Bernhard Hoppe-Biermeyer zu TOP 2

19.09.2018
Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2019 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 – GFG 2019)

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen!

Was ist Heimat?

Heimat bedeutet für jeden etwas anderes, für die einen ist es ein Ort und für die anderen ein Gefühl. Gemünzt aufs GFG und NRW bedeutet Heimat für mich Fairness. Fairness heißt, Stadt und Land nicht gegeneinander auszuspielen. Fairness heißt natürlich, niemanden zu vernachlässigen. Fairness heißt für uns ganz konkret, die Finanzausgleichsmasse wirklich gerecht zu verteilen. Für den kommunalen Finanzausgleich stehen im nächsten Jahr rund zwölf Mrd. Euro zur Verfügung.12,067 Mrd. Euro – gegenüber dem Rekord-GFG von 2018 bedeutet das noch einmal ein Plus von 365 Millionen Euro. Die wichtigste Nachricht vorweg: Es gibt bei einer Gesamtbetrachtung nur Gewinner. 331 der 396 Städte und Gemeinden haben im Referenzzeitraum für das GFG 2019 Steuerkraftgewinne erreicht.

260 der 396 Städte und Gemeinden können zugleich mit mehr an allgemeinen Deckungsmitteln aus dem Finanzausgleich rechnen.

Schaue ich also isoliert nur auf die Steuerkraft oder nur auf das GFG, steht hier und da zwar gelegentlich ein Minus. Wenn ich aber kommunalscharf die Summe aus den allgemeinen Deckungsmitteln und der eigenen Steuerkraft bilde, habe ich bei den bisher nicht abundanten Gemeinden unter dem Strich nur Gewinner!

Wie haben wir das gemacht? Indem wir das GFG 2019 weiter entwickelt haben.

Und warum machen wir das? Weil wir um die Bedeutung der Kommunen wissen.

Die Bemühungen der Landesregierung und auch der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP zielen darauf ab, Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände zu stärken und zu fördern.

Sie sind alle nur dann handlungsfähig, wenn sie vom Land finanziell dazu auch in die Lage versetzt werden.

Aber blicken wir einmal kurz auf das GFG 2018 zurück. Direkt nach dem Regierungswechsel blieb das GFG in den Grundzügen unverändert, aber die Richtung, in die es gehen soll, haben wir vor einem Jahr schon vorgezeichnet. Wie versprochen strichen wir den Kommunal-Soli. Seit der Einführung war der Kommunal-Soli eine stete Zerreißprobe für die kommunale Familie. Kommunen, die weniger finanzschwach waren als andere, wurden unnötig geschwächt. Dieser Betrag von knapp 91 Mio. Euro verblieb so schon 2018 in den Kommunen.

Was von Rot-Grün als gerechte Verteilung gedacht war, war tatsächlich das Gegenteil! Es war ein ungerechter Eingriff in die kommunale Selbstbestimmung, solide Finanzpolitik wurde bestraft.

Die 91 Mio. Euro bleiben auch 2019 in den Kommunen. Und auch mit einem zweiten Ärgernis räumten wir auf.

Vor einem Jahr machten wir den Einstieg in den Abbau des Vorwegabzugs. Bis dahin lag der Vorwegabzug von der Finanzausgleichsmasse im GFG bei 185 Mio. EUR.

Dieser Betrag wird von uns schrittweise verringert. Schon in diesem Jahr um 31 Mio. EUR auf 154 Mio. EUR.

Im nächsten Jahr um 61 Mio. EUR auf 124 Mio. EUR. Von diesem Geld profitieren die Kommunen direkt.

Dass das GFG auf den Prüfstand musste, hatte der Verfassungsgerichtshof in Münster bereits 2016 unserer Vorgängerregierung mit auf den Weg gegeben.

Noch von Rot-Grün in Auftrag gegeben, liegt das sogenannte sofia-Gutachten seit August 2017 vor und fließt jetzt erstmals in ein GFG ein.

Über die Auswirkungen dieses Gutachtens wurde viel spekuliert.

Wir haben stattdessen vorgezogen, darüber mit der kommunalen Familie zu sprechen, auch um unbegründete Ängste zu nehmen.

Ergebnis der Gespräche ist ein GFG 2019, in das Empfehlungen des sofia-Gutachtens stufenweise einfließen.

Durch den Wechsel der Regressionsmethodik hin zur sogenannten „robusten Regression“ verändern sich zwar die Gewichtungen der Nebenansätze, werden aber im ersten Schritt mit einem Abschlag von 50 Prozent versehen.

So nimmt zum Beispiel der Soziallastenansatz von 17,63 im GFG 2018 auf 16,80 im GFG 2019 ab.

Ohne den Abschlag hätte sich der Soziallastenansatz gleich um den doppelten Wert verringert.

Den Kommunen gibt die stufenweise Umsetzung die Chance, sich auf die Veränderungen einzustellen.

Durch die Umstellung auf die „robuste Regression“ nimmt die sogenannte „Einwohnerveredelung“ – also die Spreizung der Hauptansatzstaffel – zugunsten größerer Städte zu.

Umgekehrt profitieren die kleinen Städte eher vom Absinken des Soziallastenansatzes.

Neu im Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 ist die Aufwands- und Unterhaltungspauschale in Höhe von 120 Millionen Euro.

Die Verteilung erfolgt jeweils hälftig nach Einwohnern und nach Fläche.

Mit dieser Pauschale reagiert die Landesregierung auf die gestiegenen Unterhaltungsaufwendungen, die die nordrhein-westfälischen Kommunen zu tragen haben.

Diese Pauschale wird als allgemeines Deckungsmittel zugewiesen.

Städte und Gemeinden können selbst entscheiden, wo und wie sie dieses Geld einsetzen.

Diese NRW-Koalition vertraut den Kommunen, denn die wissen am besten, wo das Geld sinnvoll eingesetzt werden kann.

Im Übrigen ist sie als finanzkraftunabhängige Pauschale nicht umlagewirksam.

Auch bei den anderen Pauschalen setzen wir den Weg der Stärkung der kommunalen Investitionskraft konsequent fort.

Positiv angekommen ist im letzten Jahr in den Städten und Gemeinden übrigens auch, dass die Sportpauschale und die Schul- und Bildungspauschale in Zukunft gegenseitig deckungsfähig, also austauschbar, sind.

Das bleibt natürlich so.

Beide Pauschalen werden außerdem erhöht.

Die Schul- und Bildungspauschale um 50 Mio. Euro auf fast 660 Mio. Euro und die Sportpauschale von 53,3 Mio. Euro auf 55 Mio. Euro.

Auch bei den fiktiven Hebesätzen macht die mit der Umsetzung des sofia-Gutachtens einhergehende Grunddatenanpassung eine Aktualisierung erforderlich.

Die bisher genutzten Grunddatenjahre 2009 bis 2012 werden im GFG 2019 auf die Grunddatenjahre 2011 bis 2015 aktualisiert.

Das hätte zur Folge, dass die fiktiven Hebesätze bei den Grundsteuern A und B und bei der Gewerbesteuer sprunghaft ansteigen würden.

Um den Anstieg der fiktiven Hebesätze zu bremsen, werden für die beiden Grundsteuern Abschläge von 10 % und für die Gewerbesteuer von 6 % eingeführt.

Bisher lag der Abschlag einheitlich bei 5 %.

Für die Grundsteuer A erhöht sich damit der fiktive Hebesatz von 217 auf 223, für die Grundsteuer B von 429 auf 443 und für die Gewerbesteuer von 417 auf 418. 

Die finanzielle Ausstattung entscheidet über den Erfolg der kommunalen Selbstverwaltung.

Das gilt sowohl für die Städte als auch für das Land.

Die Landesregierung geht den eingeschlagenen Weg der Stärkung der kommunalen Investitionskraft erfolgreich weiter.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Blick auf das GFG 2020 werfen.
Derzeit wird das Instrument der „Einwohnerveredelung“ wissenschaftlich überprüft.
Das Gutachten erwarten wir für den Jahreswechsel 2018/2019.
Wir werden uns die Empfehlungen dann für das GFG 2020 gemeinsam mit der kommunalen Familie ansehen.
So komplex das GFG im Detail auch ist, es zählt was am Ende raus kommt.
Und das sind 2019 – wie eingangs beschrieben – gesamtbetrachtet nur Gewinner.
Wir halten unsere Wahlversprechen ein!
Wir stärken die Kommunen in NRW!
Ich freue mich auf die weitere Beratung.


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.