Angela Erwin zu TOP 1 "Einzelplan 04 - Ministerium der Justiz"

28.11.2018

Herr/ Frau Präsident/-in,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Entwurf des Haushalts 2019 bildet das Fundament für eine leistungsfähige und moderne Justiz.

Bereits mit dem  Haushalt 2018 haben wir als NRW-Koalition ein deutliches Zeichen an die Justiz gesendet.

Markierte dieser Etat seinerzeit gerade in den Bereichen der Innen- und Rechtspolitik den Startschuss für einen Paradigmenwechsel, mit dem uns die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens bei den Wahlen im Mai 2017 beauftragt haben, geht der Etatentwurf 2019 konsequent in die nächste Runde. Damit die Justiz ihrem Auftrag gerecht werden kann. Damit die Menschen in NRW auf die Justiz vertrauen können. 

Und weil die Themen Innere Sicherheit und Integrität unseres Rechtsstaats im Wahlkampf und in der aktuellen gesellschaftlichen Debatte einen solchen Stellenwert eingenommen haben, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um heute noch einmal den Unterschied zur Rechtspolitik der Vorgängerregierung zu unterstreichen. Lassen sie mich dafür anhand von zwei Beispielen die hinter diesem umfassenden Haushaltsplan stehende Grundidee näher erläutern:

1.  Wir schaffen Vertrauen in unseren Rechtsstaat.

Nach dem Regierungsantritt war es unsere oberste Priorität, die Akzeptanz und den Respekt gegenüber unserer staatlichen Ordnung zu verbessern, die nach sieben Jahren Rot-Grün stark angeschlagen waren. Während frühere Innen- und Justizminister aus falsch verstandener Toleranz zugelassen haben, dass kriminelle arabische Familienclans lieber nach NRW als nach Mekka pilgerten, dass NRW ein El Dorado für Bandenkriminalität zu werden drohte, ist es unsere Devise, uns diesen Fehlentwicklungen endlich wirksam und mit aller Entschiedenheit entgegenzustellen.

Nicht alleine die Polizei geht mittlerweile in großangelegten Razzien im ganzen Land gegen Bandenkriminalität vor. Auch bei den Staatsanwaltschaften nehmen ganze Teams zunehmend den Kampf mit diesen Phänomenen auf.

Für diesen Einsatz, dieses Engagement, für eine effektive und vor allem nachhaltige Bekämpfung solcher Kriminalitätserscheinungen ist eine ausreichende Personal- und Sachmittelausstattung im Justizwesen jedoch unabdingbar.
Hier schafft die NRW-Koalition, sowohl in der Gerichtsbarkeit, als auch in den Staatsanwaltschaften endlich Abhilfe.

38 zusätzliche Planstellen und andere Stellen bei ordentlichen Gerichten, 38 bei Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaften, 10 neue Planstellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, 101 Stellen im Strafvollzug, 37 Stellen zur Ausbildung bei der Justizvollzugsschule; all dies zeigt:
Bei der Stärkung des Rechtsstaats gibt es für die NRW-Koalition keine Kompromisse.

2.  Wir wissen jedoch auch, dass personelle Verstärkungen alleine nicht ausreichen werden, um den Herausforderungen in Zukunft und für alle Zeit gerecht zu werden, wenngleich sie unserer Justiz endlich wieder ein angemessenes Arbeitsfundament ermöglichen.

Deshalb ist der Blick der NRW-Koalition gleichzeitig auf die Zukunft gerichtet. Niemanden wird es überraschen, wenn ich sage, dass die Digitalisierung auch vor Behörden und unseren staatlichen Einrichtungen nicht Halt macht. Die Digitalisierung ist nicht nur im Bereich der Justiz einer der großen Herausforderungen unserer Zeit.

Dies wird mir immer auch immer wieder in Gesprächen vermittelt. Der diesjährige Schöffentag  befasste sich zudem beispielsweise mit der Einflussnahme digitaler Medien.
In anderen Bereichen bieten Anwendungen wie z.B. das digitale Anwaltspostfach, so es denn dann endlich voll funktionsfähig ist, Chancen für Verfahrensbeschleunigung und weitere Möglichkeiten der Personalkosteneinsparungen.

Wie sieht die Arbeitswelt 4.0 in der Justiz aus? Welche Möglichkeiten bietet die Digitalisierung für die Prozessabläufe in Gerichten und Staatsanwaltschaften in NRW?

Um derartige Entwicklungen besser abschätzen und dann angemessen reagieren zu können, haben wir uns als NRW-Koalition mit unserem Änderungsantrag zum Etatentwurf, dazu entschlossen, zusätzliche Mittel für ein Forschungsvorhaben bereitzustellen, um einmal konkret und detailliert denkbare Auswirkungen und Entwicklungen der fortschreitenden Digitalisierung zu ermitteln. Um zu erforschen, wie wir die Organisations- und Kommunikationsprozesse der Judikative hierauf zukünftig einstellen und gestalten können.

Damit setzten wir die Voraussetzungen dafür, dass unser Rechtsstaat auch in Zukunft wehrhaft bleibt und die Zeichen der Zeit nicht verschläft.


Bemerkenswert, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist, dass es uns trotz dieses umfassenden Investitionsvolumens, trotz zahlreicher neuer Stellen in der Justiz sowie erhöhter Ausgaben in den Bereichen von Digitalisierung und Juristenausbildung, dass es uns erneut gelungen ist, wovon SPD und Grüne sieben Jahre lang geträumt haben, nämlich einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorzulegen und somit die Stärkung des Rechtsstaats nicht mit einer gleichzeitigen Schwächung unserer Finanzstruktur zu unterlaufen.

Will man diesen Etatentwurf in wenigen Worten zusammenfassen, muss man feststellen, dass er sowohl der bereits im Wahlkampf angekündigten Null-Toleranz-Strategie gegenüber Kriminellen gerecht wird, und gleichzeitig einen Schwerpunkt auf die Herausforderungen der kommenden Jahre legt. Die Rechtspolitik in NRW ist und bleibt daher bei CDU und FDP gut aufgehoben.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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