
Sehr geehrter Herr Präsident,
Verehrte Damen und Herren Kollegen,
rund um den Globus wurde der sog. Equal Pay Day – diesmal - am 18. März begangen.
Dieser Tag ist notwendig, um die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Bezahlung von gleicher Arbeit aufzuzeigen.
Dies wird mit der Vorstellung veranschaulicht, dass,
statistisch gesehen,
Frauen in Deutschland bis zum 18. März 2019
im Vergleich zu den männlichen Kollegen
aus demselben Büro, demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Bezahlung gearbeitet haben.
Diese Vorstellung ist schlicht und einfach grotesk.
Die Ursachen für diese Ungleichheit zwischen Frauen und Männern sind bekannt:
Frauen fehlen in bestimmten, gut bezahlten Berufen und Branchen
und auf den höheren Stufen der Karriereleiter.
Man darf nicht unerwähnt lassen:
Frauen unterbrechen -oft auch freiwillig-
familienbedingt ihr Berufsleben und arbeiten anschließend in Teilzeit.
Einer der Faktoren für die Lohnlücke ist - wie bereits erwähnt - die Berufswahl von Frauen.
Sie arbeiten häufig in schlechter bezahlten Berufen, in der Kinderbetreuung, im Einzelhandel oder in der Pflege.
Männer hingegen dominieren in besser bezahlten, technischen oder industrieorientierten Berufen
und bei Vorstandsposten.
Wir müssen umdenken und hier früher ansetzen.
Die NRW-Koalition hat dazu bereits ein erstes Zeichen gesetzt, indem der Girls & Boys Day eine intensive Ausweitung erhält und seine Idee nicht nur an einem Tag im Jahr in den Schulen Einsatz findet.
Dies kann selbstverständlich nur ein kleiner erster Schritt sein, hier bedarf es weiterer Handlungsansätze,
damit Männer und Frauen zukünftig am selben Tag den Equal Pay Day feiern können !!!
Die gemeinsame, politische Anstrengung auf Bundes-, Landes- und Europaebene ist wichtig. Hier sind wir uns einig.
Im kurzfristig eingebrachten Entschließungsantrag fordert die Fraktion Bündnis90/die Grünen, das Land müsse bei der Herstellung der Entgeltgleichheit mit gutem Beispiel vorangehen.
Meine Damen und Herren, das Land geht hier mit gutem Beispiel voran!
Ich möchte Sie nur an die Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen im November 2018 erinnern,
wo uns Ministerin Scharrenbach die Evaluation der Beurteilungsrichtlinien aller Ministerien in NRW vorgestellt hatte (Vorlage 17/1387).
Für alle Ministerien in NRW ist ein immer gleichlautendes Ergebnis festgestellt worden,
dass die Beurteilungsrichtlinien der Ministerien im Hinblick auf die Beurteilung von Frauen und Teilzeitbeschäftigten diskriminierungsfrei sind.
Frauen wie Männern werden also die gleichen Chancen auf eine differenzierte und abgestufte Bewertung ihrer dienstlichen Tätigkeiten und Arbeitsergebnisse eingeräumt.
Erinnern Sie sich weiter: Ihre Gesetzesänderung des § 19 Absatz 6 Landesbeamtengesetz war zur Förderung der Gleichberechtigung schädlich, weil erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes festgestellt wurden. (Dies war kontraproduktiv.) Wir brauchen aber etwas, was den Frauen wirklich hilft.
Es bedarf eines universellen Ansatzes für alle Frauen. Dies ist unsere gemeinsame Aufgabe.
Wie wir unsere unterschiedlichen Lösungsansätze zu einem einheitlichen, konkreten Lösungsvorschlag im Sinne der Frauen vereinen
und damit einer europaweiten Lohngerechtigkeit näher kommen, müssen wir intensiv im Ausschuss erarbeiten.
Ich bin aber ganz optimistisch, dass wir hier einen Konsens finden werden.
Und eine Sache noch:
Im Dienstrecht ist die von Ihnen geforderte Entgeltgleichheit bereits gegeben. Ich habe es geprüft: eine Beamtin der Besoldungsgruppe A 14 verdient im Monat 4388,51 Euro brutto. Ein Mann mit den gleichen Parametern verdient tatsächlich auch heute schon keinen Cent mehr als die Frau! ;)
Gleiches gilt im Übrigen für den Tarifbereich.
Daher ist dieser Punkt schon aus rein faktischen Gründen nicht zustimmungsfähig.
Der Überweisung in den Ausschuss werden wir selbstverständlich zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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