Anke Fuchs-Dreisbach zu TOP 7 „Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen sichern! Vorhaben gegen Gehsteigbelästigungen unterstützen“

24.05.2023

Sehr geehrte Präsidentin / sehr geehrter Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

im SPD Antrag heißt es:
„Die Schwangerschaft ist für Schwangere eine höchstpersönliche Lebenssituation“.

Das ist so! Und ich glaube über diesen Punkt gibt es keinen Dissens in diesem Haus.

Frauen die sich für eine Beratung
und infolge dessen
für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden,
haben das Recht dies unter den besten medizinischen Bedingungen anonym und ohne Einflussnahme von außen zu tun.

Das Grundgesetzt sichert jedem das Persönlichkeitsrecht zu.
Dass die sogenannten Lebensschützer
Frauen vor den Beratungsstellen oder entsprechenden Arztpraxen abfangen, sie belästigen oder anprangern ist nicht akzeptabel.
Deshalb ist eine gesetzliche Regelung absolut notwendig.

Als CDU Fraktion begrüßen wir die derzeitige Prüfung durch die Bundesregierung, mit welchen Maßnahmen Gehsteigbelästigungen zukünftig unterbunden werden können. 

Die Aufgabe des Bundesgesetzgebers ist dabei, die Vereinbarkeit von freier Meinungsäußerung und Versammlungsrecht zum Einen
und die Rechte der betroffenen Frauen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie auf Leben und körperliche Unversehrtheit auf der anderen Seite abzuwägen.

Im Gesetzgebungsverfahren sollte außerdem der Schutz von beteiligten Ärztinnen und Ärzten sowie Beraterinnen und Beratern mitgedacht werden.

Da bislang die Ausrichtung einer möglichen Bundesgesetzgebung noch nicht vorliegt,
können wir heute keine Blanko-Unterstützung zusagen. 
Nordrhein-Westfalen wird sich aber im Rahmen der Möglichkeiten im Bundesrat beteiligen.

Es besteht also Einigkeit in der Frage nach einem stärkeren Schutz von betroffenen Frauen.

Zunächst muss die Bundesregierung allerdings handeln und den Auftakt machen. Ihren Antrag lehnen wir deshalb heute ab.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.