Bernhard Hoppe-Biermeyer zu TOP 10

10.10.2018
Gesetz zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin/ Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich gehe mal davon aus, dass fast alle hier im Haus die Integration von geflüchteten Menschen für wichtig halten.

Liebe Opposition aus Rot und Grün, da schließe ich Sie ausdrücklich mit ein.

Ob einem etwas wichtig ist oder man sogar bereit ist, dafür Geld auszugeben, sind aber zwei Paar Schuhe.

Sie jedenfalls waren in Ihrer Regierungszeit 2016 und 2017 nicht bereit, auch nur einen Euro der jährlich 434 Millionen Euro Integrationspauschale vom Bund an die Kommunen weiterzuleiten.

Wäre Rot-Grün 2017 nicht abgewählt worden, hätte sich 2018 alles genauso wiederholt.

Ihre mittelfristige Finanzplanung sah für 2018 keine Weiterleitung von Mitteln der Integrationspauschale vor.

Wir sehen das anders und haben 100 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln im aktuellen Landeshaushalt eingeplant.

Mit diesem Geld können die 396 Städte und Gemeinden jetzt Integrationsaufgaben erfüllen.

Es ist natürlich einfach und ein ganz natürlicher Reflex der Opposition, nun mehr zu fordern.

Aber die, die das jetzt hier fordern, sollten sich an ihren Taten messen lassen – und da steht nun mal nur eine Null.

Darum ist es für mich auch nachvollziehbar, dass sich die Grünen bei der Abstimmung in den Ausschüssen enthalten haben.

Aber warum die SPD in den Ausschüssen dagegen stimmt, dass die Städte und Gemeinden Geld bekommen, das müssen Sie mir gleich erklären.  

Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes schaffen wir die Rechtsgrundlage, um noch in diesem Jahr die 100 Mio. Euro an die Kommunen weiterzugeben.

Verteilt werden die Integrationsmittel kommunalscharf zu 60 Prozent nach der Zahl der anerkannten Flüchtlinge mit Wohnsitzauflage und zu 40 Prozent nach der Zahl der Asylsuchenden im Verfahren.

Der Mindestbetrag liegt bei 50.000 Euro.

So ist sichergestellt, dass auch kleine Gemeinden und die mit Landeseinrichtungen nicht leer ausgehen.

Sowohl der Mindestbetrag als auch die Höhergewichtung von Personen mit Bleiberecht fanden bei der Anhörung im Juli breite Zustimmung und wurden als fair eingestuft.

Gut angekommen ist in der kommunalen Familie auch, dass das Geld genau dort hinfließt, wo es für die Integration den größten Nutzen verspricht, nämlich direkt in die Städte und Gemeinden.

Integration passiert vor Ort.

Wir wissen um die Verdienste der Kommunen gerade in den
ersten Monaten der Flüchtlingskrise.

Es waren die Mitarbeiter der Städte und Gemeinden, die in der Krise vor Ort scheinbar Unmögliches möglich machten.

Es waren die Mitarbeiter der Städte und Gemeinden, die zahllose Ehrenamtliche motivierten und immer noch
motivieren.

Für das Engagement aller Helfer und Helferinnen vor Ort möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bedanken.

Ohne ihr Engagement wäre die Flüchtlingskrise zur Flüchtlingskatastrophe geworden!

Mit Dank allein soll es ausdrücklich aber nicht getan sein.

Darum wollen wir die Städte und Gemeinden auch finanziell entlasten.

Doch wieviel sind 100 Millionen Euro heruntergebrochen auf die einzelne Kommune?

Ich hab mir das für meine Heimatstadt Delbrück im Kreis Paderborn angesehen.

Bei der ersten Berechnung kamen knapp 171.000 Euro Integrationspauschale heraus.

Eingeflossen sind in die Berechnung 230 Personen mit Wohnsitzauflage und 182 Personen nach FlüAG.

Delbrück hat 31.000 Einwohner, zählt zum ländlichen Raum und nicht alle Flüchtlinge sind zentral untergebracht.

Angebote vor Ort sind umso wichtiger, ersparen sie den Flüchtlingen doch lange Wegstrecken und auch Fahrtkosten.

Mit dem Geld könnten zum Beispiel Sprachkurse für Flüchtlinge, die keinen Anspruch auf einen Integrationskurs haben oder noch nicht haben, finanziert werden.

Die Stadt bietet in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule vor Ort A1-, A2- und B1-Kurse an.

Solche Kurse werden für bis zu 20 Personen angeboten und umfassen bis zu 400 Unterrichtsstunden.

Die Kosten dafür liegen je nach Kurs zwischen 4.000 und 9.000 Euro.

Wenn man das Geld in Delbrück also nur für Sprachkurse ausgeben würde, ließen sich davon rund 30 Kurse organisieren.

Diese Integrationspauschale macht also einen Unterschied für Delbrück – genauso wie für alle anderen 395 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Die Kommunen liegen uns am Herzen.

Und Integration liegt uns am Herzen.

Von gelungener Integration werden alle profitieren.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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