Auf Dauer helfen nicht Staatsgelder, sondern Eintrittsgelder

09.09.2020
Henning Rehbaum zu Hilfen für Schausteller und Veranstaltungsbranche

Schausteller und Veranstaltungsbranche sind in besonderem Maße betroffen von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Unser wirtschaftspolitischer Sprecher Henning Rehbaum hat während einer Demonstration der Veranstalter vor dem Landtag das Gespräch mit Unternehmern und Selbstständigen gesucht und sie ins Parlament eingeladen. An diesem Mittwoch berichteten Vertreter der Schaustellerverbände im Wirtschaftsausschuss von ihren aktuellen Sorgen. Dazu Henning Rehbaum:

„Für uns als CDU-Fraktion ist wichtig, einen kurzen Draht zu den Betroffenen aus der Schausteller- und Veranstaltungsbranche zu pflegen und gemeinsam Lösungen zu finden. Wir wissen, dass sie ganz besonders von der Corona-Krise betroffen sind.

Aber wir brauchen keinen Wust aus eng umgrenzten Förderprogrammen für jede einzelne Branche. Hilfe muss effektiv, schnell und unbürokratisch in jedem Einzelfall erfolgen – gleich ob es um einen Messebauer, einen Caterer, einen Glühweinstand, einen solo-selbstständigen Soundtechniker oder einen Saalbetrieb geht. Bestehende branchenübergreifende Hilfsprogramme insbesondere des Bundes müssen stetig verbessert werden, damit die Hilfe ankommt.

Deshalb haben wir uns in Nordrhein-Westfalen mit Nachdruck und erfolgreich für eine Verlängerung der Überbrückungshilfe eingesetzt. Jetzt ist wichtig, dass das Instrument des Bundes nachgeschärft wird und es weitere Verbesserungen gibt, die den Schaustellern und Veranstaltern im ganzen Land helfen – etwa eine Absenkung der Zugangsschwelle und eine Überarbeitung der Deckelung von Hilfszahlungen. Auch dafür wirft NRW im Bund sein Gewicht als bevölkerungsreichstes Land in die Waagschale.

Gleichzeitig müssen wir den Unternehmen mit guten Konzepten verantwortungsvoll organisierte Veranstaltungen ermöglichen. Hierzu steht die NRW-Koalition in intensivem Dialog mit den Praktikern der Branche. Auf Dauer helfen der Eventbranche nicht Staatsgelder, sondern Eintrittsgelder.“