Das Landeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der Windkraftausbau in Nordrhein-Westfalen vorangetrieben werden soll. Das Gesetz geht jetzt ins parlamentarische Verfahren und soll rasch in Kraft treten. Dazu erklären unser energiepolitischer Sprecher Henning Rehbaum und unser baupolitischer Sprecher Fabian Schrumpf:
„Dieser Gesetzentwurf ist nicht nur im Ergebnis ein großer Wurf, sondern auch Beispiel für eine Politik, die zuhört, abwägt und ausgleicht. Das, was Parlament, Verbände, Bürgerinitiativen und die kommunale Familie eingebracht haben, ist im Gesetz enthalten. So schaffen wir einen Ausbau der Windenergie mit Tempo und Akzeptanz – mit Maß und Mitte.
Unsere Kommunen bekommen stärkere Instrumente an die Hand, um in ihrem Außenbereich den Bau von Windenergieanlagen zu steuern. Wird eine Außenbereichssatzung erlassen, so gilt dort ein Mindestabstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung. Aber es gibt in NRW auch Regionen, die Windenergie ausdrücklich und im Konsens mit der Bevölkerung stärker ausbauen wollen. Dort sollen die Gemeinden mittels Bauleitplanung im Sinne geringerer Abstandsforderungen auch vom Mindestabstand abweichen dürfen. Das schafft für beide Fälle klare Spielregeln. Uns nützen keine potenziellen Standorte für Windenergieanlagen, um die es jahrelange Auseinandersetzungen vor Gericht gibt. Wir wollen die Energiewende mit den Menschen im Land statt gegen sie gestalten. Deshalb muss Ausbau einerseits, aber auch der Schutz von Anwohnern und Natur andererseits ermöglicht werden.
Ganz wichtig ist uns, dass auch Repowering-Bebauungspläne möglich sind. Denn moderne Anlagen bringen heute deutlich mehr Leistung – konkret: Wir können mit weniger Windenergieanlagen mehr Strom erzeugen. Deshalb sollen Kommunen in Zukunft festschreiben können, dass Anlagen durch Repowering auch zurückgebaut werden können. So entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger in Regionen, die schon lange sehr viel zum Ausbau der Windenergie beitragen.
Nordrhein-Westfalen geht bei der Energiewende und insbesondere beim Kohleausstieg voran. In den kommenden Jahren schultern wir die Reduktion der Kohleverstromung in Deutschland fast im Alleingang. Wenn wir den Wegfall dieser Energie aber nicht durch Kohlestrom aus dem Ausland kompensieren wollen, brauchen wir echte saubere Alternativen. Dafür legt dieses Gesetz eine gesunde Basis.“
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