Angela Erwin zu TOP 16 "Aufgaben honorieren – Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern in Nordrhein-Westfalen Amtstracht ermöglichen" zu Protokoll

15.05.2024

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wertschätzung und Respekt spielen in unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle. Sie helfen im Umgang miteinander, dienen aber auch als Fundament des gegenseitigen Zusammenlebens.

Respekt vor dem Staat und seinen Vertretern ist dabei ebenso wichtig, wie der Respekt von Bürgerinnen und Bürgern untereinander. Das gilt für den Staat als solchen, im Besonderen aber für den sensiblen Bereich der Justiz.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger leisten in unserem Rechtsstaat einen wichtigen Beitrag. Sie übernehmen hoheitliche Aufgaben für die Justiz. Dabei entscheiden sie sachlich unabhängig und eigenständig.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger haben sich in einem anspruchsvollen Studium auf Ihre Tätigkeit vorbereitet. Dieses befähigt sie teils weitreichende Entscheidungen für die Betroffenen zu treffen. Ähnlich, wie es ein Richter tut.

Sie haben dabei häufigen und engen Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern. Insbesondere bei Zwangsversteigerungen von Immobilien, aber auch bei Insolvenzverfahren. Sie müssen Entscheidungen treffen, die für die Betroffenen oftmals sehr einschneidend sind.

Gerade in diesen Verfahren sind eine Vielzahl an teilweise auch anwaltlich vertretenen Personen beteiligt. Hier stehen sich also naturgemäß widerstreitende Interessen gegenüber. Und dennoch werden Sie nicht immer mit dem nötigen Respekt behandelt.

Besonders in diesen Situationen fordert eine Amtstracht auch Respekt gegenüber dem Gericht und den gerichtlichen Entscheidungen ein. Das ist gut und richtig so.

Eine Amtskleidung kann und wird das verbessern!

Eine Robe stärkt die Erkennbarkeit der Rechtspfleger als Respektsperson. Sie betont nicht nur die Wertschätzung, verdeutlicht die Überparteilichkeit und Objektivität, sondern hebt auch das öffentliche Amt – das Handeln des Staates gegenüber der Privatperson – in ausreichendem Maße hervor.

Für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamte ist deshalb das Tragen einer Amtskleidung für bestimmte Handlung schon heute vorgesehen.

Auch den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern wollen wir diese Anerkennung zukommen lassen.

Deshalb bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute um Zustimmung. Lassen Sie uns gemeinsam den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern den Rücken stärken.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit

Themen

Autoren