Bernhard Hoppe-Biermeyer zu TOP 7 "Gesetz zur Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen"

12.12.2018

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit aktuell 140 Untergebrachten haben wir in Büren im Kreis Paderborn die bundesweit größte und landesweit einzige Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige: kurz UfA.

Diese 140 untergebrachten Personen sind keine Strafgefangenen, denn Abschiebungshaft ist keine Strafhaft!

Entsprechend viele Freiheiten bietet das geltende, gerade erst einmal drei Jahre alte Abschiebungshaftvollzugsgesetz.

Zur Wahrheit gehört aber auch: Der Anschlag vom Breitscheidplatz hatte massive Auswirkungen auf die Arbeit in der UfA in Büren.

Bis dahin kam nach Büren, wer sich lediglich der Verpflichtung zur Ausreise entzogen hatte.

Wer heute in der UfA in Büren auf seine Ausreise wartet, hat meist zudem noch ein kriminelle Vergangenheit.

Auf der einen Seite müssen natürlich die Rechte der untergebrachten Personen gewahrt bleiben, auf der anderen Seite muss aber auch für den Schutz aller in Büren Untergebrachten und den Schutz der Bediensteten gesorgt werden.

Die veränderte Situation bildet das bisher geltende Abschiebungshaftvollzugsgesetz nicht ab.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelingt jedoch genau diese Gratwanderung zwischen dem Schaffen von Sicherheit für die Untergebrachten und das Personal einerseits und der Wahrung der Rechte der dort Untergebrachten andererseits.

In die Anpassung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes sind auch die Erfahrungen eingeflossen, die in den letzten drei Jahren in Büren gesammelt wurden.

Was soll sich ändern?

Bisher erhält die UfA bei der Überstellung von Ausreisepflichtigen keine weiteren oder nur sehr wenige Informationen, zum Beispiel auch nicht, ob die Person erkrankt ist oder vielleicht sogar als gefährlich eingestuft wird.

In Zukunft wird die UfA bei der Aufnahme der Ausreisepflichtigen über sicherheitsrelevante Aspekte informiert, zum Beispiel über strafrechtliche Verurteilungen oder einen vorangegangenen Strafvollzug.

Im Gegenzug werden die Polizeibehörden über die Entlassung von gefährlichen Personen aus der UfA unterrichtet.

Durch ein neues, maximal siebentägiges Zugangsverfahren wird es zukünftig möglich sein, nicht nur etwas über die medizinischen Bedürfnisse der Neuzugänge zu erfahren, sondern auch eine mögliche Gefährdung besser einschätzen zu können.

Eine Sicherheitslücke stellte in der Vergangenheit die Kamerafunktion von Mobiltelefonen dar.

Fotos und Videos von den Vollzugsbeamten, den in Büren Untergebrachten und der Einrichtung selbst gelangten über den freien Internetzugang nach außen.

Um auch hier für mehr Sicherheit zu sorgen, wird die Nutzung von Mobiltelefonen eingeschränkt.

Mobiltelefone mit Kamerafunktion werden den untergebrachten Personen für die Dauer der Unterbringung abgenommen und durch Telefone ohne Kamerafunktion leihweise ersetzt.

So bleibt die Möglichkeit zu telefonieren gewahrt, ohne gleichzeitig ein Sicherheitsrisiko einzugehen.

Komplett ausgeschlossen wird in Zukunft der Besitz von Bargeld.

Der Handel mit Drogen wird so erschwert.

Ohne Bargeld sind die Untergebrachten auch vor Erpressungen und Diebstahl besser geschützt.

Um aus einem guten Gesetzentwurf einen noch besseren zu machen, flossen einige Anregungen aus der Anhörung in unseren Änderungsantrag ein.

Das neue Zugangsverfahren bleibt zentraler Bestandteil der Änderungen im Abschiebungshaftvollzugsgesetz.

Im geänderten Gesetzestext wird aber auch sichergestellt, dass es den in Büren Untergebrachten im Zugangsverfahren ausdrücklich gestattet ist, Kontakt zu Rechtsvertretern, Familienangehörigen, zuständigen Konsulaten und Hilfsorganisationen aufzunehmen.

In Bezug auf die Abgabe der Mobiltelefone mit Kamerafunktion ergänzt der Änderungsantrag, dass die privaten Kontaktdaten und private Dokumente auf das Leihgerät zu übertragen bzw. auszudrucken sind – sofern das technisch möglich ist.

Ich begrüße, dass der Änderungsantrag auch die Bestellung einer beschwerdebeauftragten Person durch das zuständige Ministerium vorsieht.

Diese Person berichtet direkt der Einrichtungsleitung und dem Beirat.

Aus meiner persönlichen Erfahrung als Beiratsmitglied in Büren kann ich sagen, dass das die Arbeit des ehrenamtlichen Beirates verbessern wird.

Ich bitte also unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil damit gleichermaßen den in Büren Untergebrachten und auch denen, die dort arbeiten, ein höheres Maß an Sicherheit gegeben wird – ohne den Grundsatz „Abschiebungshaft ist keine Strafhaft“ zu verletzen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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