Angela Erwin zu TOP 6 "Gesetz zur Einführung des integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss erste Prüfung sowie betreffend das duale Studium und zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes"

24.04.2024

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute haben wir den 24.04.2024 – was für ein toller Tag!  Nicht nur aufgrund der besonderen „Zahlenkombination“ des Kalendertags.  Sondern heute stellen wir auch die Weichen für den integrierten Bachelor.

Damit erfüllen wir ein zentrales Wahlversprechen und halten Wort!

Dieses Wahlversprechen hat uns ja vor gar nicht allzu langer Zeit bereits hier im Plenum beschäftigt.

Im September habe ich Ihnen, liebe Kollegen der FDP, zugerufen: „Seien Sie noch etwas geduldiger. Wir arbeiten sorgfältig und zügig. Der integrierte Bachelor wird kommen – und zwar bald.“

Bald ist heute!

Einige Kolleginnen und Kollegen haben ja selbst Jura studiert. Erinnern wir uns kurz zurück und stellen uns vor, wie das zur Studienzeit war.

Man studiert 6-8 Semester, bevor man sich entscheidet, ins Examen zu gehen. Man schreibt verdammt viele Klausuren bis zur Zwischenprüfung, absolviert seinen Schwerpunkt des Studiums und schreibt große Hausarbeiten im Hauptstudium

Wir alle wissen daher: Juristinnen und Juristen erbringen bereits vor der ersten Staatsprüfung sehr viele anspruchsvolle Studienleistungen.

Vor dieser ersten Staatsprüfung – dem ersten Staatsexamen – legen sie also wertvolle und herausfordernde akademische Prüfungen ab, die bisher für sich genommen nicht anerkennt werden.

Das heißt konkret: Die Studentin oder der Student, wie wir ihn gerade skizziert haben, leistet all diese herausfordernden und nervenaufreibenden Nachweise – wir reden da je nach Universität von bis zu 20 Prüfungsleistungen – steht allerdings im Falle des Nichtbestehens oder der Entscheidung doch nicht das Examen machen zu wollen, mit leeren Händen da.

Der vorliegende Gesetzesentwurf ändert das. Er ermöglicht es, dass den Studenten bereits vor Erreichen des ersten Staatsexamens von Gesetzeswegen Anerkennung für ihre Leistung entgegengebracht wird.

Dadurch haben sie jetzt mehr Möglichkeiten.

1. Sie können den bisherigen Weg weitergehen, das erste Examen ablegen und danach die Befähigung zum Richterdienst oder zur späteren Zulassung als Rechtsanwältin wie bisher wählen. Dabei bleibt alles, wie es ist.

2. Sie können aber auch ohne staatliche Abschlüsse einen berufsqualifizierenden universitären Abschluss – ihren Bachelor – erhalten und auf dieser Grundlage ggfs. in einem anderen Studiengang einen Masterabschluss anstreben.

Oder sie können 3.  mit den wertvoll bis zum Bachelor erlernten Grundfähigkeiten direkt ins Berufsleben starten. Wir alle wissen, wie händeringend Fachkräfte gesucht werden.  Und der Arbeitsmarkt hat sich – gerade in den letzten fünf Jahren – deutlich geändert.

Durch die Einführung des integrierten Bachelors wird das Jura Studium in NRW attraktiver. Nachwuchsgewinnung ist ein zentraler Baustein unserer Politik. Durch den integrierten Bachelor tragen wir die Rechnung. Wir heben das Potenzial des Studiums der Rechtswissenschaften. Wir begegnen dem Ruf der Wirtschaft nach gut qualifizierten Arbeitskräften. 

Die Zahl der Interessenten am Studium wird dadurch steigen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Fachbereich der Rechtspolitik haben wir bereits einige Anträge und Initiativen zur Attraktivierung der Justiz auf den Weg gebracht. Teilweise sogar einstimmig.
Lassen Sie uns daran auch von heute an auch im weiteren Verfahren dieses Gesetzes anknüpfen. Ich freue mich darauf!

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