemaligen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft an einem Zeitungsartikel festgemacht, dessen Erscheinungsdatum er mit dem 13. April 2017 angab. Der Artikel erschien jedoch ein Jahr früher am 13. April 2016.

In seinem heutigen Brief an Hannelore Kraft MdL bedauert Bodo Löttgen ausdrücklich die Nennung eines falschen Datums und die missverständliche Nutzung des Begriffs „zu Wort gemeldet“. Beide Schreiben finden Sie nachfolgend:

• Brief von Hannelore Kraft an Bodo Löttgen

• Antwortschreiben von Bodo Löttgen an Hannelore Kraft