
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident/in,
Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit leben rund 640.000 Pflegebedürftige in NRW. Mit der steigenden Lebenserwartung wird bis 2060 ein weiterer Anstieg auf 920.000 Personen prognostiziert. Dies bedeutet in Zukunft rund 30% mehr Pflegebedürftige in unserem Land.
Pflege betrifft jeden, nicht nur die Abgeordneten hier im Hause oder im Bund.
Die Zahlen zeigen vor allem eines – wir werden in Zukunft auch deutlich mehr gut ausgebildete Fachkräfte in der Pflege brauchen. Denn schon heute fehlen laut Landesbericht Gesundheitsberufe 2.290 Fachkräfte, davon 1.055 in der Altenpflege.
In NRW werden zurzeit rund 21.500 Auszubildende in der Altenpflege mit Bundes- und vor allem Landesmitteln gefördert. Ihre Ausbildungsvergütung wird seit 2012 im Umlageverfahren durch einen Ausbildungsfonds finanziert, in den alle Pflegeeinrichtungen des Landes je nach Größe einzahlen müssen. Seit es den Topf gibt, haben sich die Azubi-Zahlen beinahe verdoppelt.
Ein gutes Zeichen, denn wir brauchen all diese Fachkräfte in der Zukunft dringend. Doch werfen wir auch einen Blick auf die Finanzierung der Fachseminare, die für die Ausbildung der Altenpflegerinnen und Altenpfleger verantwortlich sind.
Bereits 2014 während der Beratungen zum
„Gesetz zur finanziellen Beteiligung an den Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern und über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe“
konnte man den zahlreichen Stellungnahmen darunter z.B. die der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände entnehmen, dass eine Kostenbeteiligung des Landes in Höhe von 280 Euro monatlich bei Weitem nicht im Ansatz die tatsächlichen Kosten der Fachseminare decken und hinter dem Bedarf zurückbleiben würde.
Das System war demnach von Anfang an durch die rot-grüne Landesregierung unterfinanziert. Obgleich die Fachseminare immer wieder vorgetragen haben, dass mit dieser finanziellen Ausstattung die erforderliche Qualität auf der Grundlage des Strukturstandards in der Ausbildung nicht gewährleistet sei, wurde dieser Betrag in Höhe von 280 € gesetzlich festgelegt.
Die Arbeitsgemeinschaft hat neben vielen anderen damals vor diesem Hintergrund ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit einer Festlegung auf diesem niedrigen Niveau letztlich ein finanzielles Defizit festgeschrieben wird.
Einhellige Forderung war damals, die Kostenbeteiligung durch das Land auf mindestens 360 € festzulegen. Doch unter Rot-Grün ist dann leider – wie immer – nichts mehr passiert.
Die NRW-Koalition hingegen verbessert nun die Finanzierung der Fachseminare in erheblichem Maße durch die Erhöhung der Schulkostenpauschale von monatlich 280 € auf 380 € pro Auszubildendem.
Damit stehen für die Ausbildung in der Altenpflege nun künftig rund 85,5 Mio. € zur Verfügung, denn die NRW-Koalition investiert bei gleichbleibender Platzzahl in die Ausbildung zusätzlich rd. 22,5 Mio. €.
Ein längst überfälliges Signal für die Altenpflegeausbildung im Allgemeinen und im Besonderen für die Fachseminare, die ein umfangreiches Ausbildungsangebot vorhalten, meine Damen und Herren.
Die mit dem vorliegenden Gesetz angestrebte Erhöhung der Schulkostenpauschale stellt außerdem auch sicher, dass die Fachseminare sich auf die Reform der Pflegeberufe und die Zusammenführung der drei bisher getrennt durchgeführten Ausbildungen zur Alten-, Kranken-, und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ab 2020 zu einer gemeinsamen Ausbildung vorbereiten können. Denn die anstehende Umbruchsituation wird für die Fachseminare sicherlich eine Herausforderung in jeder Hinsicht. Immerhin werden die herkömmlichen Ausbildungen und die neue, gemeinsame Ausbildung der Pflegeberufe für den Übergang noch einige Jahre parallel abgewickelt werden müssen. Insofern ist auch hier die finanzielle Unterstützung durch das Land notwendig.
Erlauben Sie mir noch ein Wort zum Änderungsantrag der Grünen, den Haushalt und die Schulkostenpauschale betreffend, meine Damen und Herren.
Hier fordert die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen doch allen Ernstes nun die Erhöhung der Schulkostenpauschale von 280 € auf gleich 500 €. Dies würde Mehrausgaben von mindestens 17 Mio. € bedeuten.
Als ich diesen Antrag gelesen habe, musste ich mich doch wundern. Die Grünen schaffen es hier mal wieder, äußerst großzügig Steuermittel zu verteilen. Wohlgemerkt – aus der Opposition heraus, denn 2014 hatte Rot-Grün, wohlwissend, dass die Fachseminare damit unterfinanziert sind, noch die 280 € gesetzlich festgeschrieben.
Meine Damen und Herren, solide Haushaltspolitik geht nun wirklich anders. Der einstimmige Beschluss des Ausschusses Arbeit, Gesundheit und Soziales zur vorliegenden Gesetzesvorlage zeigt mir, dass dies auch die anderen Fraktionen erkannt haben.
Als NRW-Koalition stehen wir zum Leitbild einer soliden, nachhaltigen und generationengerechten Haushalts- und Finanzpolitik.
Dazu zählt für uns auch, dass unser Sozialstaat nicht heute schon das Geld der kommenden Generationen ausgeben sollte und man mit Steuermitteln sorgfältig umgeht.
Deshalb erhöhen wir die Schulkostenpauschale jetzt bis 2026 auf 380 € monatlich pro Auszubildendem.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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