Angela Erwin zum Haushalt "Justiz"

08.12.2022

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute beraten wir den ersten Justizhaushalt der neuen schwarz-grünen Landesregierung. Ein erster Haushalt für unseren Fachbereich, der in Mitten zahlreicher Krisen entstehen muss.

Uns allen ist dabei klar: Herausfordernde Zeiten benötigen umsichtige Entscheidungen.
Sie, lieber Herr Justizminister Limbach, schaffen es gemeinsam mit uns in diesem Haushalt, trotz der schwierigen Ausgangslage, wichtige und richtige gestalterische und politische Schwerpunkte zu setzen.

Genau so klar ist aber auch: Wir hätten uns an der einen oder anderen Stelle durchaus mehr vorstellen können!
Und auch, wenn so in den kommenden Jahren vieles zu tun bleibt, ist schließlich ebenso klar: Dieser Justizetat für das Jahr 2023 ist nicht nur ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, sondern das konsequente Fortsetzen eines erfolgreichen Weges!

Mit dem Haushaltsentwurf 2023 setzen wir einen sicheren Weg für eine unabhängige, leistungsstarke und selbstbewusste Justiz als Grundpfeiler des Rechtsstaates fort!

Meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wir verdeutlichen mit dem vorliegenden Einzelplan 04, dass die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates auch in außerordentlichen Krisensituationen, wie den heutigen, gewährleistet ist.
Mit welchen Projekten das geschieht, will ich kurz darstellen.

Der zukünftige Haushalt sorgt erstens für eine weitere Stärkung der Ausbildungsoffensive innerhalb der Justiz! 

Das tut Not.
Denn aufgrund des demografischen Wandelns ist die Nachwuchsgewinnung für die Justiz heutzutage wichtiger denn je!
So erhöhen wir die Zahl der Einstellungsermächtigungen für Anwärterinnen und Anwärter als Rechtspfleger auf 350 und schaffen damit einhergehend notwendige neue Stellen für Dozentinnen und Dozenten.

Der zukünftige Haushalt sorgt zweitens für eine bessere Digitalisierung der Justiz!

Wir alle werden uns einig sein: Grundvoraussetzung für eine moderne und zeitgemäße Justiz ist ihre Digitalisierung.
Modernisierung und Digitalisierung der Justiz erhalten durch die Einführung der elektronischen Akte und des elektronischen Rechtsverkehrs somit im Haushalt 2023 einen weiteren Schub.

 

Der zukünftige Haushalt setzt drittens den erfolgreichen Weg der Bekämpfung Organisierter Kriminalität konsequent fort!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wie wichtig es ist, dieses Thema weiterhin auch finanziell zu forcieren, zeigen nicht zuletzt die bahnbrechenden Ermittlungserfolge gegen Hasskriminalität vom Mittwoch der vergangenen Woche.
Auch der gestern bekannt gewordene starke Anstieg der Cybercrime-Fälle in 2021 verdeutlicht die Notwendigkeit.
Das Gros dieser gestiegenen Fälle ist digitale Erpressung, die auf organisiertem Wege Einzug hält.
Hiergegen müssen wir weiter entschlossen vorgehen! 

Wir nehmen aber natürlich alle Facetten der Organisierten Kriminalität gebührend in Augenschein.
Es wird Clan-Kriminalität, Rocker-Kriminalität, Mafia-Kriminalität und Umweltkriminalität durch den vorliegenden Haushalt noch besser bekämpft werden können.

Der zukünftige Haushalt wird viertens auch notwendige Infrastruktur stärken!

Wir alle wissen, dass die gewünschte konsequente Aufklärung und Ahndung von Straftaten letztendlich immer einen höheren Bedarf an Haftplätzen mit sich bringt.
Um dies zu gewährleisten, schaffen wir 650 Haftplätze.
Zudem wird das erfolgreiche Justizvollzugsmodernisierungsprogramm weiter vorangetrieben.

Fünftens und letztens stärkt der zukünftige Haushalt das Bewusstsein für den Rechtsstaat!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Diese elementare Säule des Justizhaushaltes und unser aller Verständnis von einem funktionierenden Staat, ist nicht immer mit der Investition hoher Summen verbunden. Vielmehr ist auch eine vermeintlich kleinere Summe, wie sie im Haushalt 2023 vorgesehen ist, um Rechtskunde-AGs weiterhin zu fördern, von großer Bedeutung!

Durch diesen Schritt schaffen wir es weiter dazu beizutragen, bei Kindern und Jugendlichen das Bewusstsein für unseren Rechtsstaat zu stärken und für die Berufe der Rechtspflege zu werben.
Auch für die Zukunft unserer Justiz gilt mehr denn je: Wer die Zukunft festigen will, muss heute schon an morgen und an übermorgen denken!
Das leitet unser politisches Handeln ohnehin. Im Besonderen setzen wir es aber im vorliegenden Einzelplan 04 für den Haushalt 2023 der Justiz um!

Der Haushaltsentwurf 2023 schafft es daher für unseren Fachbereich in Substanz, Personal und Zukunft zu investieren.
All dies ist in Krisenzeiten von elementarer Bedeutung.
All das sollte gerade jetzt unser aller Zustimmung finden!

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