Anke Fuchs-Dreisbach zu TOP 14 "Unsicher im eigenen Zuhause – Zunahme von Häuslicher Gewalt in Nordrhein-Westfalen durch zügige Umsetzung des Gewalthilfegesetzes entschlossen bekämpfen"

26.03.2025

Sehr geehrte Präsidentin / sehr geehrter Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir sprechen jetzt über ein Thema, das von großer Bedeutung für unsere Gesellschaft ist und uns zugleich tief betroffen macht. Es geht uns alle an.

Es geht um den fehlenden Schutz von Frauen vor Gewalt.

Gewalt gegen Mädchen, Frauen und Kinder ist kein individuelles Schicksal, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.

Leider bietet nicht jedes Zuhause Geborgenheit, Wärme und Schutz. Das belegen die Opferzahlen. Opfer von sexualisierter, körperlicher oder psychischer Gewalt im eigenen Zuhause.

Gewalt raubt den Opfern Perspektiven, hinterlässt körperliche und seelische Wunden, die ein Leben lang bleiben.
Gewalt zerstört Leben!

Die Zukunftskoalition aus CDU und Grünen hat daher in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Schutz für von Gewalt Betroffene zu verbessern und die Unterstützungs- und Beratungsangebote auszubauen.

Das „Gewalthilfegesetz“, dass am 14. Februar dieses Jahres im Bundesrat beschlossen wurde, ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Ich werfe gerne mal einen Blick auf die bisherigen Maßnahmen und auf die zukünftigen Pläne:
Zum besseren Schutz von Mädchen, Frauen und Kindern wurde seit 2018 die Zahl der Frauenhausplätze in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich erhöht.

So konnten wir beispielsweise seit dem Jahr 2023 die angebotenen Plätze um 75 neue landesgeförderte Schutzplätze erweitern.
Zudem ist es ein Erfolg der Landesregierung, dass seit vergangenem Jahr auch ein weiteres neuerrichtetes Frauenhaus in Gelsenkirchen in die Förderung mitaufgenommen wurde. 
Auch die Förderpauschalen wurden pro Schutzplatz von 7.000 auf 10.000 Euro erhöht, um die Anreize für einen weiteren Platzausbau zu verbessern.

Zudem werden 3 Mio. Euro für Fachkräfte in den Frauenhäusern bereitgestellt, damit diese mit den dort lebenden Kindern arbeiten können.

Ergänzend zu diesen Maßnahmen fördert die Landesregierung derzeit 62 allgemeine Frauenberatungsstellen, 57 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt sowie spezialisierte Einrichtungen für Opfer von Menschenhandel, Zwangsheirat und Genitalverstümmelung.

Diese Beratungsstellen bieten essenzielle umfassende Unterstützung und Beratung für betroffene Frauen, und helfen ihnen, einen Weg aus der Gewalt zu finden.

Im Jahr 2025 stellt das Land über 33 Millionen Euro für Frauenhäuser, Beratungsstellen und Fachstellen bereit. Diese finanzielle Unterstützung ist entscheidend, um die bestehenden Strukturen zu erhalten.


Trotz dieser Anstrengungen wissen wir, dass noch viel zu tun ist. Der Schutz von Frauen vor Gewalt bleibt eine zentrale Aufgabe und wir werden unsere Bemühungen weiter verstärken.

Wie Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wurde bereits viel erreicht und wir sind uns unserer Verantwortung weiterzumachen, sehr wohl bewusst.

Durch den gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung durch das Gewalthilfegesetz, schaffen wir bis 2032 einen Meilenstein für dieses wichtige Thema.

Doch um das Gewalthilfegesetz mit dem nötigen Sachverstand und im geeigneten Maße umsetzen zu können, braucht es die Zeit bis 2027, die der Bundesgesetzgeber dafür eingeräumt hat.

Diese Zeit wird auch benötigt, um die Bestandsaufnahme der vorhandenen Schutz- und Beratungseinrichtungen sowie eine angemessene Bedarfsplanung und ein langfristig tragfähiges Finanzierungskonzept aufzustellen.

Insbesondere bei einem so unerlässlichen Thema,
helfen wir den Betroffenen nicht, wenn wir die nötigen Maßnahmen überstürzen, ohne die nötige Vorarbeit zu leisten.

Die Betroffenen sollen den Schutz und die Sicherheit bekommen, den sie benötigen.

Wir sind uns der Verantwortung des Schutzes von Frauen und Kindern vor Gewalt im eigenen Zuhause bewusst und werden die Anstrengungen- auch in Zeiten der angespannten Haushaltslage weiter verfolgen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.