
Sehr geehrter Herr/Frau Landtagspräsident/in,
sehr geehrte Damen und Herren,
die demographische Entwicklung stellt unsere Gesellschaft und auch die Landespolitik vor große Herausforderungen. Gerade im Pflegebereich können wir einer immer älter werdenden Gesellschaft nur mit ausreichend Pflegefachkräften begegnen, die ihren Job gerne und motiviert machen.
Wir müssen die Pflegeberufe deshalb deutlich attraktiver gestalten und bei der Suche nach Fachkräften auch beachten, dass das Schulabgangsniveau unserer heutigen Jugendlichen immer weiter ansteigt. Inzwischen haben 80% der Schülerinnen und Schüler eine Hochschulzugangsberechtigung. Das muss auch in der Pflegeausbildung berücksichtigt werden, wenn wir die junge Generation für den Pflegeberuf begeistern wollen.
Um die Ausbildung in der Pflege zukunftsfähig zu machen, hat der Bund im Juli 2017 die Reform der Pflegeberufe beschlossen. Damit wird die Abkehr von der bisher dreigeteilten Ausbildung in Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege eingeleitet und eine einheitliche generalistische Pflegeausbildung an deren Stelle gesetzt.
Das berufsqualifizierende Pflegestudium wird darüber hinaus neue Zielgruppen ansprechen und weitere Karrieremöglichkeiten eröffnen. Die NRW-Koalition stellt mit ihrem Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf außerdem auch künftig die Assistenzausbildung im Pflegebereich sicher. Damit bekommen weiterhin auch Schüler z.B. mit einem Hauptschulabschluss die Chance, eine Pflegeausbildung anzutreten.
Die nähere Ausgestaltung des Bundesgesetzes zur generalistischen Ausbildung soll in vielen Bereichen durch Landesrecht erfolgen. Um zeitliche Verzögerungen in der Umsetzung zu vermeiden, bringen wir bereits heute diesen Gesetzentwurf des Landes NRW auf den Weg und regeln das, was nach aktuellem Stand möglich ist.
Der Zeitplan ist eng gesteckt, dessen sind wir uns bewusst. Bereits zum 01.01.2020 soll die einheitliche Ausbildung an den Start gehen, parallel dazu können die vorher begonnenen Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege noch bis 2024 absolviert werden. Für die Fachseminare und Pflegeschulen eine doppelte Herausforderung, die auch erhebliche Investitionen in die Schulinfrastruktur notwendig machen wird.
In den kommenden Jahren werden wir als Folge der Umstellung deutlich mehr Pflegepädagogen benötigen – ein zügiger Ausbau der Studienplätze ist deshalb dringend geboten. Um der Gefahr eines potentiellen Lehrkräftemangels entgegenzuwirken, werden wir übergangsweise bis 2025 Ausnahmen von der Qualifikationsvorgabe des Masterabschlusses zulassen und den Lehrkräften die Möglichkeit einräumen, sich weiter zu qualifizieren.
Die Reform der Pflegeberufe stellt eine große, aber für die Zukunftsfähigkeit dieses Berufsfeldes notwendige Herausforderung dar. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir diese gemeinsam in enger Abstimmung mit den Verbänden und Pflegeeinrichtungen gestemmt bekommen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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