Bund und Land müssen auf Augenhöhe verhandeln

20.04.2023
Marco Schmitz zum Rechtsgutachten zur Krankenhausreform

Düsseldorf - Die Vorschläge der Regierungskommission des Bundes zur Krankenhausreform sind nicht verfassungsgemäß. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das die drei unionsgeführten Gesundheitsministerien in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein in Auftrag gegeben hatten und das am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. Demnach missachten die Vorschläge die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. „Der Bund darf keine Regelungen treffen, die Einfluss auf die Krankenhausstruktur eines Bundeslandes haben“, fasst der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Marco Schmitz die Studie zusammen:

„Die Notwendigkeit einer Krankenhausplanung steht außer Frage und wird im Grunde von niemandem bezweifelt. Diese Planung muss immer im Sinne der Menschen erfol-gen, und sie muss die bestmögliche medizinische Versorgung sowohl im ländlichen wie im urbanen Raum gewährleisten. Wir sehen uns hier in Nordrhein-Westfalen in der ko-operativen Praxis mit den Akteuren in der Krankenhausplanung bestätigt. Selbst Bundesgesundheitsminister Lauterbach lobte inzwischen kürzlich die Reformpläne in NRW als Blaupause für andere Länder. Das Rechtsgutachten bestätigt nun noch einmal unmissverständlich unsere Sichtweise, dass Krankenhausplanung Ländersache ist. Es zeigt auf, dass die Vorschläge der Regierungskommission nicht mit dem Grundgesetz in Einklang stehen.

Eine zentral von Berlin aus gesteuerte Reform ist unsinnig und – wie das Gutachten belegt – auch nicht rechtens. Der Bund muss jetzt auf die Länder zugehen, um auf Augen-höhe und nicht weiterhin von oben herab mit ihnen zu verhandeln. Die ersten Schritte dafür sind im Miteinander zwischen Bund und Ländern gemacht. Deshalb ist es gut, dass Bundesminister Lauterbach zwischenzeitlich mitgeteilt hat, dass er keine 1:1-Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission anstrebt, sondern zusammen mit den Ländern einen gemeinsamen Gesetzesentwurf erarbeiten will. Die CDU-Fraktion in Nordrhein-Westfalen ist fest entschlossen, ihren Teil zu einem erfolgreichen Gelingen beizutragen.“

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