
Herr Präsident / Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Transparenz in Politik und Verwaltung ist wichtig.
- Sie ermöglicht den Menschen, sich zu informieren und sich aktiv in politische Prozesse einbringen,
- sie stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Politik und Behörden,
- sie erleichtert Kontrolle und Korruptionsbekämpfung und
- sie bringt auch dem Staat selbst Vorteile, weil Informationen behördenintern und im Austausch verschiedener Dienststellen besser zugänglich werden.
Nordrhein-Westfalen gehörte im Jahr 2002 zu den ersten Ländern, die ein Informationsfreiheitsgesetz bekommen haben. Als viertes von 16 Bundesländern haben wir den Zugang zu Informationen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Inzwischen haben dreizehn Bundesländer eigene Informationsfreiheitsgesetze erlassen. Drei Länder, nämlich Bayern, Niedersachsen und Sachsen, haben immer noch kein Informationsfreiheitsgesetz.
Unser Informationsfreiheitsgesetz enthält ein sogenanntes Jedermann-Recht zum voraussetzungslosen Zugang zu Informationen von öffentlichen Stellen. Es enthält einen – im Vergleich mit anderen Gesetzen – weitest gehenden Anspruch. Die informationssuchende Person kann zum Beispiel die Art und Weise der Information grundsätzlich selbst wählen. Damit gewährt dieses Gesetz den größtmöglichen Umfang von Information und Transparenz.
Im Transparenzranking der Open Knowledge Foundation belegt Nordrhein-Westfalen Rang sieben von 16 Bundesländern. Das ist – ich glaube, das müssen wir einmal festhalten – eine gute Position.
Mit dem Transparenzranking habe ich mich intensiver beschäftigt, vor allem mit dem Kapitel „Informationsrechte“. Ob wirklich alle dort genannten Kriterien von Bedeutung sind – etwa die Zusammenlegung von Informationsfreiheits- und Umweltinformationsgesetz – möchte ich durchaus bezweifeln. Aber trotzdem wird deutlich: Beim Thema „Informationsrechte“ haben wir noch Nachholbedarf, und zwar sowohl in absoluten Punkten gemessen als auch im Ländervergleich.
Meine Damen und Herren, genau daran arbeiten wir in der NRW-Koalition intensiv. Zur Stärkung der Transparenz des Staates und für bessere Möglichkeiten der Nutzung öffentlicher Informationen und Daten etwa durch die Wissenschaft wollen wir eine gesetzliche Regelung zur Bereitstellung von Daten – Stichwort Open Data – schaffen. Darüber haben wir gestern bei der Einbringung des Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes schon gesprochen. Eine Open Data-Regelung ist – da müssen wir uns gar nicht verstecken – ein Meilenstein auf dem Weg zur mehr Informationsrechten und mehr Transparenz. Über Details dieser Regelung werden wir uns in den Ausschussberatungen unterhalten.
Auch die Frage, ob und wie wir den Zugang zu amtlichen Informationen erleichtern, werden wir in den Ausschüssen diskutieren.
Dabei müssen wir – so viel kann ich jetzt schon vorwegnehmen – eine Abwägung treffen zwischen dem berechtigten Informationsinteresse der Bürgerinnen und Bürger und der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Denn wir als NRW-Koalition sind angetreten, um unser Land schneller und leistungsfähiger zu machen, wir wollen die Menschen im Land von Bürokratie entlasten und unsere Behörden im Dienste der Menschen effizienter machen. Nur beispielhaft nenne ich dafür die fünf Entfesselungspakete, die unser Wirtschaftsminister schon erarbeitet hat.
Und in diesem Geiste müssen wir auch aufpassen, dass wir den Behörden nicht durch Statistik- und Veröffentlichungspflichten Fesseln anlegen, die wir ihnen gerade erst durch das Entrümpeln von Vorschriften genommen haben.
Ich freue mich auf diese Debatte. Der Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse stimmt die CDU-Fraktion selbstverständlich zu.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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