Bernhard Hoppe-Biermeyer zu TOP 10 "Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Stärkung des Kreistags und zur Änderung kommunalrechtlicher, haushaltsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften"

12.12.2018

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir sprechen heute über das Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Stärkung des Kreistags und zur Änderung kommunalrechtlicher, haushaltsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften.

Das ist ein langer Name und klingt zunächst ziemlich kompliziert.

In Wahrheit ist es ganz einfach: Rot-Grün hat in der letzten Legislaturperiode ein Gesetz zur Stärkung des Kreistags verabschiedet und wir kassieren es wieder ein.

Nicht weil wir die Kreistage schwächen wollen, im Gegenteil, sondern um die effektive Arbeit der Kreistage zu bewahren.  

Grundidee des Gesetzes war, die Regelungen des Kreistages der Gemeindeordnung anzupassen.

Das ist genauso als würde man Fußball mit Handballregeln spielen.

So sollten unter anderem Beigeordnete bei den Kreisen eingeführt werden, der Kreisausschuss abgeschafft, dafür ein Hauptausschuss gebildet werden und ein Rückholrecht des Kreistags bei Geschäften der laufenden Verwaltung eingeführt werden.

Das Kreistagsstärkungsgesetz ist nicht nur damals scharf kritisiert worden, sondern hat bis heute keinen erkennbaren Mehrwert offenbart.

Bereits 2016 haben die Sachverständigen der kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme ausführlich dargelegt, dass das Gesetz von Rot-Grün überflüssig ist und das bestehende System keine Änderung braucht.

Leider wurden die Sachverständigen damals ignoriert.

Der vorliegende Gesetzentwurf hebt das Gesetz nun wieder auf.

In der Anhörung haben die Sachverständigen der kommunalen Spitzenverbände dies deutlich begrüßt.

Die kommunale Familie befürchtete zu Recht, dass die Einführung einer Beigeordnetenstruktur auf Kreisebene zu einem höheren Personalaufwand führen würde - mit all seinen finanziellen Konsequenzen.

Zudem wäre mit dieser scheinbaren Stärkung des Kreistages, etwa durch das Rückholrecht, negativ in das gut eingespielte Zusammenwirken von Landräten bzw. hauptamtlicher Verwaltung und den Kreistagen eingegriffen worden.

Die vermeintliche Stärkung des Kreistages hätte tatsächlich ein funktionierendes System behindert.

Da ist es nur folgerichtig, dieses Gesetz komplett aufzuheben.

Stattdessen wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die direkte Demokratie gefördert.

Denn als Ergänzung zu der repräsentativen Vertretung in den Räten und Kreistagen, wird das Instrument des Bürgerbegehrens gefördert.

Um den Initiatoren eines Bürgerbegehrens im Vorfeld schon die Klärung der rechtlichen Zulässigkeit zu erleichtern, werden die dafür benötigten Vorschriften weiter entwickelt.

So können die Vertretungsberechtigten in Zukunft die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens auf Antrag durch den Rat vorprüfen lassen.

Wenn die Kostenschätzung und 25 Unterschriften von Bürgern vorliegen, haben der Rat oder der dazu vorher bevollmächtigte Hauptausschuss über den Antrag innerhalb von acht Wochen zu entscheiden.

Darüber hinaus geben wir den Kommunen mehr Spielraum und Flexibilität bei der Festlegung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Ausschüsse.

Nach der Kommunalwahl 2020 kann die Aufwandsentschädigung als monatliche Pauschale oder auch als Sitzungsgeld gewährt werden.

Ferner wird ausdrücklich klargestellt, dass die Kommunen nicht nur einzelne, sondern auch sämtliche Ausschüsse von der Gewährung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung ausnehmen können.

Liebe Kollegen von der SPD, Sie schreiben in Ihrem Entschließungsantrag mit Datum von gestern, dass der Änderungsantrag zum Gesetzentwurf von CDU und FDP die Abschaffung der verpflichtenden Einrichtung von Integrationsräten vorsehe.

Das stimmt nicht.

Wenn nicht vor Ort gewünscht, muss sich gar nichts für die Integrationsräte ändern.

Aber mit der Option, auch Integrationsausschüsse einzurichten, stärken wir die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene.

Zukünftig wird der Rat beschließen können, dass er anstelle des Integrationsrates einen Integrationsausschuss bilden kann.

Der Vorteil liegt auf der Hand.
Der Integrationsausschuss wäre dann wie andere Ausschüsse in die Beratungsfolge des Rates eingebunden.

Integration passiert vor Ort und kann in jedem Ort anders aussehen.

Insgesamt stärken wir die kommunale Selbstverwaltung!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!