
Sehr geehrte/r Präsidentin / Präsident,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
der vorliegende Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen zum Katastrophenschutz in NRW gibt mir zunächst einmal die Gelegenheit, stellvertretend für meine Fraktion allen aktiven Helferinnen und Helfern im Katastrophenschutz unseren großen Dank für Ihren Einsatz an vielen Orten und in vielen Einsätzen auszusprechen. Neben vielen örtlichen Unglücksfällen, Hochwasser, anderer Wetterereignisse, Bombenentschärfungen, Brände und ähnlichen Ereignissen waren die Katastrophenschutzverbände im ganzen Land gerade bei den großen Flüchtlingsbewegungen der Jahre 2015 und 2016 und nun in der Covid-19 Pandemie in besonderer Weise gefordert. Ohne den Einsatz dieser Verbände im Katastrophenschutz hätten beide Lagen nicht in der uns bekannten guten Form gemeistert werden können.
Gerade als Abgeordneter aus dem Kreis Heinsberg kann ich die hervorragende Arbeit der Verbände, in diesem Fall die des Roten Kreuzes, im Rahmen der Corona-Krise nur noch einmal hervorheben. Es wurde geholfen u.a. mit einem Abstrichzentrum und einer mobilen Arztpraxis.
Wir wissen, was wir an diesen überwiegend ehrenamtlich basierten Verbände haben - dafür nochmals unser herzlicher Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90 / die Grünen, liebe Frau Schäffer, ihre in Punkt II aufgeführten Feststellungen können auch wir als CDU Fraktion nur unterstreichen.
Wir werden von vielen Nachbarländern um den Katastrophenschutz in der Bundesrepublik und damit auch hier in NRW beneidet. Zum einen für ihre Professionalität, zum andern aber vor allem aufgrund des Ehrenamtes und der Verwurzelung der Katastrophenschutzeinheiten in unseren Regionen.
Wir haben hier im nordrhein-westfälischen Landtag sowohl in der letzten - so habe ich es mir zumindest berichten lassen - als auch in dieser Legislaturperiode die Themen Brand- und Katastrophenschutz ohne politische Scheuklappen und im Bemühen um einen gemeinsamen Konsens diskutiert und bearbeitet. Und wir haben dies immer auch mit Einbindung der Fachkompetenz aus den entsprechenden Verbänden der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes gemacht.
Gerade daraus resultiert auch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz, dass sogenannte BHKG, welches parteiübergreifend verabschiedet wurde und sicherlich als vorbildlich im Bundesgebiet gelten kann.
Vorwegnehmen möchte ich, dass wir der Überweisung des Antrages an die Ausschüsse natürlich zustimmen werden und hier ihre Forderungen ausführlich diskutieren werden, natürlich auch wieder unter Beteiligung der Katastrophenschutzverbände in einer entsprechenden Anhörung.
Jedoch möchte ich auch hier schon einige Dinge anmerken, die wir etwas anderes sehen als die antragsstellende Fraktion:
Einige Dinge ihres Antrages sind aus unserer Sicht im aktuellen BHGK bereits geregelt.
Die Kreise sind bereits im § 4 Abs. 3 dazu verpflichtet, Pläne für Großeinsatzlagen und Katastrophen, sprich Katastrophenschutzpläne vorzulegen. Bei der Verabschiedung des BHGK hat man sich bewusst für diese Regelung entschieden, da ein Katastrophenschutzbedarfsplan den einzelnen Kreis oder kreisfreie Stadt überfordere.
Aufgrund unterschiedlichster möglicher Gefahrenlagen wäre dies aus meiner Sicht anders als im Brandschutz auch nur schwerlich möglich.
Auch die Verankerung des Rettungsdienstes als medizinischer Teil der Gefahrenabwehr ist im § 24 Abs. II des BHKG geregelt. Hier ist die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen festgelegt, wonach die Aufgabenträger, hier die Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte mit dem im Gesundheitswesen tätigen Rettungsdiensten, den Krankenhäusern und dem öffentlichen Gesundheitsdienst zusammen arbeiten. In die Katastrophenschutzplanung sind diese Personen und Stellen einzubeziehen, soweit erforderlich. So im Gesetz festgelegt.
Richtig ist, dass in der derzeitigen Diskussion um die Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene darauf geachtet werden muss, dass der Rettungsdienst als medizinischer Teil der Gefahrenabwehr erhalten bleibt. Dies ist auch die Forderung der Katastrophenschutzverbände und Aufgabenträger, entzieht sich aber zunächst unserer Regelungsmöglichkeit.
Schon bei der damaligen Verabschiedung des BHKG hatte sich die CDU Fraktion mit ihrer Berichterstatterin - der heutigen Ministerin Ina Scharrenbach - dafür eingesetzt, dass das Land als oberste Katastrophenschutzbehörde ein landesweites Konzept für den Katastrophenschutz vorlegt und fortschreibt. Damit konnte sich die damalige Fraktion nicht durchsetzen. Sie haben sich hier nun offenbar unserer damaligen Ansicht angeschlossen und wir freuen uns, diesen Punkt auch im Beratungsverfahren nun nochmals ausführlich diskutieren zu können.
Abschließend möchte ich noch anmerken, dass im Rahmen der COVID-19-Lage sicherlich auch die Katastrophenschutzverbände eingesetzt wurden und gefordert waren. Es handelt sich jedoch nicht um eine eigentliche Katastrophenlage, sondern um eine Pandemielage. Sicherlich lassen sich aber auch aus einer solchen Lage Erkenntnisse für den Katastrophenschutz ziehen. Diese Lage dauert aber derzeit noch an, so dass wir gerne gesehen hätten, die Erkenntnisse im Hinblick auf das BHKG erst zu einem späteren Zeitpunkt auszuwerten und zu diskutieren. Dies soll uns aber natürlich auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht an der Überweisung dieses Antrages hindern.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss, danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen ein schönes Pfingstwochenende.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Empfehlen Sie uns!