Arne Moritz zur Übertragung des Tarifabschlusses auch auf Beamte:

22.03.2019
Tarifabschluss übertragen – wir halten Wort

Heute haben sich die Landesregierung und die Gewerkschaften darauf verständigt, dem Vorschlag von Finanzminister Lutz Lienenkämper zu folgen, das Tarifverhandlungsergebnis für die Angestellten 1:1 rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. Dazu erklärt der  finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Arne Moritz:

„Die Übertragung des Tarifabschlusses für die Angestellten auch auf Beamtinnen und Beamte ist fair und macht den öffentlichen Dienst attraktiver.

Wir haben immer dafür plädiert, den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst 1:1 zu übertragen und es damit anders zu machen, als Rot-Grün. Die Vorgängerregierung hatte ihr Wort gebrochen und sich 2013/2014 entgegen ihren Wahlversprechen geweigert den Tarifabschluss auch zugunsten der Beamtinnen und Beamten in oberen Besoldungsgruppen zu übernehmen. Erst der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat diese Entscheidung gekippt.

Durch vorausschauende Finanz- und Haushaltspolitik ermöglichen wir Beamtinnen und Beamten eine faire Teilhabe am Tarifergebnis und halten unser Versprechen. Mit der Erhöhung der Besoldung zeigen wir zudem unsere Wertschätzung denen gegenüber, die in vielen Bereichen dafür sorgen, dass unser Land funktioniert.“