
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Null Toleranz gegen Kindesmissbrauch! Das ist und bleibt unsere Motivation.
Lügde, Bergisch Gladbach und Münster haben in erschreckender Weise offenbart, wie tief der Sumpf der Täter ist und wie abscheulich die Taten. Beim Schutz der Kleinsten unserer Gesellschaft ist viel zu lange weggeschaut und geschwiegen worden. Wir als NRW Koalition dagegen haben den Kampf konsequent angenommen.
Um unsere Kinder in Zukunft besser zu schützen, arbeiten wir in einem Untersuchungsausschuss Ermittlungs- und Behördenfehler sorgfältig auf. Und auch darüber hinaus haben wir bereits viel auf den Weg gebracht. Ich denke an das Verbot von Sexpuppen, den Einsatz für eine Verschärfung des Strafrechts, die Erschwerniszulage für unsere Ermittlerinnen und Ermittler, die Stärkung der ZAC NRW und noch vieles mehr.
Als CDU setzen wir uns zudem für die Verkehrsdatenspeicherung ein. Der Opferschutz steht bei all dem für uns immer an erster Stelle.
Und auf eins können sie sich verlassen und da spreche ich auch als Mutter. Wir werden auch zukünftig die Ärmel hochkrempeln und alles tun, um unsere Kinder bestmöglich zu schützen.
Ich bin mir sicher, dass uns dieses Ziel eint. Fraktionsübergreifend.
Aber kommen wir nun zu Ihrem Gesetzentwurf Herr Kollege Engstfeld.
Der Gesetzentwurf behandelt den Umgang mit Kindern und Jugendlichen vor Gericht. Das ist in der Tat ein sehr wichtiges Thema. Wir alle wissen, wie viel den Kindern bei einer Befragung abverlangt wird. Und welch traumatische Folgen eine solche Befragung haben kann.
Deshalb haben wir uns als NRW Koalition im vergangenen Jahr bereits für eine kindgerechte Justiz stark gemacht und u.a. kindgerechte Wartezonen gefordert. Darüber hinaus unterstützen wir das Konzept der Childhood-Foundation und freuen uns, dass vor ca. 1 Jahr mit unserer Hilfe das erste Haus bei uns in NRW, in Düsseldorf, eröffnen konnte. Seitdem finden dort in kindgerechter Umgebung Vernehmung von Opfern von sexuellem Missbrauch statt. Weitere Häuser in NRW sollen folgen.
Und auch im Bund ist bereits einiges passiert. So greifen ab nächstem Jahr, ab 2022 die neuen Regelungen zu den Eingangsvoraussetzungen für Familien- und Jugendrichter.
Sprich: Es ist sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene schon eine Menge passiert!
Zu Ihrem Gesetzentwurf haben wir zudem eine Anhörung durchgeführt. Nach Auswertung der Stellungnahmen der Sachverständigen haben wir allerdings erhebliche Zweifel, ob eine darüber hinausgehende verpflichtende Fortbildung von Richterinnen und Richtern zielführend, notwendig, geeignet und rechtlich zulässig ist.
Warum? Das werde ich Ihnen gerne kurz erläutern:
1. Beim sexuellen Missbrauch von Kindern kommt es zunächst auf das frühzeitige Erkennen des Missbrauchs an, und dies erfolgt durch die Jugendämter.
2. Begründet wird Ihr Gesetzentwurf zudem mit dem Gedanken der Prävention. Sie scheinen dabei zu vergessen, dass die Justiz allerdings erst ins Spiel kommt, wenn die Prävention versagt und Repression erforderlich ist. Von daher ist ihre Gesetzesbegründung in sich nicht stimmig.
3. Darüber hinaus haben die Sachverständigen noch einmal deutlich gemacht, dass eine Pflicht, auch eine Fortbildungspflicht immer nur dann notwendig ist, wenn ein Mangel besteht. Erst zum letzten Rechtsausschuss hat das Ministerium allerdings nochmal ausführliche Berichte vorgelegt, aus denen ersichtlich wird, welche umfangreichen Fortbildungsangebote es bereits gibt und in welchem Umfang.
4. Last but not least möchte ich noch auf die richterliche Unabhängigkeit hinweisen. Die Juristen unter uns, dürften wissen, was damit gemeint.
Zusammenfassend lässt sich festhalten. Die Vernehmung von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind, ist ein enorm wichtiges Thema. Der vorgelegte Gesetzentwurf überzeugt uns jedoch nicht. Dennoch lade ich alle ein, dass wir auch zukünftig gemeinsam für einen besseren Schutz für die Kleinsten unserer Gesellschaft kämpfen und an weiteren Maßnahmen arbeiten.
Herzlichen Dank!
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