Angela Erwin zu TOP 24: "Gesetz zur Umsetzung des Rechtssatzvorbehalts bei dienstlichen Beurteilungen in der Justiz"

16.02.2022

Sehr geehrte/r Herr/Frau Präsident/in,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

unsere Beamtinnen und Beamten spielen eine immens wichtige Rolle in unserem Land! Und unsere Aufgabe – liebe Kolleginnen und Kollegen - ist es, ihnen ein angemessenes berufliches Fortkommen zu garantieren. Ihnen nicht nur einen bestmöglichen Arbeitsplatz zu garantieren. Sie auch – anhand Ihrer Fähigkeiten - so gut es geht in einem dafür geeigneten öffentlichen Amt einzubringen. Bislang stützt sich die Auswahl zwischen mehreren Bewerberinnen und Bewerbern allein auf das grundrechtsgleiche Recht, das sich in Art. 33 Abs. 2 unseres Grundgesetzes (GG) wiederfindet, und besagt, dass „[…] jeder Deutsche […] nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte [hat].“ Das Bundesverwaltungsgericht forderte jüngst, dass es jedoch nicht allein auf Verwaltungsvorschriften ankommen könne, die für die Erstellung von Beurteilungen herangezogen werden. Vielmehr fordert das Bundesverwaltungsgericht darüber hinaus die Einbettung der grundlegenden Vorgaben in entsprechende Rechtsnormen. Diese genügen – nach derzeitiger Gesetzes- und Verordnungslage - in Nordrhein-Westfalen den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts.

Uns jedoch NICHT! Für uns als NRW – Koalition ist das keineswegs ausreichend! Es ist und bleibt defizitär! Und defizitär ist keineswegs den Anspruch, den wir haben. Wir wollen darüber hinaus gehen, einen gescheiten rechtlichen Rahmen für die Beamtinnen und Beamten erzielen.

Schauen wir uns einmal unsere Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte hier in Nordrhein-Westfalen an: Dahingehend ist die Erprobung für eine Beförderung bislang nicht einmal gesetzlich geregelt.

Unserer Meinung können die Anforderungen, die das Bundesverwaltungsgericht stellt, nicht so bleiben. Sie sollen und müssen sogar ergänzt werden. Ebenso gehören die allgemein geltenden, beamtenrechtlichen Regelungen angepasst. Wir brauchen für unsere Beamtinnen und Beamten dringend eine Gesetz- bzw. Verordnungsänderung, um dies besser gewährleisten zu können. Um Verbesserungen daran vornehmen zu können. Um unseren Ansprüchen gegenüber den Berufsträgern öffentlicher Ämter noch besser gerecht zu werden!

Daher möchten wir als NRW-Koalition dieses Gesetz auf den Weg bringen, um bis heute bestehende Defizite aus dem Weg zu räumen. Einen besseren Weg den Beamtinnen und Beamten zu ebnen.


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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