Anke Fuchs-Dreisbach zu TOP 17 "Die Gesundheit unserer Kinder hat Vorrang vor Gewinnmaximierung! – Das jetzige Modell der Fallpauschalen in der Kinder- und Jugendmedizin gehört abgeschafft!"

27.08.2020

Sehr geehrte Präsidentin/geehrter Präsident,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,

Die bestmögliche Versorgung unserer Kinder und Jugendlichen ist für uns essentiell. Ohne Zweifel muss die angemessene Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin gewährleistet sein.

Das DRG-basierte Vergütungssystem ist ein „lernendes“ System, das jährlich weiterentwickelt werden muss.

Nordrhein-Westfalen unterstützt die stetige Evaluation des DRG-Systems. Die bereits eingerichtete Arbeitsgruppe „Weiter-entwicklung der Krankenhausfinanzierungsstrukturen“ der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheits-behörden (AOLG) verfolgt die Weiterentwicklung des DRG-Systems unter anderem mit besonderem Blick auf die Finanzierungssituation der Kinder- und Jugendmedizin.

Der Landesregierung ist bekannt, dass es ein Problem im Bereich der Refinanzierung in der Kinder- und Jugendmedizin über das Fallpauschalensystem gibt.

Die generelle Entkopplung der Kinder- und Jugendmedizin aus dem Fallpauschalensystem ist allerdings zu weitgehend und würde das System vollständig in Frage stellen.

Es existieren bereits jetzt verschiedene Möglichkeiten, individuelle Entgelte zu vereinbaren, sofern Leistungen nicht sachgerecht vergütet werden.

Mit der Ausgliederung der Pflegekosten aus dem DRG-System ist ein erster Schritt getan, die Personalkosten sachgerechter zu vergüten.

Um die Finanzierung der Kinderkliniken angemessener kalkulieren zu können, wäre es wichtig, dass mehr Kinderkliniken an der InEK-Kalkulation teilnehmen und hierfür ihre Daten zur Verfügung stellen. Das DRG-Vorschlagswesen des IneK kann zudem zur Beseitigung von Fehlsteuerungen herangezogen werden.

Ohne Frage müssen systembedingte Fehlanreize und Ungerechtigkeiten ausgeglichen werden. Dafür sind kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zielfördernder und zukunftsfähiger als die pauschale Ausgliederung der Kinder- und Jugendmedizin aus dem Fallpauschalensystem.

Dass die Kinder- und Jugendmedizin bereits im Jahr 2021 auch von der pauschalen Förderung für ländliche Krankenhäuser profitieren soll, ist ein erster Schritt, bestehende Unrichtigkeiten abzumildern.

Zusammenfassend muss ich feststellen, dass eine Ausgliederung der Kinder- und Jugendmedizin aus dem DRG-System – wie sie Mecklenburg-Vorpommern vorschlägt –  in keiner Weise zielführend wäre.

Der Überweisung Ihres Antrags an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales stimmen wir zu!

Vielen Dank!