Bernhard Hoppe-Biermeyer MdL zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2018

15.11.2017

Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!

Die finanzielle Stärkung der Kommunen wird sich in den nächsten fünf Jahren wie ein roter Faden durch die Politik dieser NRW-Koalition aus CDU und FDP ziehen.

Wann immer ich in diesen Tagen Bürgermeister oder Kämmerer treffe, eines stelle ich jedes Mal wieder fest: Alle haben den Koalitionsvertrag ganz genau gelesen – und knüpfen große Hoffnungen daran. Allen ist aber auch klar, dass der Koalitionsvertrag auf eben diese fünf Jahre ausgelegt ist.

Der Nachtragshaushalt 2017 war dabei der erste Schritt in eine bessere kommunale Zukunft. Ohne die 500 Millionen Euro aus dem Kita-Trägerrettungsprogramm hätten viele Städte und Gemeinden vor großen Problemen gestanden, weil landesweit Schließungen drohten. Dafür muss man kein Prophet sein: Hätten wir nicht jetzt die Reißleine gezogen, wären reihenweise Kitas an kommunale Träger zurückgegeben worden.

Durch den Koalitionsvertrag ist die Richtung vorgegeben. Der nächste Schritt ist das Gemeindefinanzierungsgesetz 2018. Der Gesetzentwurf liegt Ihnen heute vor. Mit 11,7 Milliarden Euro enthält das GFG 2018 die höchste Zuweisung, die es je in NRW gegeben hat. Das ist über 1 Mrd. Euro mehr als in 2017. Natürlich löst das nicht schlagartig alle Haushaltsprobleme in den Kommunen. Und natürlich haben uns die gute konjunkturelle Lage und das hohe Steueraufkommen in die Karten gespielt. Das Wichtigste ist aber: Wir stellen jetzt die richtigen Weichen für die Zukunft.

Das GFG 2018 zeigt schon sehr deutlich die Handschrift der NRW-Koalition. Wie versprochen streichen wir den Kommunal-Soli. Seit der Einführung 2014 war der Kommunal-Soli eine stete Zerreißprobe für die kommunale Familie. Kommunen, die bisher noch nicht ganz so finanzschwach sind, wurden unnötig geschwächt. Knapp 91 Mio. Euro bleiben nun 2018 in den Kommunen. Die Stärkungspakt-Kommunen müssen aber nicht darunter leiden, das Geld kommt jetzt aus der Landeskasse.

Liebe Kollegen von der SPD, Sie werfen uns vor, dass wir die Integrationspauschale nicht an die Kommunen weitergeben – und vergessen dabei, dass Sie selbst im Glashaus sitzen. Es war schließlich Ihre Planung, die drei Jahrestranchen 2016, 2017 und 2018 der Integrationspauschale nicht weiter zu geben. Aus dieser Finanzplanung gab es für uns schlichtweg keinen Ausweg. Sollte der Bund zusätzliche Mittel für die Integrationspauschale bereitstellen, werden wir die ungekürzt weitergeben.

Noch ein Wort zur Krankenhausfinanzierung. Das Gute zuerst: Wie sind uns, glaube ich, einig, dass in die Krankenhäuser investiert werden muss. Und ich denke, wir sind uns auch mehr oder weniger einig darin, dass es da in der Vergangenheit – sagen wir einmal – Versäumnisse gegeben hat. Die von der NRW-Koalition im Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellten 250 Millionen Euro sind auch hier wieder ein erster richtiger Schritt. Sie sind als Soforthilfe zu verstehen – bevor in den OPs buchstäblich die Lichter ausgehen. Wichtig aus kommunaler Sicht: für 2017 fallen keine Beiträge an, weder bilanziell noch in Zahlungsströmen. Das geschieht im Jahr 2018. Darauf können sich die Kommunen heute einstellen und angesichts der zusätzlichen GFG-Mittel wird das unterm Strich auch gehen. Jetzt aber grundsätzlich die kommunale Beteiligung von 40 Prozent in Frage zu stellen, ist reiner Populismus. 40 Prozent ist genauso viel wie in Niedersachsen und sogar weniger als in Rheinland Pfalz oder Hessen. Kommunen profitieren natürlich auch von guten Kliniken. Eine gute Krankenhausstruktur ist auch ein Standortfaktor für die Lebensqualität in einer Kommune.

Für die 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bringt die Absenkung des Vorwegabzugs im Gemeindefinanzierungsgesetz schrittweise finanzielle Verbesserungen. Bisher lag der Vorwegabzug von der Finanzausgleichsmasse im Gemeindefinanzierungsgesetz bei 185 Mio. Euro. Diesen Betrag werden wir in drei Schritten verringern. Im Jahr 2018 um 31 Mio. Euro auf 154 Mio. Euro. Im Jahr 2019 um 61 Mio. EUR auf 124 Mio. Euro und schließlich im Jahr 2020 um 91 Mio. Euro auf 94 Mio. Euro. Addiere ich über die kommenden drei Jahre den ersparten Kommunal-Soli und den ersparten Vorwegabzug, kommt unterm Strich eine Summe von 455 Mio. Euro zusammen. Von diesem Geld profitieren die Kommunen direkt.

Positiv angekommen ist in den Kommunen übrigens auch, dass die Sportpauschale und die Schul- und Bildungspauschale in Zukunft gegenseitig deckungsfähig, also austauschbar, sind. Diese NRW-Koalition vertraut den Kommunen, denn die wissen am besten, wo das Geld sinnvoll eingesetzt werden kann. Nicht vergessen werden sollte an dieser Stelle, dass erstmals seit 2009 die beiden Pauschalen um 13 Millionen Euro erhöht werden. Insbesondere kleine Gemeinden werden davon profitierten. Statt 40.000 Euro Sportpauschale erhalten sie zum Beispiel von 2018 an 60.000 Euro. Erstmals fließen 2018 zusätzliche 217,4 Millionen Euro vom Bund in die Gemeindefinanzierung ein, eine weitere Entlastung für die Kommunen.

Kommunalfreundlich haben wir auch das Unterhaltsvorschussgesetz gestaltet. Der Kreis der Leistungsempfänger wurde vom Bund zwar erweitert, aber gleichzeitig durch das Land der kommunale Kostenanteil reduziert. Dadurch bleiben die tatsächlichen Kosten für die Kommunen weitgehend konstant. Schon in diesem Jahr wird das Land hier 45 Millionen Euro mehr bereitstellen. Im kommenden Jahr werden es voraussichtlich sogar mehr als 100 Millionen Euro sein.

Außerdem erhält Nordrhein-Westfalen aus der zweiten Tranche des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom Bund mehr als 1,1 Milliarden Euro. Die Städte und Gemeinden können das Geld, das vollständig vom Land weitergeleitet wird, zur Modernisierung und Sanierung ihrer Schulen nutzen.

Als NRW-Koalition bekennen wir uns zu starken Kommunen in unserem Land. Sie sind das Fundament eines leistungsfähigen Staates und beeinflussen die Lebensqualität der Menschen vor Ort direkt. Eine angemessene Finanzausstattung ist die Grundlage der Leistungsfähigkeit unserer Kommunen und ich darf sagen, dass wir dem nachgekommen sind. Das GFG 2018 und die Änderung des Stärkungspaktgesetzes stärken unsere Kommunen dauerhaft und nachhaltig.

Ich betone, es ist die neue Landesregierung, die die weiteren Verbesserungen der kommunalen Finanzsituation bewirkt: von der Abschaffung der Kommunal-Soli und der Absenkung des Vorweg-Abzugs über das Trägerrettungsprogramm für Kitas bis hin zur Neuregelung der Kostenteilung beim Unterhaltsvorschuss. Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Blick auf das GFG 2019 werfen. Das Gemeindefinanzierungsgesetz ist der aktuellen Entwicklung, neuen Erkenntnissen und geänderten Daten in regelmäßigen Abständen anzupassen, damit ein gerechter Finanzausgleich zwischen den Kommunen gewährleistet bleibt. Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen betonte im Mai 2016 die Notwendigkeit einer finanzwissenschaftlichen Überprüfung. Das sofia-Gutachten liegt inzwischen vor. Die Ergebnisse und Empfehlungen müssen nun ausgewertet und mit der kommunalen Familie besprochen werden. Auch da bleiben wir auf Kurs.

Ich freue mich auf die weitere Beratung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.