Angela Erwin zu TOP4 "Vertrauen in den Rechtsstaat erneuern: Besetzungsverfahren für Präsidentenstellen an oberen Landesgerichten überprüfen"

16.05.2024

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

schon wieder ein Antrag der FDP, der unter das Motto „Täglich grüßt das Murmeltier!“
fällt.

Das Oberverwaltungsgericht hat in der Frage der Besetzung der Präsidentschaft ein klares Urteil gefällt! Es hat deutlich gemacht: Die Landesregierung hat richtig gehandelt. Ja, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Beschwerdeverfahren steht noch aus. Dennoch passiert hier vor allem eins: Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, versuchen einen Skandal herbeizureden, der keiner ist!

Letztes Kapitel dieses Theaters in diesem Plenum: Der irrsinnige PUA, den sie eingesetzt haben. Sie versuchen nun auch noch möglichst viele Mitglieder der Landesregierung in einem Untersuchungsausschuss zu binden, der gar keinen richtigen Untersuchungsgegenstand hat.

Nicht nur das.

Jetzt fordern sie eine Kommission unter Beteiligung des Landtages, die den Weg hin zu einem Richterwahlausschuss in Nordrhein-Westfalen ebnen soll.
Ihr Vorhaben ist durchschaubar. Sie wollen einfach nicht wahrhaben, dass die Besetzung des OVG-Präsidenten nicht politisch motiviert war.

Wenn sie schon nicht dem Justizminister glauben, warum glauben sie dann nicht wenigstens dem OVG!?

Aber zurück zum Richterwahlausschuss.

Das aktuelle System zur Besetzung von Richter- und Präsidentenstellen garantiert bei der Stellenbesetzung Entscheidungen, die drei wesentliche Kriterien erfüllen:

1. Sie sind am Leistungsprinzip orientiert.
2. Sie können – im Regelfall - schnell vollzogen werden.
3. Sie sind gerichtlich voll nachprüfbar.

Dieser Dreiklang ist wichtig und hat sich bewährt.

Gerade das Leistungsprinzip und der Grundsatz der Bestenauslese kann in einem Wahlausschuss nicht gewahrt werden. Wie auch?! Durch die notwendige Vorauswahl muss man eher von einer Einschränkung ausgehen. Warum sollten wir das wollen?

Und es gibt noch mehr Schwächen bei solch einem Modell.

Die Besetzung offener Stellen wird in die Länge gezogen. Kann doch nur in einer regulären Ausschusssitzung entschieden werden. Und bürokratisch ist solch ein Verfahren obendrein. Das ausgerechnet Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, das wollen, verwundert enorm! Ansonsten steht doch Bürokratieabbau auf ihrer Fahne.

Wer beantwortet zudem die Frage: Wo fangen wir an und wo hören wir auf? Richterwahlausschüsse in anderen Bundesländern stimmen sogar über Richter auf Probe ab. Wollen wir das? Stichwort Demografie und Stellenbesetzung.

Oder soll ein Richterwahlausschuss etwa über die Besetzung der Präsidentenstellen am LG entscheiden? Glauben sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass ein Wahlgremium aus Politikern besser über die Befähigung eines Richters entscheiden kann als ein Richterkollege, der die betreffenden Kandidaten aus ihrer alltäglichen Arbeit kennt? Wo bleibt da die Fach- und Sachnähe?

Und es gibt ein weiteres starkes Gegenargument gegen die Einführung eines Richterwahlausschusses: Ein Wahlakt unterliegt nämlich gerade keiner gerichtlichen Kontrolle und bedarf auch keiner Begründung.

Allein die Vorstellung, dass eine so bedeutende Entscheidung für die Justiz am Ende selbst nicht justiziabel sein könnte, ist der falsche Ansatz!

Das jetzige Verfahren offenbart auch an dieser Stelle seine Qualität: Es bietet ggfs. unterlegenen Bewerbern umfangreiche Rechte im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Konkurrentenklage. Dass diese – mit guten Erwägungen – genutzt wird, zeigt das von Ihnen benannte aktuelle Verfahren. Wenn vielleicht auch nicht zu ihrer Zufriedenheit!

Eins ist für uns heute jedenfalls klar: Politische Einflussnahme ist in dem durch sie politisierten Verfahren nicht erfolgt. Deshalb sehen wir auch insgesamt keine Notwendigkeit für eine Kommission.

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