Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion klingt auf den ersten Blick sozialpolitisch verantwortungsvoll.
Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch: Er greift in weiten Teilen bereits bestehende politische Praxis auf und fordert an mehreren Stellen Maßnahmen, die gar nicht im Handlungsbereich der Landesregierung liegen.
Sie erwecken den Eindruck, Nordrhein-Westfalen müsse gerade jetzt handeln. Das stimmt nicht.
Mehr als 300 Krankenhäuser und über 500 Standorte wurden neu geordnet.
Die Planung erfolgt jetzt nach Leistungsaufgaben, nicht mehr nach Betten.
Es gibt klare Qualitätsregeln und stärkere Spezialisierung. Das sorgt für eine gesteigerte Behandlungsqualität und mehr Sicherheit für Patientinnen und Patienten.
Mit dem neuen Krankenhausplan hat das Land eine der größten Reformen im Gesundheitswesen der letzten Jahrzehnte umgesetzt.
Danke an KaJo und sein Haus!
Wer heute behauptet es gäbe ein Steuerungsproblem in NRW, ignoriert diese Reform und ihre sich entfaltende Wirkung.
Natürlich braucht es noch etwas Zeit, bis konkrete Ergebnisse spürbar werden doch dann sind nachträgliche Optimierungen jederzeit möglich, denn die Reform wurde bewusst als ein lernendes System gestaltet!
Aber:
Nicht alle Versorgungsfragen lassen sich über die Krankenhausplanung lösen. Das zeigt sich besonders deutlich beim Thema Prävention.
Die Inanspruchnahme von Vorsorgeangeboten hängt erkennbar von sozioökonomischen Faktoren ab. Männer und vor allem Menschen mit geringerem Bildungsstand nehmen präventive Leistungen deutlich seltener wahr als Frauen und Menschen mit akademischem Bildungsabschluss.
Nicht weil das Angebot fehlt, sondern weil der Zugang für viele eine reale Hürde darstellt.
Und genau hier liegt die eigentliche politische Aufgabe: nicht das Angebot ausweiten, sondern den tatsächlichen Zugang sicherstellen. Unabhängig von Bildungsstand, Einkommen oder Wohnort.
Eine wichtige Säule dabei ist der Öffentliche Gesundheitsdienst. Der ÖGD hat nicht die Gesundheit des Einzelnen im Blick, sondern die Gesundheit der Bevölkerung insgesamt.
Seine Aufgaben reichen von Prävention und Gesundheitsförderung in allen Altersgruppen über Beratung bei gesundheitlichen Problemlagen bis hin zum Bevölkerungsschutz.
Besonders wichtig ist hierbei: Der ÖGD kümmert sich gezielt um Menschen, die keinen oder nur erschwerten Zugang zur Regelversorgung haben, etwa wohnungslose Menschen oder Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.
Und auch hier gilt, mehr und besser geht immer. Aber diese Strukturen sind so schon sehr wertvoll!
Auf kommunaler Ebene sind die Gesundheitsämter die unmittelbaren Ansprechpartner vor Ort. Auf Landesebene übernimmt das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW als gesetzlich verankerte fachliche Leitstelle des ÖGD die Koordinierung zwischen Landesverwaltung und den Akteuren des Gesundheitswesens. Dieses berät dabei auch die Kommunen in Fragen der Prävention und Gesundheitsförderung.
Ein gutes Beispiel für die Arbeit des LfGA ist das aktuelle Programm „Bildung und Gesundheit NRW" hierbei wird die Gesundheitskompetenz frühzeitig im Schulalltag gestärkt und das von Bewegungsförderung über gesunde Ernährung bis hin zu Suchtprävention.
Diese Strukturen sind vorhanden. Aufgabe der Landesregierung muss es sein, sie bekannter zu machen, damit sie bei denen ankommen, die sie am meisten brauchen.
Ihr Antrag adressiert an mehreren Stellen Zuständigkeiten des Bundes, nicht des Landes. Und wo er die Landesebene meint, beschreibt er weitgehend das, was bereits geschieht.
Deshalb lehnen wir den Antrag ab.

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