Anke Fuchs-Dreisbach zu TOP 5 "Weibliche Genitalverstümmelung ans Licht bringen – Wirksame Maßnahmen gegen barbarische Gewalt an Frauen ergreifen!"

08.03.2023

Sehr geehrte Präsidentin / sehr geehrter Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die weibliche Genitalverstümmelung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Mädchen und Frauen dar. Schätzungsweise über 200 Millionen Mädchen und Frauen sind weltweit hiervon betroffen.

Auch wenn die weibliche Genitalverstümmelung vor allem in afrikanischen Ländern, im Nahen Osten und in Südostasien praktiziert wird, so sind auch bei uns in Deutschland nach einer Dunkelzifferschätzung der Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ mehr als 17.000 Mädchen bedroht.   

Die körperlichen wie seelischen Folgen einer Genitalverstümmelung sind gravierend - teilweise lebensbedrohlich. Welche Schmerzen die Mädchen und Frauen während des Angriffs ertragen müssen, sind für mich  unvorstellbar.
Viele Opfer leiden im Nachhinein unter einem lebenslangem psychischen Trauma und körperlichen Beeinträchtigungen sowie dauerhaften Schmerzen.

Diese menschenverachtende schwere Menschenrechtsverletzung wird richtigerweise seit 2013 in Deutschland durch den Gesetzgeber als eigener Straftatbestand eingestuft. Im Falle minderjähriger Kinder stellt es zudem einen Sorgerechtsmissbrauch und damit eine Kindeswohlgefährdung dar.

Neben einer  konsequenten Strafverfolgung ist eine umfassende Aufklärung zwingend notwendig, da sie neue Fälle von Genitalverstümmelungen verhindern können und so zum Schutz von Mädchen und Frauen in unserem Land beiträgt.

In Nordrhein-Westfalen haben wir dies früh erkannt und 2019 mit dem gemeinsamen Antrag der damaligen Koalition von CDU und FDP den Schwerpunkt auf  Aufklärung gelegt.

Für uns als Zukunftskoaltion von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen ist klar, dass wir jeder Art von Gewalt gegen Frauen entschieden entgegen treten.

So führen wir die Unterstützung der vergangen Jahre im Rahmen des „Runden Tisches gegen Mädchenbeschneidung in NRW“ fort, um neben dem Austausch zwischen Akteuren und Betroffenen die Öffentlichkeit aufzuklären.

Mithilfe von landesgeförderten Beratungsstellen haben bedrohte und betroffene Mädchen und Frauen die Möglichkeit zur Unterstützung und Beratung. Angebote zur Prävention werden bereits durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert.

Die weibliche Beschneidung ist nicht die Fortführung einer alten Tradition, sie ist ein schmerzhaftes und folgenschweres Verbrechen.
Da ihr Antrag keine neuen Lösungsansätze liefert, wie die Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen bekämpft werden kann, lehnen wir diesen ab. 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.