Angela Erwin zu TOP 12 "Grundrechte schützen und Rechtssicherheit schaffen – Regelungschaos bei Drohneneinsätzen beseitigen"

24.05.2023

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Einsatz von Drohnen ist im behördlichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Drohnen schaffen mehr Sicherheit in Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützen unsere Beamtinnen und Beamten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Im Zukunftsvertrag der Regierungskoalition aus CDU und BÜNDNIS 90/Die Grünen steht zu Beginn unseres Kapitels „Sicherheit in einer offenen Gesellschaft“ Folgendes: „Wir stehen für eine grundrechtsorientierte Sicherheitspolitik und die konsequente Durchsetzung des Rechts“. Aber was bedeutet das?

Erst gestern haben wir den 74. Geburtstag unseres Grundgesetzes gefeiert. Ein Tag an dem nochmal besonders klar wird, wie wichtig Grundrechte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind. Gesellschaftlicher Zusammenhalt gelingt nämlich nur, wenn die Balance stimmt.  Balance zwischen der Freiheit des Einzelnen und dem notwendigen Eingriff des Staates bei Bedrohung entscheidender Rechtsgüter andererseits.

Innere Sicherheit in unserem Land kann nur funktionieren, wenn diese beschriebene Balance gewahrt bleibt.

Konkret heißt das: Auf der einen Seite muss das Recht konsequent durchgesetzt werden. Was hier im Parlament von uns beschlossen wird, muss gelten.
Daran darf kein Zweifel bestehen!

Nur so kann Vertrauen in unseren Staat und seine Institutionen fortbestehen.
Das schaffen wir im 21. Jahrhundert nur, wenn wir unsere Beamtinnen und Beamten technisch auf höchstem Niveau ausstatten.

Dazu gehören selbstverständlich auch Drohnen. Warum? Innenminister Reul und die gesamte Landesregierung verfolgen richtigerweise folgenden Grundsatz: Unsere Beamtinnen und Beamten dürfen nicht schlechter ausgestattet sein als diejenigen Kriminellen, die wir versuchen aufzuspüren.

Nach der Durchführung eines Pilotprojektes haben wir in Nordrhein-Westfalen zunächst 76 Drohnen angeschafft und der Polizei zur Verfügung gestellt. Es folgten weitere 30 Drohnen für Verkehrsunfallaufnahme-Teams. Diese Drohnen werden die Polizei in Nordrhein-Westfalen dabei unterstützen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin zu gewährleisten und Kriminelle aufzuspüren. Konkret werden die Drohnen unter anderem im Rahmen von Fußballbegegnungen, größeren Schadensereignissen und Katastrophen, Verkehrsflussbeobachtungen, Gefahrgut- und Schwerlastkontrollen sowie zu Aufklärungen, Observationen und Dokumentationen eingesetzt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Nicht nachvollziehbar und schlicht falsch ist die Behauptung der FDP, es existiere ein „Regelungswirwarr“ bei den Ermächtigungsgrundlagen zur Nutzung von Drohnen durch die nordrhein-westfälische Polizei. Richtig ist, dass es bei uns keine mit Art. 47 BayPAG (Einsatz von unbenannten Luftfahrtsystemen) vergleichbare Ermächtigungsgrundlage gibt. Dies ist aber auch nicht notwendig und wird auch nicht richtiger, wenn Sie, liebe FDP, es dauernd wiederholen.

Das PolG NRW, das VersG NRW, welches Sie mit verabschiedet haben (können Sie sich noch erinnern?) sowie die StPO bilden ein rechtssicheres Regelungsregime, um unsere Polizei zum Drohneneinsatz zu ermächtigen.

Dies liegt insbesondere auch daran, dass der Drohneneinsatz keinen zusätzlichen Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger darstellt. Dies hat das BVerfG in einem Beschluss vom 9. Dezember 2022 festgestellt.

Ja, liebe FDP, Sie können so viele kleine Anfragen stellen, wie sie wollen. Die Antworten werden auch jetzt keine anderen sein, wenn sie einen Antrag ins Plenum einbringen. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ihre Forderungen laufen ins Leere. Wir brauchen keine besondere Strategie zur Information der Bürgerinnen und Bürger über den Drohneneinsatz. Unsere Strategie bedeutet – nicht nur bei dem Einsatz von Drohnen– Aufklärung und Transparenz! Regelmäßig veröffentlicht die Polizei NRW deshalb Updates im Zusammenhang mit dem Einsatz von Drohnen. Die Landesregierung geht hier sehr offen und transparent vor.

Wir schaffen nicht nur verbindliche Handlungsempfehlungen, wie Sie es fordern. Wir bilden sogar hunderte Beamte zu Drohnenpiloten aus! Was glauben Sie eigentlich, was da ausgebildet wird? Es bleibt nicht bei einer Handlungsempfehlung, sondern es werden konkrete Handlungsanweisungen vermittelt. Hierfür stellen wir übrigens hauptamtliche Trainer ein. Damit schaffen wir Expertise und bereiten unsere Beamtinnen und Beamten optimal auf Ihren Dienst vor. Wir machen dies nicht nur, weil wir unseren Beamtinnen und Beamten helfen wollen.
Nein, es ist sogar unsere Pflicht es zu tun.

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

So arbeiten wir jeden Tag für die Sicherheit in NRW.
Wir packen es an. Wir machen, worauf es ankommt!

Der Überweisung des Antrages stimmen wir dennoch zu.

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