Bernhard Hoppe-Biermeyer zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2019

30.11.2018

Der Landtag hat gestern über das Gemeindefinanzierungsgesetz für das Haushaltsjahr 2019 (GFG 2019) debattiert. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Bernhard Hoppe-Biermeyer:

„Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 stellt mit 12,4 Milliarden Euro erneut einen Rekord ein. Der ländliche Raum wird nicht weiter vernachlässigt und das Gegeneinander-Ausspielen von Stadt und Land ist beendet. An diesem Grundsatz orientiert sich unsere Politik für die Kommunen.

120 Millionen Euro Aufwands- und Unterhaltungspauschale sind neu ins Gemeindefinanzierungsgesetz aufgenommen worden. Die Verteilung erfolgt zu je 50 Prozent nach Einwohnern und nach Fläche. Diese Pauschale stärkt insbesondere den ländlichen Raum und wird als allgemeines Deckungsmittel zugewiesen. Städte und Gemeinden können selbst entscheiden, wo und wie sie dieses Geld einsetzen. Im Übrigen ist sie als finanzkraftunabhängige Pauschale nicht umlagewirksam.

Auch bei den anderen Pauschalen setzen wir den Weg der Stärkung der kommunalen Investitionskraft konsequent fort. Im letzten Jahr wurde in den Städten und Gemeinden positiv aufgenommen, dass die Sportpauschale und die Schul- und Bildungspauschale erhöht wurden und in Zukunft gegenseitig deckungsfähig, also austauschbar, sind. Beide Pauschalen werden in 2019 erneut erhöht. Die Schul- und Bildungspauschale deutlich um 50 Millionen Euro auf fast 660 Millionen Euro und die Sportpauschale als Folge der Dynamisierung von rund 53 Millionen Euro auf 55 Millionen Euro.

Die NRW-Koalition bleibt damit ein starker Partner der Kommunen. Das wird mit dem kommenden Haushalt einschließlich des GFG einmal mehr sichtbar.“