
Sehr geehrter Herr Präsident / geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
lieber Herr Kollege Becker,
gerade im Sinne unserer Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen sollten wir uns doch kritisch und konstruktiv mit den Instrumenten des Wohnungsmarktes und deren Zweckmäßigkeit auseinandersetzen. Und nur weil das Wort „Mieterschutz“ auf der Verpackung Ihres Antrags steht, ist dort noch lange kein effektiver Mieterschutz drin!
Der Antrag der SPD kommt vielleicht zu einem für Sie politisch opportunen, aber mit Blick auf die Fakten falschen Zeitpunkt.
Denn jeder der sich ein wenig mit Bau- und Wohnungspolitik in unserem Land beschäftigt, weiß dass die Landesregierung noch vor dem Auslaufen der Umwandlungsverordnung ein Mantelgutachten vorlegen wird.
Dieses wird sich mit der tatsächlichen Wirksamkeit der mietrechtlichen Verordnungen des Landes (Mietpreisbegrenzungs-, Kappungsgrenzen- Kündigungssperrfrist und Umwandlungsverordnung) auseinandersetzen.
Vor diesem Hintergrund sollten wir, sollten Sie doch zunächst einmal das Ergebnis dieser Evaluierung abwarten!
Und dann wird die Landesregierung auch zu einer evidenzbasierten und seriösen Entscheidung hinsichtlich der Umwandlungsverordnung kommen.
Aber um Evidenz und seriöse Entscheidungen geht es Ihnen offenbar gar nicht. Denn wieder einmal verengen Sie ihren Blick auf die Extreme! Allein die Überschrift Ihres Antrags weckt Erwartungen, die eine Umwandlungsverordnung schlicht nicht erfüllen kann!
Sie sprechen die „soziale Realität“ des gesamten Wohnungsmarktes in Nordrhein-Westfalen an. Wenn Sie sich aber einmal die Mühe gemacht hätten und einen Blick darauf geworfen hätten, wo in unserem Bundesland die Umwandlungsverordnung tatsächlich greift, hätten Sie sich Ihren Antrag vermutlich sparen können.
Denn die Realität sieht doch so aus: Lediglich in zwei Kommunen, nämlich in Aachen und in Köln und dort auch nur in zwei einzelnen Stadtteilen kann der zusätzliche Genehmigungstatbestand, den die Umwandlungsverordnung für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen vorsieht, überhaupt zur Anwendung kommen.
– und das im Übrigen nur auf der Grundlage einer Milieuschutzsatzung nach dem Baugesetzbuch die dort schon seit den 90er Jahren besteht.
Auch werden in beiden Städten Umwandlungen in der Regel genehmigt. Das lässt doch zumindest einmal eine kritische Auseinandersetzung mit dem tatsächlichen Nutzen dieser Verordnung zu.
Im Ergebnis geht es aber bei sämtlichen mietrechtlichen Verordnungen ohnehin lediglich um die Symptome und nicht um die Bekämpfung der eigentliche Ursache.
Und eines möchte ich hier auch noch einmal klarstellen, Herr Kollege Becker: wir als NRW-Koalition haben nicht dem Mieterschutz in unserem Land den Kampf angesagt – wie Sie es hier unverschämterweise behaupten –
wir haben dem Wohnungsmangel bei uns in Nordrhein-Westfalen den Kampf angesagt!
Der beste Mieterschutz ist nach wie vor mehr Wohnraum! Und das in allen Segmenten. Dazu haben wir bereits zahlreiche wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht!
So haben wir:
• Landesbauordnung modernisiert und entbürokratisiert,
• den Landesentwicklungsplan zukunftsfest gestaltet,
• die Landesinitiative „Bau.Land.Leben“ auf den Weg gebracht
• die Öffentliche Wohnraumförderung mit einem Rekordvolumen von 1,1 Mrd. Euro jährlich und zeitgemäßen Förderkonditionen aufgestellt.
Und ich erkläre es Ihnen gerne noch einmal, all diese Maßnahmen brauchen nun Zeit, um ihre volle Wirkung zu entfalten.
Uns allen sollte doch klar sein, dass sich rot-grüne Missstände, die sich über Jahre, sogar Jahrzehnte, entwickelt haben, nicht innerhalb von 2 Jahren vollständig beheben lassen!
Tun Sie uns also den Gefallen, Herr Kollege Becker, lassen Sie Ihre Showanträge in der Schublade und bringen Sie sich mit wirklich konstruktiven Vorschlägen für eine Verbesserung der Wohnungsmarktsituation vor allem in den Ballungszentren in Nordrhein-Westfalen ein!
Vielen Dank!
Empfehlen Sie uns!