
Sehr geehrte Präsidentin / sehr geehrter Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
zu Beginn ist es sehr wichtig klarzustellen:
Zweifelsfrei sind Deepfakes eine große und ernste Herausforderung im digitalen Raum.
Insbesondere dann, wenn sie für gezielte Desinformation oder zur Verbreitung nicht
einvernehmlicher Inhalte genutzt werden. Digitale Gewalt trifft Menschen oft völlig unvorbereitet und
verletzt ihre Rechte, ihre Würde und ihre Lebensrealität nachhaltig.
Die CDU steht entschlossen an der Seite der Opfer digitaler Gewalt. Wir unterstützen alle Maßnahmen,
die effektiv dazu beitragen, Deepfakes und Pornfakes wirksam zu bekämpfen, Betroffene zu schützen und
Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Dennoch lehnen wir den Antrag der FDP in der vorliegenden Form ab.
Denn zum einen vermittelt er den Eindruck, als gäbe es auf Bundes- und EU-Ebene keine Initiativen gegen
diese Problematik.
Doch dies entspricht nicht den Tatsachen. Tatsächlich sind wesentliche Regulierungen bereits in
Vorbereitung, unter anderem durch die KI-Verordnung der Europäischen Union und durch Anpassungen im
Strafrecht. Auch die Justizministerkonferenz (BMJ) sowie die Gleichstellungsministerkonferenz (GFMK)
haben zu diesem Thema bereits Beschlüsse gefasst.
Zum anderen ist es mir unverständlich, dass Sie diesen zusätzlichen Antrag damals eingereicht hatten,
obwohl wir den Antrag von der SPD- Fraktion zu „Incels, Alpha-Males & Pickup-Artists“ im
Ausschuss Gleichstellung und Frauen noch nicht abschließend beraten hatten. Dieser Antrag zeigt
nämlich deutlich, dass der Kampf gegen digitale Gewalt ein differenziertes Vorgehen erfordert. Es
wäre aus unserer Sicht klüger, zunächst die dort vorliegenden Erkenntnisse aufzuarbeiten, bevor man
erneut umfangreiche Maßnahmenpakete fordert.
Wir sehen zudem ein Risiko, dass eine allzu weitgehende Regulierung von Deepfakes auch
legitime Formen, wie Satire oder künstlerische Verfremdungen, kriminalisieren würde. Darauf wurde
in der Sachverständigenanhörung ausdrücklich hingewiesen.
Wir haben kein Interesse an vorschnellen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere an diesen kritischen
Punkten unklare Rechtslagen und neue Unsicherheiten erzeugen.
Neben der strafrechtlichen Verfolgung sind vor allem Aufklärung, technische Prävention und eine gezielte
Schulung der Strafverfolgungsbehörden entscheidend, was in der Anhörung ebenfalls
mehrfach betont wurde. Genau an diesen Punkten müssen wir gemeinsam weiterarbeiten, statt mit
Symbolpolitik und Doppelstrukturen Erwartungen zu wecken, die nicht erfüllt werden können und im
Ergebnis mehr Schaden anrichten könnten, als sie verhindern sollen.
Wir erkennen ausdrücklich die Intention an, Betroffene besser zu schützen und das Thema stärker in der
Öffentlichkeit zu verankern.
Dennoch lehnen wir diesen Antrag ab.
Vielen Dank.
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