Angela Erwin zu TOP 8 "Datenschutzrecht in Deutschland entbürokratisieren und Rechtssicherheit schaffen – den Beschlüssen der Datenschutzkonferenz muss eine rechtsverbindliche Wirkung zukommen"

24.01.2024

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei der erste Rede des Jahres im Plenum könnte man eigentlich frohen Mutes hoffen und denken: „Neues Jahr, neues Glück!?“. Die Anträge von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, lieber Herr Kollege Pfeil, verfolgen aber leider doch ein anderes Motto.

Denn „Täglich grüßt das Murmeltier“ trifft es doch viel besser. Es zeigt sich – ohne den Reden meiner Kollegen vorgreifen zu wollen – sowohl heute als auch morgen!

In ihrem Antrag heute widmen sie sich dem Thema Datenschutz. Das ist für die FDP nicht ungewöhnlich.

Bedauerlicherweise haben Sie die Weihnachtspause aber nicht etwa genutzt, um mit dem Bundesjustizminister mal über die Haltung der FDP an den Stellen zu sprechen, wo sie wichtige Instrumente wegen vorgeschobener Datenschutz-Argumente blockieren. Stichwort Vorratsdatenspeicherung oder Verkehrsdatenspeicherung. Das wäre sinnvoll und dringend notwendig. Das wissen sie. Wir haben es schon häufig hier besprochen.

Nein, sie haben vielmehr das Handelsblatt gelesen. Doch leider eignet sich das Handelsblatt nicht einfach so dazu, Plenaranträge zu schreiben.

Im Handelsblatt vom 15.12.2023 schlug Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vor, seiner Auffassung nach, die Rechtssicherheit beim Datenschutz dadurch sicherzustellen, dass den Beschlüssen der Datenschutzkonferenz zukünftig ein rechtverbindlicher Charakter zukommen soll.

Warum macht er das?

Der Datenschutz der Bundesrepublik basiert auf gewissen Regelwerken, wie unter anderem der DSGVO. Die Aufsicht darüber obliegt den Bundesländern und deren Datenschutzbeauftragen wie auch dem Bund und dessen Datenschutzbeauftragten – je nach Angelegenheit.

Auch im Datenschutzrecht ist es, wie in allen Rechtsgebieten: Es gibt unterschiedliche Auslegungsweisen und das macht es vor allem für die Wirtschaft schwer, da stimme ich Ihnen zu, lieber Herr Kollege Pfeil.

Für eine einheitliche Anwendung des europäischen Datenschutzrechtes gibt es viele gute Argumente.

In ihrem Antrag schlagen Sie eine Änderung des Grundgesetzes vor. Da muss man sich schon die Frage stellen, was dieser Antrag hier im Landtag von NRW zu suchen hat?

Ja, täglich grüßt das Murmeltier.

Der Justizminister scheint sich in Berlin nicht durchsetzen zu können. Davon versuchen sie mit ihrem Antrag hier abzulenken. Dabei hilft ein Blick in ihren eigenen Koalitionsvertrag der Ampel. Ich zitiere von Seite 17 „die Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz soll in das BDSG aufgenommen werden“. Ein entsprechender Entwurf liegt seit August vor. Eine Einigung der Ampel bisher Fehlanzeige. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns alle einig, dass hier etwas passieren muss. Lassen sie uns aber erst einmal abwarten, wie die finale Einigung aus Berlin aussieht und den Prozess begleiten.

Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, wenn wir heute schon über Datenschutz reden, dann möchte ich heute noch mal an Sie appellieren.
Bewegen Sie sich endlich auch beim Thema Vorratsdatenspeicherung. Für die Sicherheit unserer Kinder und wirksamer, effektiver und durchschlagskräftiger Strafverfolgung!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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