Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030

24.09.2019

Die NRW-Koalition hat, wie im Koalitionsvertrag versprochen, die „Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030“ vorgelegt. Die Strategie wird von allen Ministerien getragen und weiterentwickelt. Sie ist Ergebnis eines intensiven Arbeitsprozesses unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft durch den „Beirat für Teilhabe und Integration“.

Die „Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030“ stellt die Weichen für das nächste Jahrzehnt.

Drei Zieldimensionen sind zentral:

1. Erstintegration von Neuzugewanderten,
2. Nachhaltige Integration in die Regelsysteme
3. Gestaltung der Migrationsgesellschaft.

Vielfalt ist unsere Stärke. Deshalb wollen NRW-Koalition und Landesregierung Teilhabe ermöglichen und Chancen schaffen – für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen. Die folgenden Maßnahmen zeigen beispielhaft, welche Schwerpunkte mit der Teilhabe- und Integrationsstrategie gesetzt werden:

  1. Integration findet vor Ort statt – Unsere Kommunen weiter aktiv unterstützen.

  • 54 Kommunale Integrationszentren:

Nordrhein-Westfalen verfügt über eine bundesweit einmalige Integrationsinfrastruktur, die gesichert und weiterentwickelt wird: Alle Kreise und kreisfreien Städte verfügen über ein Kommunales Integrationszentrum (KI), das die Integrationsarbeit vor Ort maßgeblich prägt. Daneben unterstützt die Landesweite Koordinierungsstelle die Arbeit der KI. Die Landesregierung hat die Finanzierung der KI mit jährlich 18,8 Millionen € bis zum Ende der Legislaturperiode gesichert.

  • Integrationsagenturen und Migrantenselbstorganisationen:

Die 190 Integrationsagenturen der Freien Wohlfahrt und die Migrantenselbstorganisationen werden als unverzichtbare Partner in der Integrationsarbeit weiterhin unterstützt. Zudem leitet das Land die Integrationspauschale des Bundes in diesem Jahr in Höhe von 432,8 Millionen € vollständig an die Kommunen weiter, um sie bei den Integrationskosten zu entlasten.

  2. Kommunales Einwanderungsmanagement flächendeckend ausbauen.

  • Kommunales Integrationsmanagement landesweit ausbauen:

Nach der erfolgreichen Erprobung der Modellphase von „Einwanderung gestalten NRW“, das aktuell in 12 Modellkommunen (Kreis Lippe und Rheinisch-Bergischer-Kreis, die kreisfreien Städte Mülheim an der Ruhr, Köln, Bielefeld, Dortmund, Münster, Wuppertal und Hamm sowie die kreisangehörigen Kommunen Moers, Rheine und Dormagen) läuft, wird das Projekt ab 2020 landesweit ausgebaut. Die Landesregierung plant dazu, ab 2020 die flächendeckende Einführung eines Kommunalen Integrationsmanagements in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen.

In den nächsten drei Jahren sollen dabei folgende Ziele umgesetzt werden: erstens die Implementierung einer strategischen Ebene zur Steuerung, zweitens einer operativen Ebene des individuellen Case-Managements und drittens eine Weiterentwicklung der Ansätze in Bezug auf die kreisangehörigen Kommunen im Verhältnis zum Kreis.

Das kommunale Integrationsmanagement umfasst die (Weiter-)Entwicklung effizienter Strukturen der Zusammenarbeit aller in einer Kommune vorhandenen Ämter und Behörden, die Dienstleistungen zur Integration von Zuwanderern erbringen. Dazu zählen beispielsweise Ausländer- und Jugendämter, Schulverwaltungsamt, Kommunales Integrationszentrum, Arbeitsagenturen und Jobcenter sowie Akteure der Zivilgesellschaft und der Freien Wohlfahrtspflege.

Insgesamt stellt die Landesregierung in 2020 für die Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements 10 Millionen €, für das rechtskreisübergreifende individuelle Case-Management 10 Millionen € und für die Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen 5 Millionen € zur Verfügung.

  3. Junge Geflüchtete qualifizieren und in Ausbildung und Arbeit bringen

  • Gemeinsam klappt’s:

Um bessere Perspektiven für junge volljährige Geflüchtete zu schaffen, haben das Integrationsministerium und das Arbeitsministerium als Teil des Programms „Durchstarten in Arbeit und Ausbildung“ (50 Mio. €) die Initiative „Gemeinsam klappt’s“ gestartet. Geflüchtete zwischen 18 und 27 Jahren, insbesondere Geduldete und Gestattete, sollen Zugang zu Qualifizierung, Ausbildung und Arbeit erhalten. Mittelfristig sollen Bildungs- und Integrationsangebote allen Geflüchteten und Asylsuchenden zugänglich sein. Das Land stellt dafür bis 2022 13,2 Millionen € bereit.

  • Bleiberecht für gut Integrierte:

Ziel der Landesregierung ist, jedem der sich um Integration bemüht, eine Arbeit gefunden hat und straffrei geblieben ist, nach klaren Kriterien ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen kann. Um die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, hat die sich die Landesregierung beim Bund für eine „3+2-Regelung“ stark gemacht. Sie ermöglicht eine Sicherung des Aufenthalts für die Dauer einer Ausbildung und zwei Jahre im Anschluss, sofern eine der erworbenen Qualifikation entsprechende Beschäftigung aufgenommen wird.

  4. #IchDuWirNRW: Gemeinsames Wertefundament schaffen

  • Landesweite Integrations- und Wertschätzungskampagne:

Die landesweite Integrations- und Wertschätzungskampagne #IchDuWirNRW will positive Integrationsvorbilder im Einwanderungsland Nordrhein-Westfalen sichtbar machen und Identifikationsmöglichkeiten für Menschen mit Einwanderungsgeschichte schaffen.
Im Vordergrund stehen dabei die Themen Einbürgerung, Werte und Karriere im öffentlichen Dienst.

  • Bürger-Dialog:

Wesentlicher Bestandteil der Kampagne ist die Reihe „#IchDuWirNRW im Dialog – Was uns ausmacht, was uns stark macht“. Ziel ist ein Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern in allen Regionen des Landes über das Zusammenleben und die Vielfalt unserer Einwanderungsgesellschaft.

  5. Zusammenarbeit mit Musliminnen und Muslimen neu denken

  • Koordinierungsstelle „Muslimisches Engagement in NRW“:

Um den Dialog mit den muslimischen Akteuren auf eine neue Grundlage zu stellen, will die Landesregierung eine größere Bandbreite muslimischer Verbände, Organisationen und Initiativen einbeziehen. Dazu hat das Integrationsministerium auf Initiative der NRW-Koalition die Koordinierungsstelle „Muslimisches Engagement in NRW“ eingerichtet: Sie soll dazu beitragen, die Lebenswirklichkeit der Musliminnen und Muslime in ihrer Vielfalt – auch im Bereich des gesellschaftlichen Engagements – sichtbarer zu machen, Aushandlungsprozesse in der Community zu stärken und Maßnahmen und Projekte zum Empowerment zu fördern und Vernetzung zu ermöglichen.

  6. Mehr Einbürgerung, mehr Gleichberechtigung

  • Mehr Einbürgerung:

Gemeinsam mit den Einbürgerungsbehörden will die Landesregierung gut integrierte Menschen darin bestärken, sich für die deutsche Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Auf Bundesebene setzt sich das Land für eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ein. Dazu wird eine Bundesratsinitiative geprüft.

Ziel ist, die notwendige Aufenthaltsdauer zur Einbürgerung von acht auf sechs Jahre zu verkürzen. Bei besonderen Integrationsleistungen – wie herausragenden beruflichen Leistungen oder ehrenamtlichem Engagement –  sollen Zugewanderte bereits nach vier Jahren die Einbürgerung beantragen können. Auch für die erste Gastarbeitergeneration sind Erleichterungen bei der Einbürgerung vorgesehen.

  7. Nächste Schritte

Die Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030 versteht sich als Kompass für die Landesregierung, aber auch für hauptamtliche und ehrenamtliche Akteure vor Ort sowie für die Bevölkerung insgesamt.

Noch in dieser Legislaturperiode werden die wesentlichen Weichen gestellt und erste Maßnahmen ergriffen, damit die formulierten strategischen Ziele schrittweise bis 2030 umgesetzt werden. Nordrhein-Westfalen wird damit ressortübergreifend seiner integrationspolitischen Vorreiterrolle in Deutschland erneut gerecht.

Weitere Informationen und die Integrationsstrategie als Dokument sind hier abrufbar:
https://www.mkffi.nrw/nordrhein-westfaelische-teilhabe-und-integrationsstrategie-2030

 

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