
Sehr geehrter Herr/ Frau Landtagspräsident/in,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Der von der Landesregierung heute eingebrachte Gesetzesentwurf zur Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes knüpft da an, wo nach der Evaluierung noch Korrekturbedarf gesehen wurde.
Um möglichst ein praxisnahes Bild zu erhalten, wurden die Kreise und kreisfreien Städte, sowie Verbände und Organisationen nach ihren Erfahrungen befragt.
Dabei ergab sich Folgendes:
Das Gesetz hat sich bewährt, aber der Verwaltungsaufwand für Aufsichtsbehörden, Träger, Einrichtungsleitungen und Pflegekräfte ist
nach wie vor erheblich. In den Einrichtungen ist das wertvolle Zeit, die nicht den Bewohnerinnen und Bewohnern gewidmet werden kann.
Die Novellierung hat deshalb vor allem das Ziel, übermäßige Bürokratie abzubauen, um die Rahmenbedingungen für die Pflege von älteren
Menschen und Menschen mit Behinderung erheblich zu verbessern und den pflegerischen Alltag in den Heimen zu erleichtern.
Die NRW-Koalition löst ihr Versprechen ein und bringt die Entfesselungsoffensive nun auch in den Pflegealltag. So wird das Land das Verfahren zur Überprüfung der Qualifikationen von
Einrichtungsleitungen einstellen, denn wir brauchen nicht mehr Kontrolle als unbedingt notwendig. Ich bin mir sicher, schon in ihrem eigenen
Interesse werden die Träger sicherlich dafür sorgen, dass die Leitungsfunktionen mit qualifiziertem Personal besetzt werden.
Wir haben in NRW sehr gut ausgebildete Fachkräfte im Bereich der Altenpflege. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass einige Häuser sogar schon dazu
übergehen, die Pflegedienstleitungen auf akademischem Wege weiter zu qualifizieren. Deshalb ist es nur folgerichtig, die Position der
Pflegedienstleitung zu stärken. Denn in pflege- und betreuungsfachlicher Hinsicht weiß sie als Fachkraft am besten Bescheid und soll ihre
Entscheidungen in Zukunft weisungsunabhängig und ganz wichtig – ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen und organisatorischen Entscheidungen des Trägers – treffen können.
Gleichzeitig wollen wir unnötige Doppelprüfungen in den Einrichtungen vermeiden – es ist nicht notwendig, dass die WTG-Behörden auch die
Pflegequalität in den Einrichtungen überprüfen. Dies ist Aufgabe des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und wird von dessen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereits umfangreich durchgeführt. Außerdem tun wir war für die Kurzzeitpflege. Die gesetzlich zulässige
Höchstgrenze für Doppelzimmer darf künftig in Pflegeeinrichtungen vorrübergehend überschritten werden, wenn diese Zimmer für Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen.
Gleichzeitig dürfen neu gebaute Einrichtungen die bisher zulässige Platzzahlobergrenze von 80 Plätzen bis maximal 120 Plätze überschreiten, wenn mindestens 20 dieser Plätze für die Kurzzeitpflege
bereitgestellt werden. So schaffen wir Anreize zum Ausbau der Kurzzeitpflege und ermöglichen den pflegebedürftigen Menschen, aber vor allem ihren Angehörigen eine
größere Wahlfreiheit und kurzzeitige Entlastung vom oftmals kräftezehrenden Pflegealltag. Nicht zuletzt dürfte auch die künftig leichtere Suche nach einem
Pflegeplatz über eine zentrale Internetplattform dazu beitragen, dass Angehörige schneller und einfacher an die für sie notwendigen
Informationen über Pflegeeinrichtungen und freie Plätze in ihrer Umgebung herankommen.
Denn es gibt inzwischen eine Vielzahl von Pflegeangeboten. Für pflegende Angehörige ist es häufig eine Herausforderung, unter den vielen Angeboten, das für sie Passende herauszusuchen.
Die NRW-Koalition schafft mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nun deutlich mehr Rechtssicherheit, insbesondere bei den Wohngemeinschaften.
Künftig werden die verschiedenen Angebotsformen sehr viel klarer voneinander abgegrenzt. „Intensiv-Wohngemeinschaften“, etwa für im
Wachkoma liegende Menschen, werden nun als Pflegeheime eingestuft und unterliegen somit der Kontrolle der WTG-Behörde, sprich der
„Heimaufsicht“. Angehörige können somit darauf vertrauen, dass diese Wohngemeinschaften regelmäßig überprüft werden und die Standards des Wohn- und Teilhabegesetzes erfüllt sein müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes lässt den Aufsichtsbehörden, Trägern und Pflegefachkräften mehr Spielraum, dort
wo es möglich ist und schafft gleichzeitig Klarheit, wo es in den Augen der NRW-Koalition notwendig ist. Ich freue mich auf die Beratungen dieses Gesetzesentwurfs in den
entsprechenden Ausschüssen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
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