Andrea Stullich zu TOP 18 "Gesetz zur Zustimmung zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medien-rechtlicher Staatsverträge (Dritter Medienänderungsstaatsvertrag) und zur Änderung des WDR-Gesetzes (20. Rundfunkänderungsgesetz)"

09.03.2023

(Anrede),
der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich mit der Gesellschaft weiterentwickeln, um relevant zu bleiben. Dafür bilden die Reformen im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag weitere Bausteine. Betont wird unter anderem die Rolle der Gremien in Programmfragen. Die Gremien sollen inhaltliche und formale Qualitätsstandards festlegen und überprüfen, zum Beispiel in Bezug auf Relevanz, thematische Vielfalt, die Intensität der regionalen Berichterstattung und die Professionalität.
Ein weiterer Ansatz ist, dass die Wege zum Publikum flexibler werden sollen. Die Anstalten können künftig selbst entscheiden, ob bestimmte Kanäle weitergeführt, ausgetauscht, eingestellt oder ins Netz überführt werden. Außerdem wird ein intensiver Dialog mit dem Publikum festgeschrieben. Die Sender und die Anstalten sollen kontinuierlich nachfragen: Was erwartet ihr von uns? Machen wir euch dafür ein passendes Angebot?
In § 26 wird betont – Zitat –:
„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben die Aufgabe, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten. Bei der Angebotsgestaltung sollen sie dabei die Möglichkeiten nutzen, die ihnen aus der Beitragsfinanzierung erwachsen, […]“.
Das ist ein wichtiger Auftrag, denn der Rundfunkbeitrag ist ein Solidarbeitrag. Wir alle bezahlen für die Programme, und der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss deshalb die gesamte Breite der Bevölkerung erreichen. Er muss Angebote machen, die der private Rundfunk nicht machen kann. Er muss die unterschiedlichen Lebenswelten der Menschen in Stadt und Land abbilden. Außerdem muss er die unterschiedlichen Sichtweisen seines Publikums journalistisch darstellen, linear und digital.
Auch bei unterhaltenden Formaten soll das öffentlich-rechtliche Profil zum Ausdruck kommen. Mit dieser Fokussierung im Staatsvertrag bleibt die Unterhaltung weiterhin ein Teil des Grundversorgungsauftrags. Das finde ich richtig, zumal dem Film- und Fernsehstandort Nordrhein-Westfalen Schaden zugefügt würde, wenn das WDR-Fernsehen keine Unterhaltungssendungen mehr produzieren dürfte. Das wollen wir nicht zulassen.
Wir als CDU-Fraktion wollen keinen losen Senderverbund mit Nischenangeboten ohne Akzeptanz. Wir wollen eine moderne und effiziente ARD - eine sparsame Arbeitsgemeinschaft aus selbstständigen Anstalten, die sich gut ergänzen, mit vielfältigen Angeboten sowie publizistischer Relevanz und Inhalten, denen die Menschen vertrauen.
Notwendige Reformen dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden. Es darf keine Denkverbote und kein: „Das klappt doch eh nicht“, oder: „Das haben wir schon immer so gemacht“, geben. Ich habe den Eindruck, dass die Anstalten das erkannt haben. Denn es geht um Erneuerung und vor allem darum, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Dazu gibt es auch bereits gute Vorschläge aus den Anstalten selbst wie Mantelprogramme, Kompetenzzentren und den Netzwerkausbau.
Tom Buhrow hat im November sinngemäß gesagt, die ARD müsse einen ehrlichen Neuanfang wagen, sonst werde es irgendwann keinen Neuanfang mehr geben. Ich glaube, dass sich das in den Häusern herumgesprochen hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag, den wir heute beraten, war schon auf dem Weg, bevor die skandalösen Vorgänge beim Rundfunk Berlin-Brandenburg bekannt wurden. Die Regierungschefs der Länder haben die neuen Regelungen für den Programmauftrag und für die Stärkung der Kontrollgremien im Juni letzten Jahres angenommen. Bereits Anfang Dezember 2022 hat die Rundfunkkommission dann den Diskussionsentwurf für den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag vorgelegt. Darin werden Regelungen zur Compliance, zur Transparenz und zur Gremienkontrolle im öffentlich- rechtlichen Rundfunk vorgeschlagen.
Im Januar hat die Rundfunkkommission weitere Reformvorschläge gemacht und unter anderem formuliert, dass eine anstaltsübergreifende Zusammenarbeit der Regelfall werden muss; Minister Liminski hat darauf gerade hingewiesen. Der Minister hat auch früh einen Zukunftsrat angeregt, der Ideen entwickelt, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Zukunft aufgestellt sein soll. Die Einsetzung dieses Thinktanks wurde – wir haben es gerade gehört – gestern beschlossen. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein.
Im Reformprozess ist also vieles im Fluss. Der heute vorliegende Dritte Medienänderungsstaatsvertrag ist ein wichtiger Zwischenschritt, der an vielen Stellen bereits laufende und notwendige Reformen konkretisiert und das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nachschärft. Deshalb werden wir ihm zustimmen. – Herzlichen Dank.

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