Freiheit sichern – Keine Grundlagen für den NRW-Trojaner schaffen!

12.07.2017
Rede von Gregor Golland MdL

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll im Ergebnis verhindert werden, dass die Landesregierung eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen schafft. Außerdem sollen entsprechende Rechtsgrundlagen auf Bundesebene beseitigt werden. Dazu ist Folgendes zu sagen: 1. Landesgesetzliche Grundlagen werden regelmäßig nicht – wie es im Antrag der Grünen fälschlicherweise heißt – von der Landesregierung geschaffen, sondern vom Landesgesetzgeber. Das ist der Landtag. Insofern ist der vorliegende Antrag schon an den falschen Empfänger adressiert. 2. Wenn die Grünen sich zumindest der Mühe unterzogen hätten, den Koalitionsvertrag der Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP zu lesen, hätten sie unschwer feststellen können, dass darin weder die Einführung der „Quellen-TKÜ“, noch der „Online-Durchsuchung“ oder gar ein „NRW-Trojaner“ angekündigt werden. Keiner dieser Begriffe wird in unserem Koalitionsvertrag auch nur erwähnt. Warum die Kolleginnen und Kollegen der Grünen hier und heute dennoch einen Antrag vorlegen, der den Eindruck vermittelt, dass diese Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen unmittelbar vor der Einführung stünden und hier und heute – gewissermaßen in letzter Sekunde – auf Ihren Antrag hin verhindert werden müssten, ist deshalb vollkommen unverständlich. Der vorliegende Antrag der Fraktion der Grünen geht damit nicht nur formal, sondern vor allem auch inhaltlich ins Leere. 3. Der aus dem Antrag sprechenden einseitigen und vollkommen undifferenzierten Kritik daran, dass der Bundesgesetzgeber kürzlich beschlossen hat, den Einsatz von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung in der Strafprozessordnung zu regeln, muss deutlich widersprochen werden. Selbst wenn die Innere Sicherheit bekanntermaßen nicht gerade zur Kernkompetenz der Grünen zählt, sollte auch Ihnen nicht verborgen geblieben sein, dass Straftaten und terroristische Aktivitäten inzwischen nicht mehr per Telefon oder SMS, sondern immer häufiger über Messenger-Dienste wie z.B. Whattsapp oder Soziale Netzwerke verabredet werden. Deshalb brauchen Sicherheitsbehörden, wie bei einer SMS auch, unter bestimmten Voraussetzungen Zugriffsmöglichkeiten auf diese Form der Kommunikation. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es deswegen ein wichtiger und überfälliger Schritt nach vorn, dass der Deutsche Bundestag Instrumente wie die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikations-überwachung verbindlich in der Strafprozess-ordnung geregelt hat. Unser Maßstab lautet dabei immer: Das, was Strafverfolger in der analogen Welt dürfen, das müssen sie auch im digitalen Bereich rechtlich dürfen und technisch können. Deshalb wird sich Nordrhein-Westfalen auf keinen Fall – wie von den Grünen gefordert – für eine Rücknahme der diesbezüglich auf Bundesebene beschlossenen Regelungen einsetzen. Den vorliegenden Antrag wird die CDU-Fraktion daher selbstverständlich ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Es gilt das gesprochene Wort!

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