Jens Nettekoven zu TOP 15 "„Todesursache Coronavirus – eine valide Datenbasis erstellen als Ausweg aus dem Dschungel der Erlasse und Verordnungen“

27.05.2020

Sehr geehrter Herr Präsident/Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrter Herr Dr .Vincentz,

die AfD Landtagsfraktion möchte mit ihrem Antrag erreichen, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit, und Soziales die Gesundheitsämter auffordern sollen im Todesfall und unmittelbar zuvor festgestellten Covid-19 Erkrankung die Durchführung einer inneren Leichenschau anzuordnen, wenn die Gewahrsamsinhaber zuvor einer inneren Leichenschau nicht zugestimmt hat.

Als Quelle ihres Antrags beziehen sie sich auf einen Artikel des Tagesspiegel vom 10.04.2020 „Warum in Deutschland so wenige Corona-Tote obduziert werden“ und die offizielle Statistik des MAGS.

In Ihrem Antrag führen sie richtig aus, das nach § 10 des Bestattungsgesetztes NRW und dem § 25 Abs. 1 u. 4. des Infektionsschutzgesetztes die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte eine Obduktion anordnen können wenn sie es für erforderlich halten.

Das wird in der Tat bereits praktiziert.

Die Gesundheitsämter ordnen eine innere Leichenschau an, wenn sie es für erforderlich halten.

Eine Obduktion ist zeitaufwendig,
• und bei einem an Covid-19 verstorbenen Menschen aufgrund eines erhöhtes Infektionsrisikos ist diese mit hohen Sicherheitsauflagen verbunden

Das Robert-Koch-Institut hat am 24.03.2020 eine Empfehlung ausgesprochen in der es u.a. heißt: „Eine innere Leichenschau, Autopsien oder andere aerosolproduzierende Maßnahmen sollten vermieden werden. Sind diese notwendig, sollten diese auf ein Minimum beschränkt bleiben.“

Das was sie mit Ihrem Antrag verpflichtend bezwecken wollen, existiert bereits und sogar im wunderschönen NRW.

Angesichts der COVID-19 Pandemie wurde mit der Unterstützung des Bundesverbandes Deutscher Pathologen e.V. (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Pathologie (DGP) ein zentrales Register der Obduktionen von COVID-19 Erkrankten aufgebaut. Das Institut für Pathologie am Universitätsklinikum der RWTH Aachen hat ein zentrales Register für COVID-19 Obduktionen im deutschsprachigen Raum eingerichtet. Das Ziel dieses Registers ist es, möglichst alle Obduktionsfälle von COVID-19 Erkrankten deutschlandweit und, falls möglich, im deutschsprachigen Raum zentral elektronisch zu erfassen und anschließend als zentrale Vermittlungsstelle für Datenanalyse und Anfragen zu dienen.

Das Ziel dieses Registers ist es, möglichst alle Obduktionsfälle von COVID-19 Erkrankten deutschlandweit und, falls möglich, im deutschsprachigen Raum zentral elektronisch zu erfassen und anschließend als zentrale Vermittlungsstelle für Datenanalyse und Anfragen zu dienen.

Valide Datenbasis wird es aufgrund von freiwilliger Basis geben und deshalb ist das Ansinnen ihres Antrags obsolet und wir werden ihn ablehnen.

Vielen Dank!

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