Angela Erwin zu TOP 12

11.10.2018
Gesetz zur Umsetzung des bereichsspezifischen Datenschutzes im Bereich der Justiz

Sehr geehrte/-r Herr/ Frau Präsident/-in,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

das Thema Datenschutz ist zur Zeit in aller Munde und versetzt – so zumindest der verbreitete Eindruck – das halbe Land in Aufregung. Die Vorgaben aus Brüssel zu diesem doch durchaus wichtigen Thema schlagen sich nun auch in dem heute in 2. Lesung zu beratenden Justizdatenschutz-Anpassungsgesetz nieder, mit dem die Landesregierung insbesondere die Vorgaben der EU-Richtlinie zum Datenschutz für die Bereiche der Verhütung, Ermittlung und Aufklärung von Straftaten sowie der Strafvollstreckung umzusetzen gedenkt.

Mit dem von der NRW-Koalition vorgelegten Änderungsantrag haben wir die Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen. An dieser Stelle möchte ich mich nochmals bei den Sachverständigen für ihre Stellungnahmen und Hinweise bedanken.

Gerade weil wir uns im Datenschutz im grundrechtssensiblen Bereich bewegen, also gerade weil die Verarbeitung personenbezogener Daten mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Einklang zu bringen ist, war es uns wichtig, ein größtmögliches Maß an Normenklarheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten – oder um es in einfachen Worten zusammenzufassen: Unsere Änderungsvorschläge verfolgen den Wunsch nach größtmöglicher Verständlichkeit des Gesetzes.

Exemplarisch möchte ich darauf hinweisen, dass daher eine Änderung der Norm zum Einsatz videogesteuerter Assistenzsysteme sowie die Grundsätze der Datenverarbeitung angemessen ist.


Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben unseren klarstellenden Änderungen besteht aber keine Notwendigkeit zu weiteren inhaltlichen Änderungen, wie sie von der SPD gefordert wurden.
Das hat auch damit zu tun, dass der Justizminister und sein Haus einen guten Gesetzentwurf vorgelegt haben, der uns dem Ziel eines wirksamen Datenschutzes, auch in den Bereichen an die man vielleicht beim Thema Datenverarbeitung nicht als aller erstes denkt, ein Stück nähergebracht haben. Dafür und für die guten Beratungen bedanke ich mich im Namen der CDU-Fraktion ausdrücklich.


Ich bitte um Ihre Zustimmung für den angepassten Gesetzesentwurf.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Themen

Autoren